Hallo,
das Gebäude wurde vor Jahren von einem Bauträger aufgeteilt, die Wohnungen wurden verkauft an verschiedene Eigentümer.
In einer der Wohnung ist seit jeher eine Wasserleitung so ungünstig verbaut worden (nah an der "Außenwelt"), dass im Winter der Wasserhahn leicht offen stehen muss, damit nichts einfriert - und somit ein Schaden am Gebäude entsteht (Heizen alleine hilft nicht).
Ursächlich ist das natürlich nicht dem aktuellen Eigentümer geschuldet. Der Eigentümer meint nun, dass die Wand auf WEG-Kosten isoliert werden muss. Der Verwalter meint, dass das der Eigentümer zahlen müsste, schließlich seien Wasserrohre ab Hauptrohr lt. Teilungserklärung Sondereigentum.
Ich würde gerne auf WEG-Kosten die Wand dämmen lassen, denn schließlich wohnen wir unter der genannten Wohnung.
Irgendeine Idee!?
Gruß
tk
Wer trägt die Kosten?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
quote:
Der Eigentümer meint nun, dass die Wand auf WEG-Kosten isoliert werden muss.
Ich würde gerne auf WEG-Kosten die Wand dämmen lassen, denn schließlich wohnen wir unter der genannten Wohnung.
Was hat die Sache mit Dir zu tun, Du wohnst nur unter der genannten Wohnung,
bist aber nicht der Eigentümer der genannten Wohnung.
Sowohl Du als auch der Eigentümer der genannten Wohnung hattet Eure jeweiligen Wohnung so gekauft wie sie sind.
Etwaige Änderungs- oder Verbesserungswunsch ist Eure Sache, hat mit der Gemeinschaft nichts zu tun. sonst gibt es ja keine Ende.
]
Was ist mit der Gewährleistung? Wenn ein Wasserrohr so verbaut ist das es im Winter ständig einzufriehren droht, könnte ich mit vorstellen das irgendwelche Bauvorschriften nicht eingehalten worden sind.
Gruß
Michael
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Hallo,
um beide Fragen zu beantworten:
Das Problem wurde jetzt erst bekannt, aber die Gewährleistung ist schon vieeele Jahre abgelaufen.
Und es betrifft insofern uns, als das wir unter dieser Wohnung wohnen. Bei einem Wasserschaden wären wir diejenigen, die es am meisten trifft.
gruß
Die Eigentümergemeinschaft könnte beschließen, die Isolierung zu bezahlen. Einfach einen Antrag an die nächste WEG-Versammlung stellen, und das Ergebnis der Abstimmung akzeptieren.
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