Liebes 123-Recht-Forum,
meine Eltern sind Eigentümer einer Eigentumswohnung mit einer schwindelerregend katastrophalen Verwaltung.
Neuester „Hammer" (so ist jedenfalls meine Auffassung)...:
Im Vorfeld der letzten Eigentümerversammlung
haben meine Eltern per E-Post eine lange Liste von Punkte an die Verwaltung geschickt mit der Bitte um Klärung vor der Eigentümerversammlung oder ersatzweise Besprechen in der Eigentümerversammlung.
Die Nachricht trug den Betreff „Anfragen und Anträge für die kommende Eigentümerversammlung".
In dieser Nachricht, die ganz klar an den Verwalter (und nicht die anderen Eigentümer/-innen bzw. die Eigentümergemeinschaft adressiert war) waren, wie der Betreff ja schon nahelegt, zwar auch Anträge an die Eigentümerversammlung enthalten, aber eben auch viele Punkte, die einfach als Anfrage an die Verwaltung gedacht waren.
Zu unserer großen Überraschung (und Verärgerung!) hat nun die Verwaltung nichts Besseres zu tun, als dieses Schreiben unverändert (!!) dem Protokoll an ALLE Eigentümer beizulegen.
Um dann (das ist vielleicht nicht justiziabel, aber vom menschlichen Umgang und Berufsethos eines Verwalters „unter aller Kanone") noch über meine Eltern und mich (in Abwesenheit!) herzuziehen, wir würden die Verwaltung mit Anfragen „bombardieren".
Meine Frage:
Ist es zulässig (zumal mit der Intention, eine Partei vor den anderen lächerlich zu machen), eine solche allgemeine Anfrage ohne jeden Kommentar an alle anderen Eigentümer weiterzuleiten?
Vielen Dank schon im voraus für Eure Antwort.
Viele Grüße
Coquus
Weitergabe einer einzelnen Eigentümeranfrage über das Protokoll??
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Wurden die Punkte denn nun in der Eigentümerversammlung besprochen?
Waren deine Eltern da anwesend?
ZitatIst es zulässig (zumal mit der Intention, eine Partei vor den anderen lächerlich zu machen), eine solche allgemeine Anfrage ohne jeden Kommentar an alle anderen Eigentümer weiterzuleiten? :
Dazu müsste man den genauen Inhhalt kennen.
In der Regel ist es zulässig, ein generelles Verbot wäre mir neu.
Und eine Vertraulichkeitserklärung hat die HV wohl auch nicht abgegeben?
Zitataber eben auch viele Punkte, die einfach als Anfrage an die Verwaltung gedacht waren. :
Und diese waren offenbar nicht sauber genug abgetrennt von den Anträgen? Oder auch als Anträge zu interpretieren?
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Eine Verwaltung ist auch nicht wirklich verpflichtet, Anfragen einzelner Eigentümer zu bearbeiten. Und wenn sie in langen Listen eingereicht werden, ist das für die vereinbarte Verwaltergebühr nicht machbar.
Die Anfragen kann die WEG in der Eigentümer Versammlung stellen. Der Verwalter ist der Gemeinschaft verpflichtet.
Und was die Weitergabe betrifft, da gehören Anfragen natürlich zu den Verwaltungsunterlagen. Die gehören detr WEG und da kann jeder Einblick nehmen.
oder ersatzweise Besprechen in der Eigentümerversammlung
Und wie stellst du dir das genau vor ?
ganz anonym ?
hat nun die Verwaltung nichts Besseres zu tun, als dieses Schreiben unverändert (!!) dem Protokoll an ALLE Eigentümer beizulegen.
Genau das wolltest du doch.
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