Wirtschaftsplan 2013 im Oktober beschließen?

13. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Wirtschaftsplan 2013 im Oktober beschließen?

Schönen Sonntag Abend,

aus irgendwelchen Gründen findet die Eigentümerversammlung 2013 unserer WEG erst Mitte Oktober statt. Nun soll bei dieser Versammlung der Wirtschaftsplan 2013 mit Änderungen des Hausgeldes zum 1.1.2013 besprochen und genehmigt werden, obwohl das Jahr ja schon so gut wie gelaufen ist. Wie klug ist das denn? Und - ist es überhaupt in Ordnung, dass eine Versammlung so spät erst abgehalten wird?

VG
Roland



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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Die Versammlung sollte im ersten Halbjahr stattfinden.
Aber da dies nun nicht geschehen ist, würde ich sagen:
Besser spät als nie. Das gilt auch für den Beschluss eines Wirtschaftsplanes.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

Meiner Meinung nach könnten hier andere Gründe vorliegen, dass erst im Oktober eine Eigentümerversammlung stattfindet. Für mich ist ein "Plan" eine theoretische Möglichkeit für die Zukunft, der aufgrund vergangener bekannten Tatsachen beruht. Einen rückwikenden Plan habe ich noch nicht gesehen. Vielleicht wird hier bereits eine vorgezogene Jahresabrechnung für 2013 geplant?
Aber dazu müsste man mehr wissen.

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#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

@Heike J
Das sehe ich natürlich wie Du. Nur, dass dieser Wirtschaftsplan, wenn die nächste Versammlung wieder normal statt findet, nur ca. 5 Monate Anwendung findet.

@doppelpunkt
Eine vorgezogene Abrechnung für 2013 halte ich für nicht wahrscheinlich. Und nach meinem Verständnis eines Wirtschaftsplans in einer WEG ist dieser eine möglichst realistische Einschätzung welche Kosten anfallen und somit welche Vorauszahlungen im entsprechenden Zeitraum zu leisten sind. Da diese Berechnung stets auf 12 Monate ausgelegt ist, verzerrt die Anwendung auf einen deutlich kürzeren Zeitraum die Zahlen erheblich.

VG
Roland

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#4
 Von 
guest-12325.10.2013 14:41:28
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 31x hilfreich)

Wie klug ist das denn? Und - ist es überhaupt in Ordnung, dass eine Versammlung so spät erst abgehalten wird?

Die einzig kompetente Antwort werden Sie zur Versammlung von Ihrem Verwalter erhalten. Wer soll wohl hier das jemand wissen. Kopfschütteln!

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