Wohnungskauf = Grundstückskauf?

1. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.09.2021 11:28:04
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)
Wohnungskauf = Grundstückskauf?

Moin,

wenn ich eine Wohnung kaufe, gehört mir dann auch ein Teil des Grundstücks, worauf das Haus gebaut ist?

Grüße

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Eine Eigentumswohnung kann es niemals ohne einen Anteil am Gemeinschaftseigentum geben.

Das Gemeinschaftseigentum ist mehr als nur das Grundstück. Der Miteigentumsanteil darf allerdings nicht so verstanden werden, dass das Eigentum an einem bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums bestehen könnte. Es handelt sich dabei immer um einen Bruchteil des gesamten Gemeinschaftseigentums.

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#2
 Von 
guest-12327.09.2021 11:28:04
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Da ich ein Laie bin, verstehe ich deine Sätze nicht wirklich.

Ich verstehe dich wie folgt:
Eigentumswohnung = Anteil vom Gemeinschaftseigentum = Anteil am Grundstück

Haus + Grundstück + Weiteres = 100%

Es gibt vier Wohnungen, alle identisch ausgestattet (Quadratmeter, Garage, Gartenanteil, ...) und das Grundstück ist 1.000qm groß.

Fazit: Mit dem Kauf der Wohnung gehören mir 250qm Grundstück, 25% vom Haus (meine Wohnung), Anteil an der Garage etc.

Liege ich da richtig?

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Nicht unbedingt.

Die Miteigentumsanteile werden nicht zwingend nach m² Wohnfläche aufgeteilt.
Es könnte theoretisch sein, dass eine der 4 identischen Wohnungen 1/3 der MEA hat.

Es kann auch sein, dass der komplette Garten nur zu einer Wohnung gehört.

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#4
 Von 
guest-12327.09.2021 11:28:04
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Das heißt also, dass der Anteil am Grundstück Verhandlungssache ist bzw. schlaue (?) Bauherren das Grundstück behalten und nicht weiterverkaufen.

Fazit: Ich werde beim Wohnungskauf darauf achten, wie die Grundstücksfrage geregelt ist.

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#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Eine Eigentumswohnung ist das Sondereigentum an einer Wohnung verbunden mit einem definierten Anteil am Gemeinschaftseigentum. Gemeinschafteigentum und Sondereigentum gehören untrennbar zusammen. Es kann also niemals einen "schlauen Bauherrn" geben, der das Grundstück nicht mitverkauft.

Die Höhe des jeweiligen Miteigentumsanteils ist in der Teilungserklärung definiert. Dieser Anteile muss keineswegs im Verhältnis der Wohnflächen festgelegt sein.

Ein Garten kann "zur Wohnung gehören" als Sondernutzungsrecht, niemals aber als Sondereigentum. Das gesamte Grundstück ist zwingend Gemeinschaftseigentum.

Dem Wohnungseigentümer gehört niemals eine bestimmte Fläche des Grundstücks. Gemeinschaftseigentum bedeutet, dass der Gegenstand der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gehört. Es kann damit also keinen Teil des Gemeinschaftseigentums geben, der einem einzelnen Wohnungseigentümer würde.




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#6
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Bevor du eine Eigentumswohnung kaufst, kaufe dir ein Buch über Wohnungseigentum und lese es dir durch.
Beispielsweise dieses Buch: http://www.amazon.de/Wohnungseigent%C3%BCmer-Ratgeber-zum-Wohnungseigentum/dp/3939787159/ref=sr_1_4?s=books&ie=UTF8&qid=1317567360&sr=1-4

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