Ist eine Vertretungs-Vollmacht für WEG-Versammlung, die von einem Miteigentümer per Fax erteilt wurde, gültig?
Wie sieht es aus wenn die Vollmacht per Email erteilt wurde?
Vollmacht per Fax bzw. Email gültig?
16. August 2018
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Frage vom 16. August 2018 | 15:13
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Vollmacht per Fax bzw. Email gültig?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 16. August 2018 | 15:37
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Eine Vollmacht hat in der Regel keine Formvorschriften. Wenn die Vollmacht nicht mit Originalunterschrift vorliegt und die Gegenseite begründeten Zweifel an der Echtheit hat, kann sie jedoch auf einer Originalvollmacht bestehen.
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