Hallo,
ich habe noch eine zweite Frage: vor dem Haus einer Wohnungseigentumsanlage wird auf dem Grundstück im Bereich des Gemeinschaftseigentums Sperrmüll gelagert. Ob ggf. Teile davon noch gebracht werden, ist nicht zu erkennen.
Welche Möglichkeiten hat die Eigentümergemeinschaft, hiergegen vorzugehen, wenn der jeweilige Eigentümer auf mehrfache Bitten, den Bereich zu räumen, nicht reagiert?
Auch hier freue ich mich auf Antworten und bedanke mich bereits jetzt.
-----------------
""
"Zugemüllte" Gemeinschaftsflächen
10. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2013 | 12:58
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 4x hilfreich)
"Zugemüllte" Gemeinschaftsflächen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Januar 2013 | 13:48
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2025x hilfreich)
Da soll die Hausverwaltung einen Räumungstermin ansetzen,
nach Fristablauf den Müll auf Kosten der Gemeinschaft
entsorgen.
#2
Antwort vom 10. Januar 2013 | 13:57
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo und danke für die Antwort. Ja, das war auch mein erster Gedanke, aber das Problem ist doch, daß wir dann fremdes Eigentum entsorgen, und das ist sicher nicht so unproblematisch.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "WEG, Wohnungseigentum, Immobilien" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Januar 2013 | 15:22
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
quote:
Da soll die Hausverwaltung einen Räumungstermin ansetzen, nach Fristablauf den Müll auf Kosten der Gemeinschaft entsorgen.
... und wenn der Verursacher bekannt ist, von diesem Schadensersatz verlangen.
quote:Ich sehe das so: wenn es unberechtigt im Gemeinschaftseigentum abgestellt wird und auf Aufforderung nicht fristgerecht beseitigt wurde, sind die zu entsorgende Gegenstände entweder herrenlos geworden oder in Gemeinschaftseigentum übergegangen. Wenn es offensichtlich Müll ist, dürfte sich die Frage ohnehin nicht stellen.
das Problem ist doch, daß wir dann fremdes Eigentum entsorgen, und das ist sicher nicht so unproblematisch
Wir machen das sogar regelmäßig mit Beräumungen von Schrott-Fahrrädern aus Fahrradräumen so.
-----------------
"lg.
R.M. "
Und jetzt?
Schon
266.672
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
8 Antworten
-
11 Antworten