Zustimmung zum Verkauf erklagen?

7. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
sisosase
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)
Zustimmung zum Verkauf erklagen?

Hallo,

wir, mein Bruder und ich, haben eine Tante, die ist geistig leicht zurückgeblieben (nicht behindert, aber halt etwas langsam im Verstehen, nicht sonderlich intelligent). Sie besitzt eine Eigentumswohnung. (Die gehörte ihr vor dem Tod meiner Großeltern zur Hälfte, als die Großeltern starben, vererbten sie ihr die restliche Wohnung. Mein Bruder und ich wurden als Nachfolgeerben ins Grundbuch eingetragen.

So, nun hat diese Tante leider falsche Freunde, die sie beeinflussen, dass sie die Wohnung verkauft und in ein kleines Mietappartement zieht. Mein Bruder und ich wollen dem Verkauf nicht zustimmen, da zum einen eine geringe monatliche Belastung (200 Euro Kosten im Monat) nur besteht, die Wohnung altersgerecht (barrierefrei) ist und in einer guten Wohngegend ist. Außerdem soll die Wohnung als Altersabsicherung dienen, wenn es zum Verkauf käme, tippe ich drauf, dass die falschen Freunde da ihre Hände aufhalten.

Nun stellte sie an uns die Bitte, die Wohnung zu verkaufen. Beim ersten Mal hat sie unsere Ablehnung zähneknirschend zur Kenntnis genommen, unsere Gründe auch mehr oder weniger eingesehen. Nun fängt das Spiel aber wieder von vorne an. Als ich ihr sagte, dass wir nicht dem Verkauf zustimmen, wurde sie böse und hat uns damit gedroht, dass sie uns auf Zustimmung zum Verkauf verklagen will.

Ich habe selber mal ein wenig gesucht im Internet, aber bin nicht wirklich fündig geworden.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen und ein paar Infos geben?
Kann man aus zwingenden Gründen (die von ihrer Seite aus sind, dass ihr die Wohnung & Garten zu viel Arbeit seien und sie es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schafft, es zu bewirtschaften) unsere Zustimmung per Gericht einklagen?

LG Simone

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-- Editiert sisosase am 07.02.2013 19:59

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Das Argument 'zu viel Arbeit, kann den Garten nicht schaffen' ist kein Grund für einen Verkauf, höchstens für einen Auszug oder die Beschäftigung einer Hilfe.
Sie kann ja die Wohnung vermieten, und von den Mieteinnahmen die Miete für das andere Appartement bezahlen.

Ich würde dem Verkauf nicht zustimmen, zumal die Großeltern sich ja bei dem Testament was gedacht haben. Vermutlich haben sie euch wegen der Behinderung eurer Tante als Nacherben eingesetzt: so seid ihr diejenigen, die falsche Entscheidungen verhindern könnt!

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#2
 Von 
sisosase
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke, du hast im Grunde genau das, was ich darüber denke, geschrieben. Aber manchmal wird man ja unsicher und denkt, man liegt vielleicht doch falsch...

Aber gibt es denn die Möglichkeit, die Zustimmung einzuklagen? Das zu viel Arbeit würde meine Tante eher so ausdrücken, dass sie es gesundheitlich nicht schafft (Herzprobleme und altersbedingte gesundheitliche Probleme).

LG Simone

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

1. Welchen Unterschied macht es denn für die gesundheitlichen Probleme der Tante, ob sie in einer Eigentumswohnung oder in einer Mietwohnung wohnt?

2. Ich sehe keine Möglichkeit, euch auf die Aufgabe eures im Grundbuch eingetragenen Rechts zu verklagen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
trader_fader
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo Simone,

also wenn ihr als Nacherbe im Grundbuch eingetragen seid, kann die Immobilie nicht ohne eure Zustimmung verkauft werden.

Eure Tante hat die Wohnung so geerbt, dass ihr nur die Ertäge aus der Wohnungsnutzung zustehen. Sie ist ein "nicht befreiter" Vorerbe.

Der Einzige, der diesen Umstand ändern kann ist der Erblasser (also Eure Großeltern -> nicht mehr möglich) oder ihr selbst.
Es gibt keinen Grund, der Euch zu einer Verkaufszustimmung zwingen kann. Schon gar nicht ist die Nutzbarkeit der Wohnung für die Tante ein Argument. Sie soll zu Ihrer Lebzeit die Wohnungn nutzen wie sie möchte. Danach ist die Wohnung für Euch bestimmt.

Ich kann mir Vorstellen, dass es eine Möglichkeit gibt, Euch zu einer Zustimmung zu zwingen, wenn ihr den Erlös (aus der Zustimmung) zur Schuldentilgung nötigen würdet. Dann wäre das aber eine Sache des Gläubigers und nicht der Tante.

Was die falschen Bekannten wohl meinen, ist der Fall, Euch dreien würde die Wohnung gehören. Dann seid ihr eine Art GBR und müsstet Euch einig sein. Bei Uneinigkeit kann man den Zwangsverkauf (oft durch Zwangsversteigerung) durchsetzen.

Also alles nicht Dein Fall


Gruß Andreas

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