Hallo zusammen,
ich habe mir vor drei Jahren mit meiner Schwester eine Wohnung gekauft, die vermietet ist.
Jetzt möchte ich eine andere Wohnung kaufen und brauche das Geld aus der Wohnung.
Der Plan ist jetzt, dass meine Schwester ein Darlehen zur Kapitalbeschaffung aufnimmt und mich rauskauft.
Sie kündigt die Wohnung auf Eigenbedarf und zieht selbst in die Wohnung.
Ist es für mich irgendwie möglich an das Geld von der Wohnung jetzt zu kommen ohne es notariell zu machen?
Eine Schenkung geht bei Geschwistern so wie ich das verstehe nur bis 20.000 Euro alle 10 Jahre.
Wenn sie in drei Jahren entscheidet in der Wohnung zu bleiben, fallen dann natürlich die Notarkosten und Grunderwerbssteuern an und wir machens dann spätestens offiziell.
Ich freu mich über eure Hilfe!
Danke und viele Grüße
Carmen
Wohnung mit meiner Schwester, Auszahlen ohne notarielle Beglaubigung möglich?
21. März 2018
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Frage vom 21. März 2018 | 14:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung mit meiner Schwester, Auszahlen ohne notarielle Beglaubigung möglich?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 21. März 2018 | 15:28
Von
Status: Richter (8013 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Ist es für mich irgendwie möglich an das Geld von der Wohnung jetzt zu kommen ohne es notariell zu machen?
Das dürfte schwierig bis unmöglich sein.
Zitat:Eine Schenkung geht bei Geschwistern so wie ich das verstehe nur bis 20.000 Euro alle 10 Jahre.
Nö, eine Schenkung geht jederzeit, allerdings fällt dann Schenkungsteuer an.
#2
Antwort vom 21. März 2018 | 20:02
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
wieso schließt ihr nicht ebenfalls einen Darlehensvertrag? Das geht problemlos, und natürlich ohne Notar.
Stefan
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#3
Antwort vom 22. März 2018 | 14:53
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Wenn deine Schwester jetzt ein Darlehen aufnimmt und deinen Anteil erwirbt und dich auszahlt dann hast du doch dein Geld. Was hat das mit den 3 Jahren auf sich?
#4
Antwort vom 22. März 2018 | 23:11
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Das [unterstrichene] soll offenbar nur inoffiziell sein. Wenn die Schwester das mitmacht ...Zitat:Wenn deine Schwester jetzt ein Darlehen aufnimmt und deinen Anteil erwirbt und dich auszahlt dann hast du doch dein Geld.
Ich verstand die 3 Jahre nur als Beispiel, wann dann der richtige Übertrag erfolgen könnte.Zitat:Was hat das mit den 3 Jahren auf sich?
Stefan
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