WEG Versammlung Protokoll

29. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
170567Ole
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG Versammlung Protokoll

Hallo, liebe 1-2-3 ler
Ich bin mit der Arbeit unseres Verwalters nicht zufrieden. Dieser Verwalter verhält sich nicht angemessen. z.B. erklärt er der Versammlung, dass mein Sohn als Hartz IV -Empfänger den ganzen Tag zu Hause sei,

So sagt er zu Beginn der Versammlung in die Runde, ich würde seine nicht anwesende Frau und Miteigentümerin stören. Auch störe ihn, dass ich über seine Ausführungen den Kopf schüttele, Kritik an seiner Versammlungsleitung habe, wenn ich Papiere mit Anmerkungen zum Thema (z.B. "Entlastung des Verwalters, Begründung für eine namentliche Abstimmung, Treuhandkonto in WEG-Konto umstellen) auf dem Tisch liegen habe..

Seit erhebliche Instandsetzungsmaßnahmen anstehen, gibt es zwischen ihm und mir erhebliche Meinungsunterschiede.
Die Eigentümer folgen zumeist unkritisch den Vorschlägen des Verwalters. Sind meiner Meinung gegenüber durchaus aufgeschlossen, aber immer sehr unschlüssig . Man hat den Eindruck, sie fürchten, der Verwalter schmeißt den Job hin.

Wiederholt wurde er auf der letzten Versammlung so aufgeregt, dass er den Beschluss über seine Vertragsverlängerung immer wieder zurücknehmen wollte und eigentlich am liebsten gar nicht mehr weitermachen würde. Zum Schluss floh er beinahe aus dem Saal mit dem Rat, die Eigentümer mögen sich vor der nächsten Versammlung ohne ihn treffen und darüber beraten, ob wir seinen Vertrag verlängern wollen oder nicht. Ich hatte der WEG inzwischen mitgeteilt, dass ich zwei alternative Verwalterangebote hätte.

Bei der vorletzen Versammlung hatte er damit gedroht, mich nicht wieder teilnehmen zu lassen. Da zu der Zeit mein Sohn noch alleiniger Eigentümer der Wohnung war und lt. Teilungserklärung Vollmachten nicht an Eltern oder andere Verwandte gegeben werden dürfen. Inzwischen haben meine Frau & ich uns jeweils 1% zurückschenken lassen und haben nun Mitspracherecht. Selbstverständlich nur eine Stimme zur Abstimmung. Das ist so auch im Grundbuch eingetragen. Ich hatte darüber berichtet.

Ich würde seine unqualifizierten Bemerkungen s.o. gern ins Protokoll schreiben lassen. Lese allerdings, das dort lediglich Beschlüsse eingetragen werden sollten.
Nicht dass man mich falsch versteht, wir sind unbedingt für die nötigen Maßnahmen gegen die Durchfeuchtung. Aber allein maßgeblich sind nicht die Vorstellungen des Verwalters.

Im Grunde kann man sagen, das das Verhältnis zwischen Verwalter und mir gestört ist. Da nur mein Sohn in dem Haus wohnt, und ihm zu 98 % die Wohnung gehört und er dort auch wohnen bleiben möchte, mache ich immer wieder gute Miene und bin durchaus kompromissbereit.
Ich hätte gern Erfahrungsberichte von Euch und wie verhält "man sich in dieser Siutation? Vielen Dank


-- Editiert von Moderator am 29.07.2016 20:08

-- Thema wurde verschoben am 29.07.2016 20:08

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ganz einfach,
sich nicht in Sachen einmischen, die einen nichts angehen (früher)

und jetzt am Besten den Sohn, welcher vermutlich ernst genommen wird, teilnehmen lassen.

Oder sich mal mit dem Verwalter privat zum Kaffee treffen um die Unstimmigkeiten auszuräumen.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Mit Baurecht hat das nichts zu tun.


:forum:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Wie verhält man sich?

Immer absolut sachlich und korrekt bleiben.
Eigene Anträge stellen. Versuchen eine Mehrheit der Eigentümer von der Wichtigkeit bzw Richtigkeit der Anträge zu überzeugen.
Wenn die Mehrheit nicht der gleichen Meinung ist, dies akzeptieren.

Wenn Beschlüsse nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, besteht noch der Weg zur Beschlussanfechtung.

Ansonsten: Wenn man mit der Mehrheitsmeinung der Eigentümer nicht klar kommt und diese auch nicht akzeptieren kann, sich von dem Eigentum trennen.

Und ja, es sind die Beschlüsse zu protokollieren.
Zu etwas anderem ist der Verwalter nicht verpflichtet.

-- Editiert von Heike J am 30.07.2016 09:00

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Theoretisch geht es auch grundsätzlich über den Hebel des § 21 Abs.4 WEG andersrum:

Wenn man keine Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft hat, kann man über den Begriff der fehlenden ordnungsgemäßen Verwaltung über ein Gericht auch m.W gegen die Mehrheit der anderen eine Abberufung selbst dann erzwingen, wenn nur ein Eigentümer das will, etwa wenn es einen nicbt mehr zugemutet werden kann zB bei persönlicher Beleidigung etc.
Man könnte argumentieren das so was privat ist und nicbt in die Versammlung gehört.

Danach müsste dann ein neuer Verwalter gefunden werden und neue Vereinbarungen geschlossen werden mit denen du besser klarkommest, allerdings ist so was kein Selbstläufer

-- Editiert von mgrasek100 am 31.07.2016 08:26

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