WEG - Nachträgliche schriftliche Genehmigung ...

9. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)
WEG - Nachträgliche schriftliche Genehmigung ...

... hebt eine nachträgliche schriftliche Genehmigung des Verwalters (Sichtschutze zu gestatten) das (noch nicht rechtskräftige) Gerichtsurteil auf?

Vorgang:
Der Richter verkündete das Urteil und gibt der Klage statt.
Nach dem Verlesen des Urteils erteilt er dem Verwalter eine Rechtsberatung diesbezüglicher Art, dass er, der Verwalter, auf das Urteil bezogen drei Möglichkeiten habe:

Er lässt die Sichtschutze abbauen.
Er geht vor das Landgericht
Er genehmigt die Sichtschutze nachträglich schriftlich.

Auf meine Nachfrage bezüglich des Urteils und der nachträglichen schriftlichen Genehmigung der Sichtschutze durch den Verwalter, erklärte der Richter, das Urteil wäre durch solch eine nachträgliche schriftliche Genehmigung durch den Verwalter hinfällig ...
Kann das sein?

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Und um was ging es in der Klage?

Ein Urteil ist ein Urteil, dies wird ja nicht hinfällig, wenn jemand im nachhinein etwas macht. Vielleicht entspricht nur das Handeln den Möglichkeiten des Urteils?

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#2
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

jau - du hast recht; ich fand die lösung bei einem spaziergang mit meinem hund :-)
das urteil ist ein urteil und der verwalter unterläuft das, weil er die sichtschutze nachträglich genehmigt ... er hat also ein urteil mit den daraus folgenden konsequenzen (kosten ) an der backe, muss aber die sichtschutzwände nicht abreissen (lassen); ich dagegen müsste nun erneut wegen der baulichen veränderungen klagen, treffe aber auf die selbe richterin :-((

moin und thx :-))

ach - ja, es ging um die illegalen sichtschutzwände einiger wohneigentümer, die lt teilungserklärung der genehmigung des verw. bedürfen (für mich aber nach wie vor bauliche veränderungen sind... nur - die richterin sieht das eben anders ...)

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