Was ist eine "gartentypische Nutzung"?

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493049-17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist eine "gartentypische Nutzung"?

Hallo zusammen,
Ich möchte in meinem Garten mit alleinigem Sondernutzungsrecht eine Bienenbeute (Bienenstock) aufstellen, was der Gesetzgeber grundsätzlich auch erlaubt, auch in der Stadt, sogar auf dem Balkon.
Nun sagt mein Verwalter, die Nutzung der Sondernutzungsfläche darf nur "gartentypisch" sein, deshalb gab es erstmal ein Veto in Bezug auf die Bienen. Natürlich sind Bienen explizit nirgens erwähnt. Wer entscheidet also, was "gartentypisch" ist?
Netter Zusatz: im Treppenhaus häng ein Aushang, der Wäsche aufhängen im Garten untersagt, da das keine "gartentypische" Nutzung sei. Sieht vermutlich nicht der (gehobenen) Wohngegend entsprechend aus. Machen tun es trotzdem alle, beschwert hat sich noch keiner. Einen Wäscheraum gibt es allerdings auch nicht.
Sind Bienen (und Wäsche) nun "gartentypisch"? Darf der Verwalter mir das untersagen, wo die Haltung grundsätzlich zugelassen ist überall dort, wo auch andere Tiere, wie Hunde oder Katzen, erlaubt sind?
Danke und Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Als erstes frage ich mich doch mal, nach welcher Rechtsgrundlage der Verwalter hier ein Mitsprache- / Verbotsrecht haben sollte?



Zitat (von fb493049-17):
Sind Bienen (und Wäsche) nun "gartentypisch"?

Beides ist gartentypisch. Jedenfalls sind Binnen noch gartentypischer als Wäsche.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb493049-17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verwalter hat keine eindeutige Rechtsgrundlage genannt. Vermutlich, weil es keine gibt. Er begründet es eben mit "ortsunüblich" (was falsch ist, aber auch leicht entkräftet werden kann, das weiß ich vom Imkerverein) und mit "gartenuntypisch", wofür ich eben eine Definition suche. Vermutlich wird "gartentypisch" im Fall der Fälle wenig Bestand haben, aber schön wäre es, wenn es sich eindeutig klären ließe bevor die Bienen da sind, sodass gar nicht erst ein Fall entsteht.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
nun sagt mein Verwalter, die Nutzung der Sondernutzungsfläche darf nur "gartentypisch" sein, deshalb gab es erstmal ein Veto in Bezug auf die Bienen. Natürlich sind Bienen explizit nirgens erwähnt. Wer entscheidet also, was "gartentypisch" ist?


Warum fragt man den Verwalter wenn er ein Vetorecht hat, bzw. woraus ergibt sich das Vetorecht ?

Im Übrigen stört mich, dass alle Stellungnahmen auf "gartentypisch" abgestellt sind.
Es geht doch um die Gartennutzung und diese Nutzung soll gartentypisch sein.
Das Aufstellen eines Bienenstocks sehe ich nun nicht gerade als gartentypisch an, genausowenig wie einen Fischteich oder eine Vogelvoliere.
Gartentypisch wäre Rasen, Blumen und andere Pflanzen, vielleicht noch ein Tisch mit Stühlen, Holywoodschaukel.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Davon abgesehen das mir nicht klar ist woher der Verwalter das Recht ableitet hier etwas zu verbieten sehe ich schon einen Unterschied zwischen einer Wäschespinne und einem Bienenstock.
Nicht nur das die Wäschespinnen i.d.R. bei Nichtgebrauch zusammengeklappt, und sogar noch weggenommen wird, sie ist auch häufiger in Gärten anzutreffen als ein Bienenstock. Wenn man also diesen Begriff "gartentypisch" unbedingt benutzen möchte so würde dieser sich nicht zum Bienenstock passen, wohl aber zur Wäschespinne.



Zitat (von fb493049-17):
wo die Haltung grundsätzlich zugelassen ist überall dort, wo auch andere Tiere, wie Hunde oder Katzen, erlaubt sind?

Also der Vergleich Bienenstock zu Haustieren ist vielleicht nicht wirklich passend, oder?

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Interessant in Sachen Bienenstock im Garten... Ich hätte einen anderen Ausgang vermutet, ganz ehrlich.

Sorry, aber ob das wirklich übertragbar ist? Ich darf in meinem Garten ganz vieles was ich im Bereich des Sondernutzungsrechtes einer WEG nicht darf.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb493049-17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Also der Vergleich Bienenstock zu Haustieren ist vielleicht nicht wirklich passend, oder?

Der Vergleich kommt nicht von mir, sondern so sieht es der Gesetzgeber.

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#8
 Von 
fb493049-17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Sorry, aber ob das wirklich übertragbar ist? Ich darf in meinem Garten ganz vieles was ich im Bereich des Sondernutzungsrechtes einer WEG nicht darf.

Danke, genau DAS ist der Punkt. Ich wollte hier keine Diskussion, ob Bienen nun vergleichbar sind mit anderen Tieren oder ob ich es grundsätzlich darf. Das weiß ich bereits. Es geht um den Spezialfall "gartentypisch" in einer WEG und ob der Verwalter mir vorschreiben darf, was "gartentypisch" ist.

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Die in #4 zitierte Anwort betrifft aber keinesfalls einen mitgemieteten Garten sondern geht von Eigentum aus.
Was ein Eigentümer in seinem Garten darf, muss aber nicht auch einem Mieter erlaubt sein.

Ich denke, dass eine "Gartennutzung" schon gewissen Regeln unterliegt, welche nicht schriftlich festgelegt sein müssen sondern sich eben aus dem Begriff Gartennutzung ergeben.
Eigentlich trifft die Bezeichung "gartentypisch" dafür schon zu.

Das Einrichten eines Hundezwingers, oder wie bereits genannt
Fischteiche oder Vogelvoliere um bei Tieren zu bleiben
halte ich ohne Genehmigung als Gartennutzung durchaus für fragwürdig.


Signatur:

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