WEG Eigentümer zahlt Hausgeld nicht

30. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hamburg2018
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG Eigentümer zahlt Hausgeld nicht

Hallo an alle,

ich bin seit 1,5 Jahren Eigentümer in einer WEG und habe folgende Frage:

Ein anderer Eigentümer zahlt die Beiträge (monatliche Nebenkosten) seit 2 Jahren nicht auf das eingerichtete WEG-GIrokonto mit dem Hinweis, dass das von allen anderen unterschriebene Protokoll der letzten Eigentümerversammlung nicht an ihn per Post übersandt worden ist......

Das erwähnte Schreiben ist per Post an diesen versendet worden - allerdings ohne Nachweis (also nicht per Einschreiben).

Kann er die Zahlungen einfach zurückhalten?

Gruß und guten Rutsch


-- Editiert von Moderator am 30.12.2017 23:35

-- Thema wurde verschoben am 30.12.2017 23:35

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Dass er es kann, siehst Du ja.

Aber was hindert euch oder den Verwalter daran, ihm die Unterlagen erneut einfach in den Briefkasten zu legen und nach weiteren 14 Tagen einen Mahnbescheid zu beantragen?


Das würde ich sehr prakmatisch angehen.

Berry

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Hamburg2018):
Kann er die Zahlungen einfach zurückhalten?

Verstehe die Frage nicht. Tut er doch der Schilderung nach doch schon lange ...


Ansonsten: :forum:
Mit Baurecht hat das nichts zu tun



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Das Produkoll muss ihm nicht zugesandt werden. Auch sollte es doch seit 2 Jahren weitere Versammlungen gegeben haben. Als ordentlicher Verwalter sollte man dem per Einschreiben Rückschein - oder durch Zeugen eingeworfen (kann man das Prod. gleich mit einwerfen) - eine letzte Frist setzen und aus Kostengründen einfach mal einen Beitrag direkt einklagen.
Sobald das Urteil das ist Pfänden und notfalls die Wohnung zwangsversteigern

Das kann auch ein Anwalt machen oder man klagt ohne Anwalt (ist nicht schwer)

Er kann deswegen keine Zahlungen einbehalten

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Hamburg2018):
Ein anderer Eigentümer zahlt die Beiträge (monatliche Nebenkosten) seit 2 Jahren nicht auf das eingerichtete WEG-GIrokonto

Kein vernünftiger Verwalter würde das durchgehen lassen. Zudem auch hier ....
Wenn Zahlungen seit 2 Jahren ausbleiben ........... weil das letzte Versammlungsprotokoll ........
= Demnach hätte die letzte Versammlung von 2 Jahren stattgefunden?

Zitat (von Hamburg2018):
dass das von allen anderen unterschriebene Protokoll der letzten Eigentümerversammlung nicht an ihn per Post übersandt worden ist......

Kann es sein das ihr gar keinen richtigen Verwalter habt, sondern das alles in "Eigenregie" versucht? Oder warum wird das Protokoll von ALLEN Miteigentümern unterzeichnet?

Zitat (von Hamburg2018):
Das erwähnte Schreiben ist per Post an diesen versendet worden - allerdings ohne Nachweis (also nicht per Einschreiben).

Es gibt kein MUSS ein Protokoll per Einschreiben zu versenden, es gibt nicht ein mal ein MUSS dies überhaupt zu tun.

Zitat (von Hamburg2018):
Kann er die Zahlungen einfach zurückhalten?

Das er das kann hat er bewiesen - das er das nicht darf solltet ihr ihm langsam ein mal klar machen (wobei ein Fachanwalt sicherlich eine gute Hilfe wäre).

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

@Hamburg2018
Wie ist es eigentlich um eure WEG und deren Verwaltung bestellt? Denn, abgesehen davon, dass es ein NoGo ist einen solchen Zustand 2 Jahre ungeklärt zu lassen, gibt es lt. Gesetz keinen Anspruch auf Zusendung eines Protokolls. Die Hausgeldzahlungen werden per Gesetz mit Beschluss über den Wirtschaftsplan fällig. Da dies in der Regel unterjährig geschieht, hat bis dahin der Beschluss über den vorjährigen WiPl Gültigkeit.
Falls also in eurer WEG diese seltsame Regelung nicht in der Teilungserklärung, der Geschäftsordnung oder einem anderen rechtsgültigen Beschluss der WEG gründet, entbehrt die Zahlungsverweigerung des Miteigentümers jeglicher Grundlage. Und, selbst wenn es eine Grundlage gäbe, wären die Mägel seitens des Verwalters längst zu beseitigen gewesen.

Du bist ja noch relativ neu (seit 1,5 Jahren) in dieser WEG, solltest also alle Unterlagen (Teilungserklärung, Geschäftsordnung usw.) zur Hand haben und kannst nachsehen, ob irgend etwas von dieser außergewönlichen Fälligkeit zu lesen steht.

Weitere Einschätzungen fallen (zumindest mir) leichter, wenn ein paar mehr Informationen über die WEG bekannt wären. Die sind in erster Linie die Anzahl der Miteigentümer, das Alter bzw. Gründungsjahr der WEG und die Art der Verwaltung (Verwaltungsfirma, haupt- oder nebenberuflicher Verwalter - oder "jemand macht das halt" usw.) Nützlich sind auch Informationen darüber, ob regelmäßig (einmal im Jahr) eine Eigentümerversammlung (ETV) statt findet, bzw. wann die letzte ETV war.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Die Hausverwaltung ist per Gesetz nicht für den Versand des Protokolls nebst etwaiger Anlagen zuständig. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht einen Versand des Protokolls der Eigentümerversammlung an die Wohnungseigentümer schlicht nicht vor. Nach § 24 Abs. 6 S. 3 WEG ist jeder Wohnungseigentümer berechtigt, die Niederschrift einzusehen, hat jedoch keinen Anspruch auf Übersendung einer Abschrift.

Abweichend hiervon regeln zahlreiche Gemeinschaftsordnungen und üblicherweise die Hausverwalterverträge, dass es zu den Pflichten der Hausverwaltung gehört, Abschriften der Versammlungsniederschrift an die Wohnungseigentümer zu übersenden.


Ist dem im konkreten Fall so und wird beharrlich - dann ja seit 2 Jahren - dagegen verstoßen, dann wäre eine Zurückhaltung des Geldes m.E. durchaus begründet.

Ob aus der Gemeinschaftsordnung und/oder dem Hausverwaltervertrag eine solche Pflicht besteht, kann hier niemand wissen.

Was mir persönlich unklar bleibt: wenn das Ausbleiben der Übersendung des Protokolls der Grund für die Nichtzahlung ist - warum zum Geier schickt man dem Mann dann den Kram nicht einfach?

Das ist doch einfach und billiger als alles andere...

Oder läuft da ein "Gartenzwerg-Streit" und der vermeintliche Streit um das Protokoll ist nur ein Stellvertreter-Kriegsschauplatz?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Abweichend hiervon regeln zahlreiche Gemeinschaftsordnungen und üblicherweise die Hausverwalterverträge, dass es zu den Pflichten der Hausverwaltung gehört, Abschriften der Versammlungsniederschrift an die Wohnungseigentümer zu übersenden.

Was laut Aussage des TS ja auch geschehen ist.


Zitat (von eh1960):
Ist dem im konkreten Fall so und wird beharrlich - dann ja seit 2 Jahren - dagegen verstoßen, dann wäre eine Zurückhaltung des Geldes m.E. durchaus begründet.

Eine in meinen Augen sehr gewagte Aussage.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
Ist dem im konkreten Fall so und wird beharrlich - dann ja seit 2 Jahren - dagegen verstoßen, dann wäre eine Zurückhaltung des Geldes m.E. durchaus begründet.


Das begründet ganz bestimmt kein Zurückbehaltungsrecht. Es ist kein Grund erkennbar, warum ein Eigentümer gegenüber den übrigen Eigentümern ein Zurückbehaltungsrecht haben sollte, wenn der Verwalter das Protokoll nicht versendet.

Offenbar wird der gedankliche Fehler gemacht, dass das Wohngeld an den Verwalter gezahlt wird. Das ist nicht der Fall. Das Wohngeld wird vielmehr auf ein gemeinschaftliches Konto der Eigentümer gezahlt, welches der Verwalter lediglich verwaltet.

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