WEG-Versammlung, Ausschluss eines Eigentümers

1. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
francesued
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)
WEG-Versammlung, Ausschluss eines Eigentümers

...kann ein Eigentümer oder sein rechtmässiger Vertreter von einer Eigentümerversammlung vom Verwalter ausgeschlossen werden und wenn ja aus welchen Gründen?
Danke für Eure zahlreuche Unterstützung!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zitat:
"Der Versammlungsleiter hat das Hausrecht. Er ist daher unter anderem befugt, einen Wohnungseigentümer von der Versammlung auszuschließen, der
die Versammlung nachhaltig und
trotz Androhung des Ausschlusses (vorherige Abmahnung durch den Versammlungsleiter
erforderlich!)
fortwährend
in erheblicher Weise stört,
so dass die geordnete Durchführung der Versammlung nicht zu gewährleisten ist.
Der Ausschluss von der Versammlung ist stets die so genannte „ultima ratio", also das
allerletzte Mittel. Vor dem Ausschluss sollte dem betroffenen Eigentümer die Gelegenheit
gegeben werden, sein Stimmrecht per Vollmacht auf einen Miteigentümer zu übertragen.
Achtung: Der Ausschluss eines Eigentümers kann zur Beschlussunfähigkeit der
Versammlung führen! Auch behält der Ausgeschlossene sein Anfechtungsrecht. Er kann also
gegen sämtliche Beschlüsse gerichtlich vorgehen, auch wenn sie ganz oder zum Teil in
seiner Abwesenheit gefasst wurden,.
Ein Eigentümer darf nicht aus der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden, weil er
sein Hausgeld nicht gezahlt hat. Selbst wenn der Zahlungsrückstand erheblich ist und die
Teilungserklärung eine entsprechende Ausschlussklausel enthält, darf einem säumigen
Miteigentümer das Stimmrecht nicht entzogen werden. (BGH, Urteil vom 10.12.2010, V ZR
60/10)"


Quelle: Link

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