Wohnungseigentümerin wird die Erstattung von neuen Fenstern vorenthalten

11. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)
Wohnungseigentümerin wird die Erstattung von neuen Fenstern vorenthalten

Rictiges Forum?

Ich besitze eine Eigentumswohnung. In der jährl. Eigentümerversammlung wird beschlossen was über die Gemeinschaft finanziert wird. Nun habe ich eine Absage erhalten, dass die Gemeinschaft die Kosten für benötigte neue Fenster im Dachgeschoss übernimmt. Obwohl gerade alle Fenster im Zuge einer Sanierung ausgetauscht werden und die Gemeinschaft dafür zahlt will sie für meine Fenster nicht zahlen.

Begründung der Absage. Die Fenster sollen im Jahre 1984 bei Fertigstellung des Hauses noch nicht vorhanden gewesen sein und finanziert wird nur das was seit Beginn vorhanden war.

Sie sollen erst später eingebaut worden sein. Ich habe die Wohnung seit 2009. Da waren die Fenster vorhanden. Ein Vorsitzender des Verwaltungsrates kommt regelmäßig mit der Behauptung das die Fenster zu Beginn nicht vorhanden waren und Boykottiert seit 2,5 meinen Antrag auf Kostenübernahme. Beweise erhalte ich nicht. Immer nur die Begründung das geforscht werden muss. Das seit 2,5 Jahren.

Jetzt habe ich die 2 Vorbesitzer (darunter der Erstbesitzer und der Besitzer der Wohnung vor mir) angerufen. Die Hausverwaltung hat deren Namen seit Monaten. Ich habe sie jetzt selber Telefonisch kontaktiert und die Info erhalten das beide Vorbesitzer keine Fenster eingebaut haben. Das bedeutet dann wohl das die Fenster bereits vor dem Erstbezug vorhanden waren. Auf einer technischen Zeichung (Bauplan) sieht man das die Fenster nicht eingezeichnet sind. Auf alten Fotos sind sie zu sehen.

Vor kanpp einem Monat war die Jährliche Hauseigentümer Versammlung in der mein Antrag wieder abgelehnt worden ist. Ich konnte nicht teilnehmen weil ich an dem Tag aufgrund eines Beinbruchs im Krankenhaus lag. Jetzt soll ich bis auf die kommende Versammlung 2019 warten. In dieser soll erneut über die Kostenübernahme abgestimmt werden. Ich finde das die Kosten übernommen werden müssen weil die Fenster bereits beim Ersteinzug vorhanden waren und laut Vertrag alle Vorhandenen Fenster über die Gemeinschaft kostenlos saniert werden.


Was ist zu empfehlen. Was soll ich machen. Danke.




-- Editiert von Moderator am 11.05.2018 20:19

-- Editiert von Moderator am 12.05.2018 14:25

-- Thema wurde verschoben am 12.05.2018 14:25

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von auge1):
Was ist zu empfehlen. Was soll ich machen.

1. Ins richtige Forum posten. Mit Baurecht hat das 0,0 zu tun. :forum:
2. Gegen Beschlüsse die einem nicht gefallen kann man klagen. Die Frist dürfte aber hier wohl schon abgelaufen sein.
3. Da die Fenster wohl kaum vom Himmel gefallen und dann im Dach stecken geblieben sind: sich mal durch alle WEG Unterlagen durcharbeiten um Zietpunkt und Umstände der Herkunft zu klären.

Lässt sich die Herkunft nicht klären, hat man ein Problem. Dann könnten es "Schwarzeinbauten" sein, da könnte die WEG jederzeit die Entfernung erzwingen. Da wäre dann der Ball besser ganz flach zu halten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
Vor kanpp einem Monat war die Jährliche Hauseigentümer Versammlung in der mein Antrag wieder abgelehnt worden ist.
Die Frist zur Beschlussanfechtung dauert einen Monat ab dem Tag der Beschlussfassung - wenn die Zeit noch reicht ganz schnell zum zuständigen Amtsgericht. Auch sogenannte Nicht-Beschlüsse kann man anfechten. Die Begründung kann man noch nachreichen (dafür hat man noch mal einen Monat Frist).
Danach (nach Einreichen der Anfechtung und vor Ablauf der Begründungsfrist)
- alle Protokolle seit Beginn der WEG durchlesen, ob jemals etwas zum Fenstereinbau beschlossen wurde. Wenn ja, dann ist die genaue Beschlussformulierung wichtig und die nachfolgenden Pnkte haben sich vielleicht erledigt.
- mögliche Beweise sammeln, dass das Fenster von Beginn an drin war. Das Fehlen im Plan ist auch nur ein Anscheinsbeweis, dass es nicht eingebaut gewesen sein könnte. Dem gegenüber stehen die Aussagen der Voreigentümer und alte Fotos (je älter destso besser).
- Anwalt beauftragen, der die Beschlussanfechtung begründet (Fenster= Gemeinschaftseigentum, Erneuerung notwendig, da sonst Schaden am Gem.ET; Ablehnung des Beschlusses entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.) und rechtzeitig bei Gericht einreicht.

Zu den Erfolgsaussichten: das hängt maßgeblich von der Qualität der "Beweise", der Glaubhaftigkeit der Voreigentümer und der Überzeugungskraft der Argumente ab.

Das Fenster ist auf jeden Fall in Gemeinschaftseigentum übergegangen, egal ob genehmigt oder Schwarzbau. Nur im Rahmen eines Genehmigungsbeschlusses könnte es sein, dass der jeweilige Eigentümer der zugehörigen Wohnung eine Kostentragungspflicht übernommen hat.
Auch beim Schwarzbau kann die WEG zumindest nicht mehr von Dir verlangen, dass Du auf Deine Kosten zurückbaust. Das kann allenfalls die WEG auf Gemeinschaftskosten durchziehen, und Du müsstest es dulden. Und auch hier könnte man zuvor prüfen lassen ob diese Ansprüche verwirkt sind und Deinerseits eine nachträgliche Genehmigung durchsetzbar wäre (Stichwort: Beeinträchtigung über das unvermeidliche Maß hinaus).


Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen