Ich habe einen Wasserschaden in meiner Wohnung. In der Wohnung über mir gab es einen Wasserrohrbruch in der Wand. Nun stehen bei mir Trocknungsgeräte in Küche und Schlafzimmer. Die Wohnung ist für mich unbewohnbar geworden und ich muss ins Hotel ausweichen.
Meine Frage wäre nun: Welche Hausratversicherung müsste die Hotelkosten übernehmen?
Meine (wenn ich noch eine hätte) oder die vom oberen Bewohner?
Die Ursache des Wasserschadens ist eindeutig in der oberen Wohnung aufgetreten und nicht bei mir. Ich habe lediglich nasse Wände. Ob die oberen Bewohner den Rohrbruch selbst verschuldet haben ist nicht nachweisbar. Sie haben vor ein paar Monaten die ganze Wohnung renoviert, aber ob das der Grund für den Wasserschaden ist, lässt sich nicht beweisen.
Würde mir in diesem Fall eine eigene Hausrat überhaupt was bringen, wenn der Rohrbruch über mir entstanden ist?
Wer zahlt Hotelkosten bei Wasserschaden?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
ZitatMeine Frage wäre nun: Welche Hausratversicherung müsste die Hotelkosten übernehmen? :
Gar keine Hausratversicherung sondern, wenn überhaupt, die Gebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung habe ich schon gefragt. Das war die Antwort:
Hotelkosten wegen Unbewohnbarkeit sind über die Gebäudeversicherung nicht mitversichert.
Ich sollte prüfen, ob ggf. Deckung über meine Hausratversicherung besteht.
Zum einen habe ich keine Hausrat mehr, aber wäre die dann überhaupt dafür zuständig, oder die Hausrat des oberen Bewohners? Dort ist der Schaden schließlich aufgetreten.
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Ich wüsste überhaupt nicht, warum Sie sich mit irgendeiner Gebäudeversicherung herumschlagen müssen.
Die Wohnung ist unbewohnbar. Als erstes würde ich den Vermieter informieren, dass wg. der Unbewohnbarkeit keine Miete gezahlt werden muss.
Ungünstig, denn oft zahlt die eigene Versicherung und die Versicherer rechnen das untereinander auf. So bleibt nur der Vermieter als Ansprechpartner.ZitatZum einen habe ich keine Hausrat mehr, aber wäre die dann überhaupt dafür zuständig, oder die Hausrat des oberen Bewohners? Dort ist der Schaden schließlich aufgetreten. :
Und nicht vergessen die mehrere hundert € Stromkosten für die Trocknung zu erfassen und in Rechnung zu stellen.
ZitatDort ist der Schaden schließlich aufgetreten. :
Hier scheint ein juristisches Missverständnis zu bestehen.
Auch wenn der Schaden in der Wohnung aufgetreten ist, bedeutet das nicht, dass der Besitzer der darüber liegenden Wohnung per se Schuld ist.
Es gibt halt auch Schadenfälle, an denen keiner Schuld ist.
Schadenersatzansprüche setzen in der Regel aber Verschulden voraus, Wiederherstellungsansprüche eröffnen sich auch ohne Verschulden.
Möglicherweise war der Umzug ins Hotel voreilig. Aber das kann man aus der Ferne schlecht beurteilen.
Berry
@vundaal76: wir sind hier im Bereich WEG. Ich vermute, es gibt keinen Vermieter und die Wohnung gehört dem TS.
Hm, bei Wasserrohrbruch hätte ich jetzt aber auch die Gebäudeversicherung in der Pflicht gesehen.
Bei Hausrat sehe ich es so: man kann nur sein eigenes Eigentum versichern. Hättest Du eine Hausratversicherung, wUrde sie wohl zahlen. Die Deines Nachbarn nicht.
LG Yogi
Danke für die Antworten.
Ich bin tatsächlich Eigentümer, und der obere Bewohner ist auch Eigentümer.
Noch wohne ich nicht im Hotel, ich möchte am Freitag dort einziehen.
Warum wäre das voreilig gewesen? Ich muss ja wo unterkommen, und die Trocknungsgeräte müssen laufen, sonst wird das nie trocken.
Wenn ich eine Hausrat hätte, dann hätte ich vermutet, die würden mir sagen, dass sie dafür nicht zuständig sind, denn der Schaden entstand ja gar nicht in meiner Wohnung.
Zitat:Wenn ich eine Hausrat hätte, dann hätte ich vermutet, die würden mir sagen, dass sie dafür nicht zuständig sind, denn der Schaden entstand ja gar nicht in meiner Wohnung.
Der Ersatz von Hotelkosten gehört im Regelfall zum Versicherungsumfang der Hausratversicherung.
Dass der Schaden nicht in Deiner Wohnung entstanden ist, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend wäre nur, dass Deine Wohnung vom Schaden betroffen ist.
ZitatMeine Frage wäre nun: Welche Hausratversicherung müsste die Hotelkosten übernehmen? :
Die Versicherung, in deren vertraglichen Vereinbarungen eine Übernahme der Hotelkosten für solche Fälle drin steht.
In diesem Fall wird gar keiner zahlen:
Die Hausratversicherung des obereren Bewohners ist nicht zahlungspflichtig - die Hausratversicherung deckt immer nur die eigene Wohnung ab.
Die Haftpflichtversicherung des oberen Bewohners wäre zahlungspflichtig, wenn ein Verschulden des oberen Bewohners nachweisbar wäre - ist es aber nicht.
Die Gebäuteversicherung würde zahlen, wenn Hotelübernachtungen mitversichert wären - sind sie aber nicht.
Die eigne Hausratversicherung würde wahrscheinlich zahlen, wenn man eine hätte.
@drkabo: spitze Zusammenfassung, euch wenn es so der Fragesteller sicher nicht hören wollte ...
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