Warum werden Wohnanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt und nicht einfach ideell?
Wohnanlage teilen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Das WEG beinhaltet die Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Bei einer ideellen Teilung der Wohnanlage gibt es für die Wohnung kein Sondereigentum.
Da habe ich meine Frage schlecht formuliert. Es geht mir darum, dass doch dieses Sondereigentum eigentlich eine schlechte Regelung ist. Denn das Sondereigentum passt sich nicht dem Wohnraumbedarf an. Für die junge Familie ist es zu klein und für die Rentner ggf. zu groß. Bei einer ideellen Teilung würde man entsprechend eine andere Wohnung in der Anlage nutzen, natürlich mit einem finanziellen Ausgleich.
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ZitatDa habe ich meine Frage schlecht formuliert. Es geht mir darum, dass doch dieses Sondereigentum eigentlich eine schlechte Regelung ist. Denn das Sondereigentum passt sich nicht dem Wohnraumbedarf an. Für die junge Familie ist es zu klein und für die Rentner ggf. zu groß. Bei einer ideellen Teilung würde man entsprechend eine andere Wohnung in der Anlage nutzen, natürlich mit einem finanziellen Ausgleich. :
Und wer bestimmt dann "wer - wann - in welcher Wohnung - zu welchem finanziellen Ausgleich" wohnen darf/muss/soll?
Wenn jemand mit seiner Wohnsituation unzufrieden ist steht es ihm frei seine Wohnung zu verkaufen/zu vermieten und sich eine andere Wohnung zu kaufen/mieten. Wo bitte ist das Problem?
Zitat:Es geht mir darum, dass doch dieses Sondereigentum eigentlich eine schlechte Regelung ist. Denn das Sondereigentum passt sich nicht dem Wohnraumbedarf an. Für die junge Familie ist es zu klein und für die Rentner ggf. zu groß. Bei einer ideellen Teilung würde man entsprechend eine andere Wohnung in der Anlage nutzen, natürlich mit einem finanziellen Ausgleich.
Das ist ein anderes Modell, muss man die Leute für finden, die gemeinsam so etwas machen wollen.
Bei uns im Ort ist ein Mehrgenerationenhaus genossenschaftlich organisiert. Da kann man sich finanziell an der Genossenschaft beteiligen und die Wohnung wird quasi gemietet.
Es spricht rechtlich nichts dagegen, es so zu machen.
Nur das es überwiegend nicht so gemacht wird, zeigt praktisch, dass es offensichtlich wesentlich mehr Nachteile als Vorteile gibt.
Zitatmehr Nachteile als Vorteile :
Das dürfte schon damit anfangen, dass bei nur einem Grundbuchblatt auch nur ein Grundschuldeintrag an erster Rangstelle stehen kann > praktisch müssten also damit eher alle ihren Anteil vollständig aus Eigenkapital bezahlen können, was den Kreis der Interessenten recht überschaubar halten dürfte
Uihjee und dann der laufende finanzielle Ausgleich für Mehr- oder Mindernutzungen (bezogen auf den gekauften Anteil) und die dann erforderlichen Ermittlungen um den jeweiligen etwaigen steuerlichen Überschuss korrekt versteuern zu können! Ne, daran mag ich überhaupt nicht weiter denken - wer sich damit befassen will:
http://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vermietung-ofd-aeussert-sich-zur-besteuerung-von-grundstuecksgemeinschaften-f71366
Und alle paar Jahre findet dann wohl eine große Tombola statt, aus der sich ergibt wer nun zukünftig welche Wohnung genau nutzen darf? Die Tumulte dürften vorprogrammiert sein, wenn einer gar nicht wechseln will oder wenn einer nicht die gewünschte Wechselwohnung bekommt ...
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