WEG Stimmrecht

3. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
BK WEG
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG Stimmrecht

Wenn ein Ehepaar nur gemeinsam abstimmen kann, also nur eine Stimme hat, ist es zulässig, dass ein Ehepartner die Vertretungsvollmacht für eine andere Einheit ausüben kann? Muß dann auch einheitlich abgestimmt werden?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Natürlich nicht. Die "Stimme" der Vollmacht kann selbstverständlich anders abgegeben werden.

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#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Die Regel ist schließlich nicht, dass Ehepartner grundsätzlich mit einer Stimme sprechen müssen.

Sondern: "Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben".

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#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

@ Heike J,

was hat das mit der Frage zu tun?

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

@Tobias F:
was Heikes Antwort mit der Frage zu tun hat? Sehr viel:
- sie beantwortet die Frage: das Stimmrecht muss einheitlich ausgeübt werden (Anmerkung meinerseits: ja, ein Ehepartner darf den anderen bevollmächtigen, es müssen nicht beide zur Versammlung kommen);
- und zeigt, dass Deine Antwort leider falsch ist: egal ob Vollmacht oder nicht - es bleibt ein (einheitlich auszuübendes) Stimmrecht.

Stimmt einer von beiden mit Ja und der andere mit Nein ist die Stimmabgabe schlicht ungültig und wird nicht berücksichtigt.

Signatur:

lg.
R.M.

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#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
@Tobias F:
was Heikes Antwort mit der Frage zu tun hat? Sehr viel:
- sie beantwortet die Frage: das Stimmrecht muss einheitlich ausgeübt werden (Anmerkung meinerseits: ja, ein Ehepartner darf den anderen bevollmächtigen, es müssen nicht beide zur Versammlung kommen);
- und zeigt, dass Deine Antwort leider falsch ist: egal ob Vollmacht oder nicht - es bleibt ein (einheitlich auszuübendes) Stimmrecht.
Stimmt einer von beiden mit Ja und der andere mit Nein ist die Stimmabgabe schlicht ungültig und wird nicht berücksichtigt.

Sorry, aber irgendwie ........
Entweder Du oder ich - einer von uns hat die Frage falsch verstanden.

Ehepaar x kann für seine Einheit selbstverständlich nur gemeinsam und gleich abstimmen. Siehe §25 Abs. 2 WEG (Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben.)

Die Frage lautet aber, so wie ich sie verstehe:
" ist es zulässig, dass ein Ehepartner die Vertretungsvollmacht für eine andere Einheit ausüben kann? Muß dann auch einheitlich abgestimmt werden?"
Daraus ergibt sich für mich folgendes:
Die Stimme des Ehepaars x kann selbstverständlich nur einheitlich abgegeben werden (z.B. mit JA zu Top xyz)
Herr oder Frau x kann jedoch die Stimme der Vollmacht anders abgeben (z.B. NEIN zu Top xyz).



-- Editiert von Tobias F am 06.04.2016 12:36

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Ok, sorry. Ich hab doch vor lauter Betriebsblindheit gelesen, ob ein Ehepartner die Vertretungsvollmacht für den anderen Ehepartner ausüben kann.

Wenn man es korrekt liest, hast Du natürlich recht.

Signatur:

lg.
R.M.

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