Wohnungskauf / Mängel

26. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Andre0304
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskauf / Mängel

Hallo,
habe vor fast 2 Jahren eine Wohnung in Köln gekauft. Das Haus hat insgesamt 14 Parteien.
Das Dachgeschoss wurde vor ca. 3 Jahren ausgebaut und verkauft. Ich habe einer der 3 "Neubauwohnungen" gekauft.

Seit dem bestehen oder kamen folgende Mängel hinzu:
- Setz-Risse in den Wänden und Decken (Leichtbauweise)
- Setz-Risse am Boden (Fussleisten)
- Der Balkon hat sich gesetzt (schieflage)
- Thermostat der Heizung über Heizkörper, so das dieser nicht genutzt werden kann. Dadurch ist es schwer die Wohnung zu heizen.
- Im 1.und 2. Jahr war die Etagenheizung mit Warmwasser min. 4 mal kaputt, Notdienste rückten aus. Teilweise ohne Warmwasser und Heizung.
- Die Heizung muss min. alle 6 Wochen mit Wasser befüllt werden!

Zudem musste ich eine Fliesse im Bad durch einen kleinen Umbau zerstören und eine Wohnungstüre muss durch mein verschulden ersetzt werden - leider kann mir weder die Hausverwaltung noch der Bauherr sagen, von welcher Marke die Fliessen und Türen sind!!

Was kann ich tun?? Kann ich fordern das die Heizung durch ein anderes Modell ersetzt wird? Ein Nachbarn ebenfalls in den Neubauwohunung hat bereits eine neue Therme bekommen.
Hat jemand sonst noch Tips für mich wie ich mich verhalten soll? Ich werde ständig vertröstet und auf Rückrufe warte ich teilweise wochenlang oder vergeblich!

Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Du solltest dich mit den Eigentümern der zwei anderen 'Neubauwohnungen' zusammen setzen und über die Situation reden. Vermutlich haben ja alle Wohnungen die gleichen Probleme. Vor allem der Nachbar mit der neuen Therme kennt ja wohl die richtigen Ansprechpartner, um Reaktionen zu bekommen.

Wegen der Mängel, der Fliese und der Haustür sollte man nicht die HV fragen. Du bist doch der Eigentümer und mußt dich selbst darum kümmern, das ist der Unterschied zwischen Mieter und Eigentümer!
Baumängel: -> Verkäufer / Handwerker
Fliese: mit den Resten der kaputten Fliese zum Fliesenhändler gehen
Wohnungstür: im Baumarkt eine neue kaufen

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