Zweitwohnungsanmeldung wird von der Gemeinde nicht akzeptiert

6. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb485529-21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Zweitwohnungsanmeldung wird von der Gemeinde nicht akzeptiert

Hallo zusammen,

ich bin gerade von Ort A in Ort B umgezogen und wollte einen Zweitwohnsitz in Ort B anmelden.
Jetzt gibt es massive Problem seitens der Gemeinde (von Ort B) mit dieser Entscheidung.

Erst einmal die Auflistung der Gründe, warum ich das als Zweitwohnung überhaupt ansehe:

1. Ich habe in meinem Elternhaus an Ort A eine (kostenlose, voll eingerichtete) Wohnung, in der ich zusammen mit meiner Freundin das Wochenende verbringe.
2. Meine Arbeit bietet mir die Möglichkeit, mehrmals pro Woche von zuhause aus („HomeOffice") meiner Tätigkeit uneingeschränkt nachzugehen. So auch Montags und Freitags an Ort A .
3. Dienstag bis Donnerstag arbeite ich in Ort B in der Firma.
Ich nächtige also lediglich von Montag auf Dienstag bis Mittwoch auf Donnerstag in Ort B, also 3 mal pro Woche.
Teilweise, je nach Arbeitsbeginn, fahre ich sogar erst Dienstagmorgen von Ort A aus direkt zur Arbeit.
4. Die Tätigkeit des HomeOffices ist in Ort A durch das dortige wesentlich schnellere Internet (100 Mb/s) erheblich einfacher als in Ort B.
5. Meine Freundin hat ihre Arbeit weiterhin in Ort A, weshalb die Anreise von dort aus an den Tagen des Homeoffices für sie schneller geht, daher begleitet sie mich dorthin.
6. Ich habe in Ort A viele Ärzte, bei denen ich mein Leben lang Patient bin und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut habe und die ich daher nicht wechseln möchte.
7. Die Wochenenden verbringe ich dann zusammen mit meiner Freundin ebenfalls in Ort A, da wir hier unseren Lebensmittelpunkt (Vereine, Freunde, Sport usw.) haben und ich außerdem meine Eltern unterstützen muss.

Nun stellt sich die neue Gemeinde komplett quer und behauptet, an Ort B wäre eindeutig ein Erstwohnsitz, weil:
1. Ich fahre öfter von Ort B an meinem Arbeitsort, als von Ort A aus.
2. Meine Freundin ist in der gleichen Wohnung an Ort B gemeldet, es ist egal, dass sie mit mir die Zeit an Ort A verbringt.

Ich zitiere mal die Antwort der Gemeinde (in der auch wiederholt nicht verstanden wird, dass ich an Ort B arbeite und nicht an Ort A:

"ihren Angaben zufolge übernachten Sie dreimal pro Woche in Ort B.
Montag auf Dienstag, Dienstag auf Mittwoch und Mittwoch auf Donnerstag.
Sie pendeln also überwiegend ( 3 von 5 Werktagen) von Ort B aus zu Ihrer Arbeitsstätte nach Ort A und zurück.
Desweiteren verbringen Sie nach Arbeitsende auch Ihre Freizeit in Ort B.
Allein diese Tatsache rechtfertigt die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Ort B.

Hauptwohnsitz ist dort wo der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse liegt. Dies ist bei verheirateten Arbeitnehmern regelmäßig der tatsächliche Wohnort seines Ehepartners, bzw. bei seiner Familie.
Bei anderen Arbeitsnehmern ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen dort, wo die enge persönlichen Beziehungen bestehen.
Sie unterhalten eine gemeinsame Wohnung mit Ihrer Lebensgefährtin in Ort B.
Aus diesen Gründen ist der Hauptwohnsitz in Ort B anzumelden."

Die Ummeldung würde mich pro Jahr etwa 400-500€ mehr kosten (neue Versicherungen, etc.) und ich sehe es einfach nicht ein, meinen Hauptwohnsitz nach Ort B zu legen.

Wie seht Ihr das?
Ich verstehe die Argumentation der Gemeinde kein Stück, weil Wochenenden, Urlaub etc. komplett ignoriert wird.
Für die zählt nur die Fahrt zur Arbeit als relevant.
Stimmt das?
Kann man gegen so etwas einigermaßen erfolgreich rechtlich vorgehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe und Meinungen!

-- Editiert von fb485529-21 am 06.03.2018 18:16

-- Editiert von fb485529-21 am 06.03.2018 18:18

-- Editiert von fb485529-21 am 06.03.2018 18:20

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich teile die Ansicht der Gemeinde.

Insbesondere, dass deine Freundin an B gemeldet ist, heißt doch, euer Lebensmittelpunkt ist B.
Ob ihr in eurer Freizeit dann in A oder in Honolulu seid, ist egal.

Wenn deine Freundin in A gemeldet wäre, wäre eine Anmeldung als Zweitwohnsitz vermutlich kein (großes) Problem.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Die Ummeldung würde mich pro Jahr etwa 400-500€ mehr kosten (neue Versicherungen, etc.)


Welche Versicherung muss man denn neu abschließen nur weil man sich ummeldet? Auch ansonsten Gallen mir gerade keine Kosten ein, die nicht auch bei einem Zweitwohnsitz anfallen würden.

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#3
 Von 
fb485529-21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Die Ummeldung würde mich pro Jahr etwa 400-500€ mehr kosten (neue Versicherungen, etc.)


Welche Versicherung muss man denn neu abschließen nur weil man sich ummeldet? Auch ansonsten Gallen mir gerade keine Kosten ein, die nicht auch bei einem Zweitwohnsitz anfallen würden.


Dadurch, dass mein Auto auf meinen Vater läuft und meine alte Wohnung im gleichen Haus ist, muss die Versicherung auf ein Familienmitglied umgeschrieben werden, das nicht im Haus wohnt —> 300€ mehr.

Rechtsschutzversicherung hat das gleiche Problem, ich muss selbst eine anmelden, wenn ich den Hauptwohnsitz woanders habe. —> 75€

Nochmal das gleiche mit der Privathaftpflicht —> 50€

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von fb485529-21):
Dadurch, dass mein Auto auf meinen Vater läuft und meine alte Wohnung im gleichen Haus ist, muss die Versicherung auf ein Familienmitglied umgeschrieben werden, das nicht im Haus wohnt —> 300€ mehr.

Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter müssen nicht identisch sein, daher kann ich die Mehrkosten nicht nachvollziehen.
Die Ummeldung des Fahrzeugs kosten 25 EUR oder so, selbst Dein bisheriges Kennzeichen könnte behalten werden.

Rechtsschutzversicherung hat das gleiche Problem, ich muss selbst eine anmelden, wenn ich den Hauptwohnsitz woanders habe. —> 75€
Hier änderst Du einfach die Adresse... eine zweite brauchst Du doch gar nicht. Die Person ist versichert und Mietrecht bräuchtest Du ja nur in Wohnung 2, da die 1. WE Deiner Eltern von Dir kostenfrei genutzt wird. KEINE Mehrkosten

Nochmal das gleiche mit der Privathaftpflicht —> 50€

Auch hier steht die Person im Mittelpunkt. Einfach Adresse ummelden. KEINE Mehrkosten

Das einzige wäre ggf. eine 2. Hausrat... aber das ist auch wirklich alles.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb485529-21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Rotkäppchen123123):
Zitat (von fb485529-21):
Dadurch, dass mein Auto auf meinen Vater läuft und meine alte Wohnung im gleichen Haus ist, muss die Versicherung auf ein Familienmitglied umgeschrieben werden, das nicht im Haus wohnt —> 300€ mehr.

Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter müssen nicht identisch sein, daher kann ich die Mehrkosten nicht nachvollziehen.
Die Ummeldung des Fahrzeugs kosten 25 EUR oder so, selbst Dein bisheriges Kennzeichen könnte behalten werden.

Rechtsschutzversicherung hat das gleiche Problem, ich muss selbst eine anmelden, wenn ich den Hauptwohnsitz woanders habe. —> 75€
Hier änderst Du einfach die Adresse... eine zweite brauchst Du doch gar nicht. Die Person ist versichert und Mietrecht bräuchtest Du ja nur in Wohnung 2, da die 1. WE Deiner Eltern von Dir kostenfrei genutzt wird. KEINE Mehrkosten

Nochmal das gleiche mit der Privathaftpflicht —> 50€

Auch hier steht die Person im Mittelpunkt. Einfach Adresse ummelden. KEINE Mehrkosten

Das einzige wäre ggf. eine 2. Hausrat... aber das ist auch wirklich alles.


Sicher?
Bei der Vollkasko ergibt sich der Betrag, wenn ich nicht mehr im gleichen Haus wohne, wie der Eigentümer des Autos.

Rechtsschutz und Haftpflicht sind ebenfalls beides Familienversicherungen die nur greifen, solange ich im gleichen Haus wohne.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Dadurch, dass mein Auto auf meinen Vater läuft und meine alte Wohnung im gleichen Haus ist, muss die Versicherung auf ein Familienmitglied umgeschrieben werden, das nicht im Haus wohnt


Warum sollte die Versicherung umgeschrieben werden müssen?

Zitat:
Bei der Vollkasko ergibt sich der Betrag, wenn ich nicht mehr im gleichen Haus wohne, wie der Eigentümer des Autos.


Bei welcher Versicherung ist denn der Beitrag zur Vollkaskoversicherung davon abhängig, wo sich Dein Erstwohnsitz befindet. Eine derartige Klausel ist jedenfalls ungewöhnlich. Mir ist keine Versicherung bekannt, die eine derartige Klausel in den Versicherungsbedingungen hat.

Zitat:
Rechtsschutz und Haftpflicht sind ebenfalls beides Familienversicherungen die nur greifen, solange ich im gleichen Haus wohne.


Bei welcher Versicherung sind denn erwachsene Kinder des Versicherungsnehmers mit eigenem Einkommen eingeschlossen? So eine Versicherung ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Die Befürchtung durch die Ummeldung höhere Versicherungsprämien zahlen zu müssen liegt nach meiner Einschätzung an Deiner Unkenntnis der Versicherungsbedingungen. Eine eigene Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung brauchst Du sowieso auch wenn Du Dich nicht ummeldest. Auch bei der Vollkasko kann ich mir nicht vorstellen, dass die Höhe der Prämie davon abhängt, ob Du im Haushalt Deiner Eltern gemeldet bist.

Eine Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk kann je nach Einstufung des Zulassungsbezirks zu einer Erhöhung oder Absenkung der Versicherungsprämie für das Auto führen. Wenn das Auto sowieso auf Deinen Vater zugelassen ist, dann ist aber eine Ummeldung nicht erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Dadurch, dass mein Auto auf meinen Vater läuft und meine alte Wohnung im gleichen Haus ist, muss die Versicherung auf ein Familienmitglied umgeschrieben werden, das nicht im Haus wohnt —> 300€ mehr.


Auf Dauer ist es eh besser, den Versicherungsvertrag auf seinen Namen zu übernehmen. Schadensfreiheitsrabatt ist hier das Thema.

Aber mal was anderes:
FRag doch mal bei der Behörde, wie es aussieht wenn deine Freundin sich ummeldet



Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Das Auto muss heute nicht mehr auf den neuen Wohnsitz umgeldet werden. Das war früher mal so. Du kannst also das Kennzeichen behalten, egal wo du den ersten Wohnsitz hast. Ein neues Kennzeichen ist nur dann erforderlich, wenn du ein Auto neu anmeldest. Dann geht das nur am 1. Wohnsitz.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bei welcher Versicherung sind denn erwachsene Kinder des Versicherungsnehmers mit eigenem Einkommen eingeschlossen? So eine Versicherung ist mir jedenfalls nicht bekannt.


Hier liegt vermutlich der Hase im Pfeffer...

Aber Du solltest dringend prüfen, ob Du nicht schon längst gar nicht mehr mit versichert bis. Spätestens mit wirtschaftlicher Selbstständigkeit hat sich das nämlich erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb485529-21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nochmal geklärt.
Meine Eltern habe sehr alte Verträge (Haftpflicht VHV und Rechtschutz ARAG).
Dort bin ich voll mitversichert, egal ob ich berufstätig oder wie alt ich bin, solange ich im gleichen Haushalt wohne.

Den Schadensfreiheitsrabatt übernehme ich irgendwann von meinem Vater, daher lohnt sich eine eigene Vollkasko für mich auch nicht.

Wir kommen aber etwas vom eigentlichen Thema ab.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bei welcher Versicherung ist denn der Beitrag zur Vollkaskoversicherung davon abhängig, wo sich Dein Erstwohnsitz befindet. Eine derartige Klausel ist jedenfalls ungewöhnlich. Mir ist keine Versicherung bekannt, die eine derartige Klausel in den Versicherungsbedingungen hat.


Es geht um etwas anderes. Das Auto ist auf Vater oder Mutter zugelassen und versichert, mit entsprechendem Schadensfreiheitsrabatt. Der Sohn ist als weiterer Fahrer bei der Versicherung gemeldet. Das geht relativ günstig wenn er im gleichen Haushalt wohnt. Wohnt er woanders, ist seine Mitversicherung als Fahrer deutlich teurer.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb485529-21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von bear):
Zitat (von hh):
Bei welcher Versicherung ist denn der Beitrag zur Vollkaskoversicherung davon abhängig, wo sich Dein Erstwohnsitz befindet. Eine derartige Klausel ist jedenfalls ungewöhnlich. Mir ist keine Versicherung bekannt, die eine derartige Klausel in den Versicherungsbedingungen hat.


Es geht um etwas anderes. Das Auto ist auf Vater oder Mutter zugelassen und versichert, mit entsprechendem Schadensfreiheitsrabatt. Der Sohn ist als weiterer Fahrer bei der Versicherung gemeldet. Das geht relativ günstig wenn er im gleichen Haushalt wohnt. Wohnt er woanders, ist seine Mitversicherung als Fahrer deutlich teurer.


Genau! Dankeschön. Das habe ich vielleicht missverständlich ausgedrückt, sorry dafür!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das Meldewesen an sich ist eine Frechheit.

Der Gemeinde B geht es natürlich ums Geld, deswegen wird die praktisch immer versuchen, den Erstwohnsitz zu bekommen.

Was ich mal als Student gemacht habe: Gemeinde B hat mich zwangseingemeindet bei der Anmeldung. Die Woche drauf hab ich bei meiner Heimatgemeinde A die Verlegung des Hauptwohnsitzes zurück nach A beantragt, was die gern gemacht haben (Gemeinde B bekam eine Mitteilung darüber von Gemeinde A). Ob das heute auch noch so geht, weiß ich nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Es geht um etwas anderes. Das Auto ist auf Vater oder Mutter zugelassen und versichert, mit entsprechendem Schadensfreiheitsrabatt. Der Sohn ist als weiterer Fahrer bei der Versicherung gemeldet. Das geht relativ günstig wenn er im gleichen Haushalt wohnt. Wohnt er woanders, ist seine Mitversicherung als Fahrer deutlich teurer.


Den Rabatt gibt es nicht in Abhängigkeit vom Erstwohnsitz. Vielmehr muss das Kind in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und das ist hier auch dann nicht gegeben, wenn am Arbeitsort nur ein Zweitwohnsitz angemeldet wird.

Bist Du denn als Hauptnutzer angegeben? Auch dann dürfte der Wohnsitz keinen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Rotkäppchen123123):
Hier liegt vermutlich der Hase im Pfeffer...
Aber Du solltest dringend prüfen, ob Du nicht schon längst gar nicht mehr mit versichert bis. Spätestens mit wirtschaftlicher Selbstständigkeit hat sich das nämlich erledigt.

Zitat:
Meine Eltern habe sehr alte Verträge (Haftpflicht VHV und Rechtschutz ARAG).
Dort bin ich voll mitversichert, egal ob ich berufstätig oder wie alt ich bin, solange ich im gleichen Haushalt wohne.

Zitat:
1. Ich habe in meinem Elternhaus an Ort A eine (kostenlose, voll eingerichtete) Wohnung, in der ich zusammen mit meiner Freundin das Wochenende verbringe.

Wenn Du in Deinem Elternhaus eine voll eingerichtete (eigene) Wohnung hast, dann wohnst Du zwar noch im gleichen Haus, aber nicht mehr im gleichen Haushalt!
Ergo: die Mitversicherung hat sich bereits erledigt, die Versicherung hat es nur noch nicht gemerkt.

Signatur:

lg.
R.M.

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