Zwangsversteigerung in 2 WEG

2. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
ansi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)
Zwangsversteigerung in 2 WEG

Guten Abend,

unsere Never ending Story scheint sich nun wohl nun bald in Wohlgefallen aufzulösen.

Wir haben erfahren, dass inzwischen die Zwangsversteigerung der Wohnung unseres anderen ME am laufen ist. Konkrekt läuft gerade die vom Amtsgericht eingeleite Verkehrswertermittlung, der Gutachter war schon da.

Was bedeutet das denn nun konkret für uns ???

Bekommen wir nun einen Zwangsverwalter ?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ihr bekommt einen neuen Miteigentümer, mehr nicht. Ihr könnt natürlich auch bei der Versteigerung mitbieten, wenn ihr wollt...

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#2
 Von 
ansi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)

Das ist uns schon klar dass wir einen neuen ME bekommen evtl. kaufen auch wir sie.

Aber wie läuft das Verfahren jetzt ab ? Bekommen wir automatisch einen Zwangsverwalter, was uns sehr recht wäre, oder müssen wir das beantragen ?

Ich werd da beim googlen nicht so recht schlau daraus

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

der Gutachter war schon da.
Dann dauert es noch ziemlich genau 12 Monate bis zur Versteigerung.

Bekommen wir nun einen Zwangsverwalter ?
Die WEG bestimmt nicht.

Zwangsverwaltung gibt es nicht automatisch, das kann die Bank bei einer vermieteten Wohnung veranlassen.
Das hat auch nur den Sinn, dass die Mieteinnahmen nicht unterwegs verlorengehen.

Der Zwangsverwalter wäre auch nur für die eine Wohnung zuständig.

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Die Zwangsverwaltung beantragen kann nur der Gläubiger. Die Zwangsverwaltung erstreck sich jedoch nur auf die Wohnung und hat den Zweck des Zugriffs auf das Vermögen und auf die Einnahmen aus diesem Vermögen. Die Zwangsverwaltung macht also auch nur Sinn, wenn die Eigentumswohnung vermietet ist und der Gläubiger Zugriff auf die Mieteinnahmen haben möchte. Bewohnt der Eigentümer seine Wohnung selbst ist eine Zwangsverwaltung rausgeschmissenes Geld, da es keine Mieteinnahmen gibt.

Die Zwangsverwaltung der Wohnung hat absolut gar nichts mit der WEG-Verwaltung zu tun.


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#5
 Von 
Armin07
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 25x hilfreich)

Nur ein kurzer Tipp:

Sind noch Beiträge offen? Dann solltet Ihr die im Verfahren anmelden. Die würden dann bis zu einer bestimmten Höhe (ich meine 5 % vom Verkehrswert) vorrangig aus dem Ersteigerungserlös beglichen.

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#6
 Von 
ansi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)

Ja es sind logo ein dicker Batzen Hausgeldzahlungen des andern mE offen, das lässt unser Anwalt eintragen.

Heute haben wir einen Mahnebscheid bekommem wegen einer Handwerkerrechnung. Der hälftige Teil gemäss TE haben wir aber sofort nach Erhalt direkt an den Handwerker überwiesen, trotzdem werden wir in gesamtschuldnerische Haftung genommen.

Ich steig da echt nicht mehr durch.

Jemand ne Idee

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#7
 Von 
ansi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo und guten Morgen

gestern habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, wo der Verkehrswert beziffert ist und wir wenn Einwände hätten diese innerhalb von 2 Wochen anmelden müssen.

Ich verstehe das ehrlich gesagt gar nicht, was soll das ? Geht uns doch im Prinzip nichts an.

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#8
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Bevor es zu ZVG kommt muss der Verkehrswert ermittelt werden.

quote:<hr size=1 noshade>Konkrekt läuft gerade die vom Amtsgericht eingeleite Verkehrswertermittlung <hr size=1 noshade>

Das war deine Mitteilung vom 03.März 2011.
Nun hat das Gericht diese Ermittlung durchführen lassen,damit eine ZV eingeleitet werden kann.
Für deine Wohnung hat es insoweit keinen Einfluss,es sei denn das zum Gemeinschaftseigentum unvollständige Angaben gemacht wurden.
Dafür braucht das Gericht die Bestätigung der Gemeinschaft ( 2.Eigentümer ).
Beachtet werden sollte das eventuelle Hausgeldschulden in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden müssen.
Mit seinen Entscheidungen vom 02.04.2009, Az. IX ZB 157/08 und 07.05.2009, Az.: 142/08 hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zwangsversteigerung aus dem Vorrecht der Rangklasse 2 nicht den Steuereinheitswertbescheid vorzulegen hat, sondern es ausreichend ist, wenn nach Vorlage des Verkehrswertgutachtens die aufgelaufenen Hausgeldrückstände 3 % des Verkehrswerts der Immobilie überschreiten.
Also,zusammenrechnen welche Schulden sich zum Verkehrswert ergeben und entsprechend handeln.



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"Lesen ist der Anfang vom Lernen"

-- Editiert am 21.05.2011 19:07

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#9
 Von 
ansi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo

es wird aber mit Sicherheit so sein, dass der Gutachter nicht IM Haus war.

Da unser ME leider inzwischen zum Messie geworden ist und u.a. auch Gebäudeschäden vorhanden sind, die man abe nur von innen sieht, ist der angesetzte Verkehrswert meiner Meinung nach viel zu hoch.

Wie land dauert es ca. von der Ermittlung des Verkehswertes bis zur Versteiegerung.
Ich habe heute mal auf die Website zvg.nochmalwas geschaut und da werden grade Objekte versteiger die cvor ca 1 Jahr ins Grundbuch eingetragen wurden.

Von unserem ME haben wir auch einen aktuellen und das steht die ZV vom Finanzamt seit November drin

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#10
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Diese Frage wurde in diesem Tread schon kompetent beantwortet.

quote:
Zwangsversteigerung in 2 WEG
der Gutachter war schon da.
Dann dauert es noch ziemlich genau 12 Monate bis zur Versteigerung.






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"Lesen ist der Anfang vom Lernen"

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#11
 Von 
ansi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo

die ZV hat sich erldigt warum wissen wir nicht, nur wurde die Wohnung von einem Makler freihändig verkauft.

Wir haben dann versucht rauszubekommen ( Grundbuchamt dauert ja immer etwas ) den neuen Beitzer in Erfahrung zu bringen.

Selbst viel weiblicher Charme :-)) hat den Makler aber nicht erweicht uns die Daten zu geben.

Was kann man denn da tun um das in Erfahrung zu bringen ???

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#12
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Es wird zwar unter "Datenschutz" fallen, aber wie viele Notare gibt es in deiner Gegend ? Irgendeiner wird es ja gewesen sein.

In Bayern z. B. gibt es ein Vorkaufsrecht der Gemeinde.
Vielleicht kannst du herausfinden, auf welchem Schreibtisch das landet.

-- Editiert werner_r am 11.08.2011 18:55

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#13
 Von 
ansi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)

Auch kein Notar wird uns die Auskunft geben, weil laut dem Makler auch der sich auf Datenschutz berufen wird.

Wir wissen auch wer es gekauft hat zumindest glauben wir das, weil wir vor kurzem angerufen wurden und der Mann sehr entschlossen war, er wollte uns nur vorab " beschnuppern "

Leider haben wir damals vergessen uns die Adresse geben zu lassen und es wurde ohne Rufnummerübermittlung angerufen, die Stadt wissen wir zwar aber da ist niemand mit dem Namen eingetragen

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