die Kosten Sondereigentum

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
MagnoliaVelvet
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)
die Kosten Sondereigentum

Vor 5 Jahre bin ich nach Friedberg umgezogen und ein kleine Wohnung gekauft. Diese Wohnung ist mit 2 andere Wohnungen zusammen als ein Haus befindet. Also ein Dach mit Garten und Hof.

Wohnung nr.1 (meine Wohnung) hat keine Sondernutzung, nur ein Balkon und ein Nische.

Wohnung nr.2 (1.Nachbarin/Einzelgängerin) hat Balkon, Garten, 2 Garagen, Autostellplatz mit Mauer, und Wege richtung Außen Keller.

Wohnung nr.3 (2.Nachbarn/Ehepaar) hat große Garten mit Mauer rum herum und Terasse.

Wohnung nr.3 und nr.2 haben beschwerden dass die Mauer kapputt und soll erneut werden.

Die Verwaltung hat gesagt ich soll auch die Sanierkosten mittragen weil die Sache ist gehört zu Gemeinschaft, obwohl in Teilungserklärung steht nicht dass Mauer (nicht tragende Mauer/Wände)gehört zu Gemeinschafteigentum sondern zu Sondereigentum.

Ich habe gesagt, ich habe im Momment kein Geld und ubrigen wir sollen in unserem Topf warten bis genugen Geld gibt um die Sache zu machen.

Ich bin so verwirrt mit die ganze WEG Recht hier - wenn ich keine Sondereigentum hat wie die andere Eigentumer haben - warum muß ich auch die Sanier/Reparaturkosten mittragen, wobei ich benutze gar nicht von diese Mauer, Garten, Steinplatte (ich trette nie), und so weiter und sofort.

Was sagt denn eigentlich WEG Recht über mein Problem?

Wenn Du mir ein Rat geben oder Weg zeigen, würde ich sehr dankbar und eine große Hilfe für diese Ungerechtigkeit (....ist nur meine Ausdruck).

Danke schön..Dein Rat ist für mich sehr bedeuten.

Gruß Magnolia


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Magnolia,

die Mauer gehört deswegen zum Gemeinschaftseigentum, weil sie auf dem Grund und Boden steht. Sondereigentum kann man nur an Wohnräumen ggf. Kellerräumen haben.
Für den Garten kann eine Sondernutzung in der Teilungserklärung vereinbart sein. Wenn nichts über ggf. die Kostentragung dadrinnen steht, musst auch du als Eigentümer Sanierungen an Gemeinschaftseigentum mitbezahlen.

Du hast sicher Recht, dass Sanierungen nur dann durchgeführt werden sollten, wenn genug Geld in der Instandsetzungsrücklage ist. Rechtlich hast du nicht die Möglichkeit, eine notwendige Sanierung/Reperatur zu verhindern, weil dir das Geld fehlt. Dann würde nämlich nie irgendwo in Gemeinschaften etwas gemacht werden, da immer jemand kein Geld hat.
Sollte eine dringede Reperatur anstehen, muss ggf. eine Sonderumlage beschlossen werden - die hängt dann meistens von den Miteigentumsanteilen ab.

Auch wenn du die Mauer nicht nutzt, sie trennt das Grundstück von anderen ab.

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