Hallo zusammen,
bei uns ergibt sich zur Zeit folgende Sachlage:
Mein Vater ist Rentner und Eigentümer einer Wohnung. Gleichzeitig ist er der Verwalter der WEG. Im kommenden halben Jahr möchten wir die Wohnung auf mich überschreiben, so dass ich der Eigentümer bin und er nur noch Mieter.
Da mein Vater Rentner ist, hat er bislang keine Steuererklärung gemacht und somit auch die Aufwandsentschädigung für die Verwalterstelle nirgendwo angeben müssen.
Unser Problem:
Er möchte natürlich gerne weiter die Verwaltung der WEG machen. Wenn er nicht mehr Eigentümer ist, müsste er ein Gewerbe anmelden, richtig?
Auch haben wir uns überlegt, dass die Verwaltung offiziell auf mich läuft, er sie aber trotzdem macht. Müsste ich die Aufwandsentschädigung (ca. 500€) dann versteuern?
Ab welchem Zeitpunkt darf er eigentlich keine Verwalter mehr sein? Sofort nach der Überschreibung? Oder gibt es da eine Übergangszeit?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
WEG Verwaltung von Vater übernehmen?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
War die Bestellung zum Verwalter an die Wohnung gebunden?
Doch wohl kaum.
Wer Verwalter ist, bestimmt immer noch die WEG.
D.h. der Vater bleibt Verwalter, bis er sein Amt selbst aufgibt, bis der Zeitraum der Bestellung abgelaufen ist oder die WEG ihn aus wichtigem Grund abberuft und er nicht wieder zur Verwaltung bestellt wird.
Den neuen Verwalter bestimmt dann ebenfalls die WEG.
da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Dass mein Vater die Verwaltung rechtlich weiter führen kann, ist uns durchaus bewusst. Es ginge nur darum, ab wann er das Gewerbe anmelden muss.
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[quote=hush
Er möchte natürlich gerne weiter die Verwaltung der WEG machen. Wenn er nicht mehr Eigentümer ist, müsste er ein Gewerbe anmelden, richtig?
Auch haben wir uns überlegt, dass die Verwaltung offiziell auf mich läuft, er sie aber trotzdem macht. Müsste ich die Aufwandsentschädigung (ca. 500€) dann versteuern?
Das Geld muss der versteuern, bei dem es Einkünfte sind. Wenn er Verwalter ist und dafür Geld bekommt, muss er es versteuern. Wenn es über ein fremdes Konto läuft und dann "bar" ausgezahlt wird, wäre die Grenze zur Steuerhinterziehung überschritten.
Zitat:
Ab welchem Zeitpunkt darf er eigentlich keine Verwalter mehr sein? Sofort nach der Überschreibung? Oder gibt es da eine Übergangszeit?
Der Verwalter ist so lange Verwalter, wie er als Verwalter bestimmt ist. Das hängt nicht an der Eigentümereigenschaft, es muss ja der Verwalter nicht auch Eigentümer sein.
Wer nicht mehr Eigentümer ist, aber weiter Verwalter bleibt, muss von dem Tag an, von dem an er nicht mehr Eigentümer ist, entsprechend das Gewerbe anmelden. Denn dann beginnt ja die gewerbliche Tätigkeit.
vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Kommen wir mal weg von dem Zeitpunkt der Übergabe.
Ist es überhaupt notwendig, dass mein Vater eine Gewerbe anmeldet? Wir sind nur 6 Wohnungen. Ich hab irgendwo mal gelesen, dass dann keine Gewerbe vorliegt
Der Vater nicht.
Aber wenn der Sohn offiziell die Verwaltung macht und an den Vater delegiert, dass muss der Sohn eine gewerbliche Hausverwaltung gründen mit dem Vater als Angestellten.
ZitatDer Vater nicht. :
Aber wenn der Sohn offiziell die Verwaltung macht und an den Vater delegiert, dass muss der Sohn eine gewerbliche Hausverwaltung gründen mit dem Vater als Angestellten.
Vielen Dank für den Hinweis!
Das heißt mein Vater könnte es einfach weitermachen ohne, dass er es irgendwo anmelden muss? Wie gesagt es sind 6 Wohneinheiten und er ist kein Eigentümer mehr. Dann wäre unser Problem ja im Prinzip gelöst
Zitat:
Das heißt mein Vater könnte es einfach weitermachen ohne, dass er es irgendwo anmelden muss? Wie gesagt es sind 6 Wohneinheiten und er ist kein Eigentümer mehr. Dann wäre unser Problem ja im Prinzip gelöst
"Weiter machen" kann er, so lange seine Bestellung läuft - und so lange er dann erneut zum Verwalter gewählt/bestellt wird.
Seine Vergütung, ggfs. abzüglich belegbarer und notwendiger Kosten, muss er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben. Ein Gewerbe muss er nicht anmelden - oder eine Firma gründen.
Aber mal nur so, 500 Euro (im Monat?) für 6 Einheiten? Endlich mal eine WEG die sich einen hochwertigen Verwalter leistet.
VG
Roland
Wo liest du "Monat"?
ZitatDa mein Vater Rentner ist, hat er bislang keine Steuererklärung gemacht und somit auch die Aufwandsentschädigung für die Verwalterstelle nirgendwo angeben müssen. :
Ist die Aussage, dass er dann keine ST-Erklärung abgeben muss richtig? Ich hatte es anders im Kopf. Aber Steuerrecht ist auch nie mein Thema gewesen.
Berry
Zitat:Zitat:
Das heißt mein Vater könnte es einfach weitermachen ohne, dass er es irgendwo anmelden muss? Wie gesagt es sind 6 Wohneinheiten und er ist kein Eigentümer mehr. Dann wäre unser Problem ja im Prinzip gelöst
"Weiter machen" kann er, so lange seine Bestellung läuft - und so lange er dann erneut zum Verwalter gewählt/bestellt wird.
Seine Vergütung, ggfs. abzüglich belegbarer und notwendiger Kosten, muss er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben. Ein Gewerbe muss er nicht anmelden - oder eine Firma gründen.
Aber mal nur so, 500 Euro (im Monat?) für 6 Einheiten? Endlich mal eine WEG die sich einen hochwertigen Verwalter leistet.
VG
Roland
Pro Jahr natürlich
-- Editiert von hush am 04.08.2017 15:49
Ist die Aussage, dass er dann keine ST-Erklärung abgeben muss richtig? Ich hatte es anders im Kopf. Aber Steuerrecht ist auch nie mein Thema gewesen.
Berry
Würde mich auch interessieren...
Das kann man so pauschal nicht sagen.
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/wann-muessen-rentner-eine-steuererklaerung-abgeben
Hängt vom Jahrgang, von der Höhe der Rente und von den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder sonstigen Einkünften ab.
ZitatEin Gewerbe muss er nicht anmelden - oder eine Firma gründen. :
Eine Firma muss er nicht gründen, korrekt.
Aber woher kommt, das er kein Gewerbe anmelden müsse?
ZitatIst die Aussage, dass er dann keine ST-Erklärung abgeben muss richtig? :
Wir haben auch ein Forum "Steuerecht" hier ...
ZitatPro Jahr natürlich :
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