Wer trägt Kosten für Ursachenermittlung?

15. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gluecki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Wer trägt Kosten für Ursachenermittlung?

Wer trägt die Kosten für die Suche nach einem Mangel?

Bsp:

In einem Wohnhaus bemängeln Bewohner laute Geräusche einer Klospülung, ohne, dass sich ermitteln lässt, woher die Geräusche kommen. Die Hausverwaltung beauftragt einen Handwerker. Nach umfangreichen Recherchen in verschiedenen Wohnungen wird in einer Wohnung ein defektes Teil in einer Klospülung entdeckt und ausgetauscht.

Die Gesamtkosten (wovon nur wenige Euro auf die Reparatur entfallen, der Großteil aber auf die Fehlersuche im gesamten Haus) stellt die Hausverwaltung dem Eigentümer der Wohnung in Rechnung, in dem die Klospülung defekt war.

Zu Recht?

Oder sind die Kosten der Fehlersuche Sache der Hausgemeinschaft und nur die Behebung des konkreten Mangels Sache des Eigentümers?

Hat Fehlersuche noch etwas mit "Instandhaltung" zu tun?

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wieso konnte der betreffende Eigentümer nicht selbst die Ursache feststellen ?
Er hat nun die Kosten zu tragen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gluecki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

> Wieso konnte der betreffende Eigentümer nicht selbst die Ursache
> feststellen ?

Der Eigentümer wußte gar nichts davon (Wohnung ist vermietet). Außerdem war das Geräusch nur in anderen Wohnungen störend.

> Er hat nun die Kosten zu tragen.

Woraus ergibt sich das?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zu Recht?
Ja!

Woraus ergibt sich das?
Aus dem Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verursacher/Störer.
Schaden: Kosten der Fehlersuche
Störer: der Eigentümer der betreffenden Wohnung, von der die Störung ausging
(Der Eigentümer haftet gegenüber den Miteigentümern auch bei Überlassung der Wohnung an Dritte, ob der Eigentümer sich das Geld vom Mieter zurückholen kann, ist eine andere Frage)

lg R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gluecki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

> Aus dem Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem
> Verursacher/Störer.
> Schaden: Kosten der Fehlersuche
> Störer: der Eigentümer der betreffenden Wohnung, von der die Störung
> ausging

Ein Schadensersatz setzt ein Verschulden voraus. Da sehe ich ein Problem, wenn der Fall so liegt, dass man das Geräusch in der eigenen Wohnung nicht erkennen kann.

Oder gibt es etwa einen allgemeinen Grundsatz, dass der Eigentümer für alles zahlen muss, was seine Ursache irgendwie in seiner Wohnung hatte? Das würde auf eine Gefährdungshaftung hinauslaufen...

1x Hilfreiche Antwort

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