Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem zu dem ich bisher nirgends eine Lösung finden konnte.
Ich habe im letzten Jahr zum 01.11. ein Haus mit vier Wohnungen gekauft. Eine Wohnung habe ich schon längere Zeit bewohnt. Die anderen Wohnungen sind auch vermietet, standen aber 3, 6 und 7 Monate am Anfang des Jahres 2017 frei. Zu diesem Zeitpunkt gehörte das Haus natürlich noch dem Verkäufer und es war sein Leerstand. Dabei sind natürlich kosten entstanden, die er jetzt nicht zahlen will, da ja mit dem Hauskauf alle Nutzen und Lasten auf unserer Seite sind. Ich habe ihm jetzt eine Nebenkostenabrechnung gemacht wie allen anderen Parteien auch, die er aber nicht akzeptiert!
Meine Frage ist eigentlich nur: wer muss jetzt die Kosten für den Leerstand tragen als es noch sein Haus war?
Vielen Dank für Informationen oder Ideen wo etwas passendes steht.
Wer zahlt Leerstand nach Hauskauf?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Was steht denn dazu im Kaufvertrag?
Hallo,
im Kaufvertrag steht unter § 4 Besitzübergang folgendes:
Die Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer erfolgt am 01.11.2017, sofern der
Kaufpreis bis zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe gezahlt wurde, ansonsten an dem Tag, der auf die Zahlung des Kaufpreises folgt. Mit diesem Tag gehen Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten, Versicherungsverhältnisse sowie die mit dem Kaufgegenstand verbundenen öffentlichen Lasten auf den Käufer über.
Die beiden anderen Wohnungen im Haus und die acht weiteren Garagen sind vermietet, das
Ladenlokal steht derzeit leer. Der Käufer erklärt, dass ihm die bestehenden Mietverhältnisse insgesamt bekannt sind. Er tritt ab Besitzübergang in die bestehenden Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten ein.
Der Verkäufer versichert, dass Mietrückstände nicht besehen und dass Mietminderungen weder erfolgt noch angekündigt sind. Die zu den vermieteten Wohnungen bestehenden Kautionszahlungen bzw. KautionsGarantien werden mit Besitzübergang von dem Verkäufer an den Käufer übergeben.
Mehr kann ich in unserem Vertrag nicht finden was vielleicht helfen könnte.
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Zitat:Meine Frage ist eigentlich nur: wer muss jetzt die Kosten für den Leerstand tragen als es noch sein Haus war?
Der Verkäufer hat die anfallenden Kosten bis zum Zeitpunkt der Übergabe zu zahlen.
Zitat:Ich habe ihm jetzt eine Nebenkostenabrechnung gemacht wie allen anderen Parteien auch, die er aber nicht akzeptiert!
Weshalb "akzeptiert" er diese nicht?
-- Editiert von cruncc1 am 20.05.2018 14:34
Leerstand fällt bei der Vereinbarung wohl demjenigen zur Last der zum Zeitpunkt der Erstellung der Abrechnung den Status "Vermieter" hatte.
ZitatLeerstand fällt bei der Vereinbarung wohl demjenigen zur Last der zum Zeitpunkt der Erstellung der Abrechnung den Status "Vermieter" hatte. :
Aber warum soll ich denn für einen Leerstand zahlen für den ich gar nichts kann. Ich bekomme ja auch nicht die erzielten Mieten von ihm und soll jetzt nur für das negative eintreten?
Ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist das ja kein Thema, aber vorher konnte ich die Wohnungen ja auch gar nicht vermieten.
-- Editiert von StratM am 20.05.2018 15:10
Zitat:Zitat:Meine Frage ist eigentlich nur: wer muss jetzt die Kosten für den Leerstand tragen als es noch sein Haus war?
Der Verkäufer hat die anfallenden Kosten bis zum Zeitpunkt der Übergabe zu zahlen.
Zitat:Ich habe ihm jetzt eine Nebenkostenabrechnung gemacht wie allen anderen Parteien auch, die er aber nicht akzeptiert!
Weshalb "akzeptiert" er diese nicht?
Das ist ja auch meine Meinung, dass er die Kosten bis zur Übergabe übernimmt und ab dann ist es meine Sache. Er hat ja auch bis zu diesem Zeitpunkt die Mieten aus dem Haus gezogen.
Er akzeptiert die Abrechnung nicht weil er mit dem Leerstand nichts mehr zu tun hätte und es wäre ja auch unfair wenn der Vermieter diesen zahlen müsste.
Nur wie schon oben gesagt kann es ja nicht sein dass er davon nichts übernimmt.
Wenn ich zum 01.01. das Haus gekauft hätte, hätte er ja dann auch alles übernehmen müssen.
ZitatAber warum soll ich denn für einen Leerstand zahlen für den ich gar nichts kann. :
Weil man es halt so vertraglich vereinbart hat.
Zitat:ZitatAber warum soll ich denn für einen Leerstand zahlen für den ich gar nichts kann. :
Weil man es halt so vertraglich vereinbart hat.
Kannst du mir das vielleicht genauer erklären? Wo ich was vereinbart habe?
Der Notar sieht das nämlich so wie ich, das ich erst ab Besitzübergang für alles eintreten muss und nicht für Sachen die vorher waren.
ZitatWo ich was vereinbart habe? :
Da
ZitatMit diesem Tag gehen Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten, Versicherungsverhältnisse sowie die mit dem Kaufgegenstand verbundenen öffentlichen Lasten auf den Käufer über. :
Wurde die Nebenkostenabrechnung (=Last) vor oder nach dem "Tag" gemacht?
Zitat:ZitatWo ich was vereinbart habe? :
Da
ZitatMit diesem Tag gehen Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten, Versicherungsverhältnisse sowie die mit dem Kaufgegenstand verbundenen öffentlichen Lasten auf den Käufer über. :
Wurde die Nebenkostenabrechnung (=Last) vor oder nach dem "Tag" gemacht?
Die Nebenkostenabrechnung wurde erst im Januar gemacht.
D.h. wenn jetzt im Jahr 2017 ca. 1500€ für den Leerstand angefallen sind, sind das Lasten die ich übernehmen muss und sind keine Altlasten, die der Verkäufer trägt.
Ich lese es eigentlich so, dass Lasten, die ab dem 01.11. entstanden sind nun meine Angelegenheiten sind.
Wenn ich im Unrecht bin, stelle ich mir nur jetzt die Frage warum man nirgends den Tipp bekommt eine Immobilie immer zum 01.01. zu kaufen.
Zitatwarum man nirgends den Tipp bekommt eine Immobilie immer zum 01.01. zu kaufen. :
Weil die Lasten halt nicht immer zum 01.01 entstehen, wäre dieser Tipp sinnlos.
Man wird die Nebenkostenabrechnung ja auch nicht zum 01.01 erstellt haben, oder?
ZitatIch lese es eigentlich so, dass Lasten, die ab dem 01.11. entstanden sind nun meine Angelegenheiten sind. :
Korrekt.
Die Nebenkostenabrechnung wurde ja deutlich nach dem 01.11.2017 erstellt?
Zitat:Ich lese es eigentlich so, dass Lasten, die ab dem 01.11. entstanden sind nun meine Angelegenheiten sind.
Das sehe ich auch so.
ZitatKorrekt. :
Die Nebenkostenabrechnung wurde ja deutlich nach dem 01.11.2017 erstellt?
Ja das wurde sie.
Aber was ist denn mit den Lasten vom 01.01.17 - 31.10.17. Sind entstandene kosten im Leerstand überhaupt allgemeine Lasten?
Wenn der Verkäufer sich ja selber Nebenkosten gezahlt hätte für seine Wohnungen würde er ja jetzt auch Geld bekommen und ich würde nichts von ihm bekommen wollen.
ZitatWeil die Lasten halt nicht immer zum 01.01 entstehen, wäre dieser Tipp sinnlos. :
Man wird die Nebenkostenabrechnung ja auch nicht zum 01.01 erstellt haben, oder?
Aber der Abrechnungszeitraum ist ja vom 01.01.17 bis 31.12.17. D.h. der alte Eigentümer hätte die Abrechnung gemacht.
Ich habe ihn bei meiner Abrechnung ja jetzt auch als Mieter gesehen und ihm deshalb eine Nebenkostenabrechnung gemacht für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.10. um so den Leerstand zu berücksichtigen.
-- Editiert von StratM am 20.05.2018 22:34
ZitatWurde die Nebenkostenabrechnung (=Last) vor oder nach dem "Tag" gemacht? :
Die Nebenkostenabrechnung ist ja auch unstrittig, dass ich die jetzt gemacht habe.
Um vielleicht langsam zum Ende zu kommen.
Der Verkäufer zieht also 10 Monate den ganzen Nutzen aus der Immobilie. Einnahme der Mieten, von den vermieteten Wohnungen und ich übernehme für den gleichen Zeitraum seinen Leerstand?
Wenn ich für diese Last eintreten muss, muss ich dann nicht auch die Nutzungen also Einnahmen aus eben diesem Zeitraum bekommen?
Hallo,
Welche denn? Also welche, die du tragen musst?Zitat:Zu diesem Zeitpunkt gehörte das Haus natürlich noch dem Verkäufer und es war sein Leerstand. Dabei sind natürlich kosten entstanden, ...
Und was ist denn mit den Nebenkostenvorauszahlungen der anderen Mieter geschehen? Wurden die übergeben?
Stefan
ZitatWelche denn? Also welche, die du tragen musst? :
Und was ist denn mit den Nebenkostenvorauszahlungen der anderen Mieter geschehen? Wurden die übergeben?
Er hat uns eine Abrechnung vorgelegt, mit allen Sachen die er im laufenden Jahr bezahlen musste. Wie Gas, Grundsteuer, Müll usw. Diese Aufstellung hat er mit den Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter verrechnet. Da kam dann raus, dass er noch ca. 800€ von mir bekommt, da manche Dinge auch schon für das ganze Jahr gezahlt worden waren.
An Nebenkosten von ihm hätte ich ca. 1300€ für den Leerstand, da alle Mietparteien Geld zurückbekommen nach der Abrechnung.
Und eigentlich geht es nur um den Punkt, ob ich ihm die Nebenkosten die im Leerstand entstanden sind berechen kann oder nicht?
Es sind ja zum Beispiel auch Heizkosten, Grundsteuer usw. für diese Wohnungen angefallen.
-- Editiert von StratM am 20.05.2018 23:20
Hallo,
Und auch bekommen hat?Zitat:Da kam dann raus, dass er noch ca. 800€ von mir bekommt, da manche Dinge auch schon für das ganze Jahr gezahlt worden waren.
Wenn ja dann bestand offensichtlich Einigkeit darüber, dass auch die Nebenkosten zum Stichtag abgerechnet werden sollen. Da würden dann auch die Leerstandskosten drunter fallen, ergo 10 Monate auf den Vorbesitzer gehen.
Übrigens darfst du natürlich die Monate November und Dezember nicht von ihm verlangen, du musst praktisch abrechnen wie bei einem Mieterwechsel zum 1.11.
Stefan
ZitatUnd auch bekommen hat? :
Die habe ich ihm noch nicht gezahlt.... sonst sind die 800€ ja auch noch weg, wie zur Zeit die 1300€ für den Leerstand auch.
ZitatÜbrigens darfst du natürlich die Monate November und Dezember nicht von ihm verlangen, du musst praktisch abrechnen wie bei einem Mieterwechsel zum 1.11. :
Richtig für die eine Wohnung, die noch leer stand habe ich die Nebenkosten für November und Dezember übernommen und so erwarte ich von ihm dass er für den anderen Zeitraum eintritt.
Das Problem ist nur einfach, dass ich sage er muss die Nebenkosten zahlen und er sagt er muss sie nicht zahlen...
-- Editiert von StratM am 20.05.2018 23:41
Hallo,
Das ist dann auch nicht so schlecht, so hast du wenigstens diese 800 schon mal.Zitat:Die habe ich ihm noch nicht gezahlt.... sonst sind die 800€ ja auch noch weg, wie zur Zeit die 1300€ für den Leerstand auch.
Tja, so ist das nun einmal, im schlimmsten Fall wirst du ihn verklagen müssen, und wie ein Gericht das dann sieht (? - du siehst ja hier im Forum, dass man durchaus gegensätzlicher Meinung sein kann).Zitat:Das Problem ist nur einfach, dass ich sage er muss die Nebenkosten zahlen und er sagt er muss sie nicht zahlen...
Stefan
Zitat:D.h. wenn jetzt im Jahr 2017 ca. 1500€ für den Leerstand angefallen sind, sind das Lasten die ich übernehmen muss und sind keine Altlasten, die der Verkäufer trägt.
Wie können denn Lasten für einen Leerstand von Jan-Okt erst im Nov oder Dez anfallen? Das verstehe ich jetzt gerade nicht.
Erkläre doch mal bitte genau, welche genauen Kosten Du meinst und wie überhaupt Leerstandskosten nachträglich anfallen können.
Um zu erklären, was ich meine nehme ich mal an, dass das Haus mit Gas beheizt wird. Dann muss bis einschl. Okt. der Verkäufer die monatlichen Abschlagszahlungen an den Gasversorger zahlen und danach der Käufer. Wie dann auf einmal im Nov. oder Dez. Gaskosten für den Leerstand im Rest des Jahres anfallen können, verstehe ich nicht. Eher dürfte das Gegenteil der Fall sein, d.h. während des Leerstandes ist der Gasverbrauch gesunken, was zu einer Erstattung durch den Gasversorger an den Käufer führt. In dem Fall würde der Käufer vom Leerstand sogar noch profitieren.
Bei anderen Nebenkosten sieht es doch nicht anders aus. Daher kann ich gerade nicht nachvollziehen, wie die Nachzahlungsforderung in Höhe von 1.500€ an den Verkäufer überhaupt entstehen kann.
Zitat:Richtig für die eine Wohnung, die noch leer stand habe ich die Nebenkosten für November und Dezember übernommen und so erwarte ich von ihm dass er für den anderen Zeitraum eintritt.
Wie kommst Du jetzt darauf, dass der Verkäufer das nicht gemacht hätte. Wer hat denn die Rechnungen für anfallende Betriebskosten des Hauses bis einschließlich Oktober bezahlt? Das war doch wohl der Verkäufer.
Im Moment habe ich das Gefühl, dass Du bei der Sache einen gravierenden Denkfehler machst, denn Du kannst für die Zeit des Leerstandes nicht einfach eine Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 0€ für den Verkäufer voraussetzen. Dann würde er die Nebenkosten ja doppelt zahlen müssen, einmal als Vermieter und dann nochmal als Mieter.
-- Editiert von hh am 22.05.2018 10:38
ZitatWer hat denn die Rechnungen für anfallende Betriebskosten des Hauses bis einschließlich Oktober bezahlt? Das war doch wohl der Verkäufer. :
Richtig. Er hat bis Oktober die Rechnungen beglichen und das Geld will er jetzt wieder haben von uns.
Ich mach mal ein Beispiel.
Das Haus hat 4 Wohnungen. Die Grundbesitzabgaben betrugen 2017 ca. 2100€. Da das ganze nach Personenzahl abgerechnet worden ist, auch von ihm im Jahr 2016 ergeben sich für die Wohnungen unterschiedliche Kosten. Ich zahle für mich und meine Frau 2 Personenanteile für 12 Monate da wir das ganze Jahr im Haus gewohnt haben. Eine andere Wohnung stand die ersten 6 Monate leer und ist dann vermietet worden. Diese sind auch zu zweit, zahlen also auch 2 Personenanteile aber nur für 6 Monate. Im Leerstand zählt eine Wohnung 1 Personenanteil für den Vermieter. Also muss diese Wohnung für 1 Personenateil und 6 Monate berechnet werden (2100€*1/6*6/12=175€ ist jetzt nur ein Beispiel da nicht immer 6 Personen im Haus waren, sondern in machen Monaten auch mal nur 5. Ist dann auf der Abrechnung genau auf die Monate umgerechnet).Diese Kosten sollen wir jetzt tragen. Für die beiden anderen Wohnungen ist es ähnlich da sie 3 und 7 Monate leerstanden. So entstehen halt nach und nach Kosten.
Die Heizkosten für die Wohnungen in diesem Zeitraum kommen auch noch dazu. Die Versicherung muss auch anteilig bezahlt werden.
Jetzt will er 850€ von uns haben da er ja einige Rechnungen bezahlt hat. Ich habe ihm eine Nebenkostenabrechnung gemacht auf der er seine entstandenen Kosten im Leerstand nachvollziehen kann. Dadurch kommt am Ende raus wenn man beides gegenrechnet, dass wir noch Geld von ihm bekommen. Wenn er an sich selber Nebenkosten gezahlt hätte im Leerstand wäre bei seiner Zufluss/Abfluss Rechnung kein negativer Wert für ihn rausgekommen.
So sind ca. 5400€ an Kosten für ihn entstanden und durch die Nebenkosten der Mieter hat er 4550€ bekommen. Für die leeren Wohnung hat er sich selber keine Nebenkosten gezahlt die jetzt fehlen. Und die anderen Mieter und ich sollen diese Kosten jetzt übernehmen?
In meinen Augen nein, und deshalb hat er von mir eine Abrechnung bekommen.
Ich hoffe ich konnte es irgendwie erklären.
ZitatIch hoffe ich konnte es irgendwie erklären. :
So wie Du es siehst, hast Du es erklärt.
Aber ich habe Zweifel, dass die von Dir aufgestellte Berechnung richtig ist. Die Zweifel beziehen sich sowohl auf den Verteilungsschlüssel als auch auf die Berechnung an sich.
Zur Berechnung:
1 Schritt: das Jahresergebnis ermitteln und Aufteilung je Wohnung
2 Schritt: das Jahresergebnis sachgerecht aufteilen je Monat und Wohnung (wichtig, da offensichtlich Teile nach Personenpunkten abgerechnet werden sollen)
3a Schritt: die Werte aus Schritt 2 für die Monate Jan- Oktober addieren
3b Schritt: die Werte aus Schritt 2 für die Monate Nov und Dez. addieren.
4 Schritt prüfen und zusammenrechnen was der Verkäufer im Laufe des Jahres an Dienstleister überwiesen hat incl. Gegenprüfung zu den von den Mietern vereinnamten Vorauszahlungen. Dabei auch darauf achten, dass bestimmte Kosten ggf. nach dem Eigentumsübergang an den Verkäufer erstattet wurden.
Vergleich und Ergebnis zwischen 3a und 4 (Auch ich bin der Meinung, dass die Differenz nicht so groß sein kann wie von Dir genannt.
Bedenke dass Rückzahlungen an die Mieter zu Deinen Lasten gehen, obwohl Du die Vorauszahlungen nicht in allen Monaten erhalten hast. So hast Du es im Vertrag vereinbart.
Mir fehlt der Passus, dass entweder der Verkäufer die Nebenkosten in Form einer Zwischenabrechnung per 31.10 selbst erstellt, oder alternativ Dir Überzahlungen aus der Jahresabrechnung anteilig erstattet.
Falls Du an die Mieter mehr zurückzahlen musst als Du in den beiden Monaten eingenommen hast, führe ich das auf den insoweit nicht eindeutigen Vertragstext zurück.
Berry
Lassen wir mal die ganzen Zahlen beseite.
Die Frage des Problems ist ja für mich, dass jetzt für die leerstehenden Wohnungen z. B. 250€ Heizkosten angefallen sind von Januar bis Ende Oktober. Also als der Verkäufer Eigentümer dieser Wohnungen war. Wer übernimmt diese entstandenen Kosten?
Zitat:Lassen wir mal die ganzen Zahlen beseite.
Die Zahlen sind aber entscheidend.
Bleiben wir mal bei dem Beispiel Grundbesitzabgaben. Die Grundbesitzabgaben werden typischerweise quartalsweise gezahlt, also 525€ pro Quartal. Der Verkäufer hat für 3 Quartale gezahlt, also 1.575€ und Ihr habt für 1 Quartal gezahlt, also 525€ und damit habt Ihr auch für Oktober gezahlt. Damit habt Ihr 175€ zuviel gezahlt.
Was bei den Nebenkostenabrechnungen gegenüber den Mietern in Summe herauskommt ist völlig irrelevant für das hier diskutierte Problem. Es ist auch nicht wichtig, ob die Grundbesitzabgaben nach Wohnfläche, nach Personen oder sonstwie abgerechnet werden. Der Verkäufer hat mindestens sämtliche Kosten bis September getragen und damit die Kosten des Leerstandes bereits bezahlt.
Zitat:Die Frage des Problems ist ja für mich, dass jetzt für die leerstehenden Wohnungen z. B. 250€ Heizkosten angefallen sind von Januar bis Ende Oktober. Also als der Verkäufer Eigentümer dieser Wohnungen war. Wer übernimmt diese entstandenen Kosten?
Die hat der Verkäufer doch schon längst bezahlt oder wer hat die monatlichen Abschläge an den Gasversorger gezahlt? Da typischerweise im Nov und Dez hohe Heizkosten anfallen, müsstet Ihr in diesem Punkt an den Verkäufer zahlen, es sei denn es gab eine Zwischenablesung zum 01.11., nach der abgerechnet wurde.
ZitatDie hat der Verkäufer doch schon längst bezahlt oder wer hat die monatlichen Abschläge an den Gasversorger gezahlt? Da typischerweise im Nov und Dez hohe Heizkosten anfallen, müsstet Ihr in diesem Punkt an den Verkäufer zahlen, es sei denn es gab eine Zwischenablesung zum 01.11., nach der abgerechnet wurde :
Es gab zum 01.11. eine Zwischenablesung. Er hat von Januar bis Ende Oktober Gas bezahlt. Richtig. Und genau diese bezahlten Kosten will er jetzt von mir zurückhaben.
Zitat:Es gab zum 01.11. eine Zwischenablesung. Er hat von Januar bis Ende Oktober Gas bezahlt.
Dann ist bezüglich der Heizkosten schon mal klar, dass es keine gegenseitigen Ansprüche gibt.
Zitat:Und genau diese bezahlten Kosten will er jetzt von mir zurückhaben.
Mit welcher Begründung?
-- Editiert von hh am 22.05.2018 21:59
ZitatMit welcher Begründung? :
Seine Begründung ist dass wir jetzt Eigentümer sind und deshalb alle Lasten tragen müssen. Ich bin aber der Meinung, dass meine Lasten erst am 01.11. starten und nicht schon am 01.01.17.
ZitatIch bin aber der Meinung, dass meine Lasten erst am 01.11. starten und nicht schon am 01.01.17. :
ja, so sollte man es sehen, weil es ja so auch im Vertrag steht, s.
ZitatMit diesem Tag gehen Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten, Versicherungsverhältnisse sowie die mit dem Kaufgegenstand verbundenen öffentlichen Lasten auf den Käufer über. :
ZitatDann ist bezüglich der Heizkosten schon mal klar, dass es keine gegenseitigen Ansprüche gibt. :
Nicht unbedingt, oder? Wenn sich aus der Zwischenablesung eine Forderung von sagen wir 1000 € ergibt, bis dahin aber bereits 1200 € gezahlt wurden, hätte der Verkäufer einen Auskehrungsanspruch in Höhe von 200 € bezogen auf diese Einzelposition.
Auch hier gilt Vorauszahlung zur Abrechnung.
Berry
Zitat:Seine Begründung ist dass wir jetzt Eigentümer sind und deshalb alle Lasten tragen müssen.
Das macht Ihr doch auch. Ihr habt doch die Gasrechnung ab dem 01.11.2017 bezahlt.
Lasten ist die Ausgabenseite, also die Zahlungen an den Gasversorger, Wasser- und Abwassergebühren an die entsprechenden Versorger, Versicherungsbeiträge an die Versicherungen, Grundbesitzabgaben an die Kommune usw.
Ihr müsst alle Zahlungen leisten, die nach dem 01.11.2017 fällig waren und der Verkäufer alle Zahlungen, die davor fällig waren.
Oder welche Lasten meint er genau?
Die Ergebnisse der Nebenkostenabrechnungen sind für die gesamte Betrachtung übrigens nicht relevant. Für die Zeiträume der Leerstände ist die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen überflüssig.
Zitat:Nicht unbedingt, oder? Wenn sich aus der Zwischenablesung eine Forderung von sagen wir 1000 € ergibt, bis dahin aber bereits 1200 € gezahlt wurden, hätte der Verkäufer einen Auskehrungsanspruch in Höhe von 200 € bezogen auf diese Einzelposition.
Ich war davon ausgegangen, dass der Gasversorger auf Basis der Zwischenablesung abgerechnet hat. Schließlich gab es zum 01.11.2017 einen Wechsel der Vertragspartner. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, wäre der Einwand berechtigt.
-- Editiert von hh am 22.05.2018 22:28
ZitatIhr müsst alle Zahlungen leisten, die nach dem 01.11.2017 fällig waren und der Verkäufer alle Zahlungen, die davor fällig waren. :
Richtig. So weit so gut.
Er hat jetzt knapp 5300€ an Zahlungen in den 10Monaten gehabt, aber nur 4500€ an Nebenkostenvorauszahlungen von den Mietern erhalten. Ihm fehlen also 800€.
Hätte er alle Wohnungen über die 10 Monate vermietet hätte er angenommen 6000€ an Nebenkostenvorauszahlungen gehabt wäre also 700€ im Plus. Geld was er ja nicht behalten kann sondern an die Mieter wieder zurückgezahlt werden muss. Muss ich ihm jetzt diese 800€ zahlen weil er seine Wohnungen nicht vermietet hat?
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