Wenn in der Teilungserklärung nichts zu der Größe des Verwaltungsbeirat steht müsste doch §29 WEG
gelten oder?
Denn der Verwalter behaupt die Größe des Verwaltungsbeirat wäre nicht begrenzt.
LG Darkcallen
Verwaltungsbeiratsgröße
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Der Beirat besteht aus genau 3 Personen.
So sieht es das WEG vor. IMO hat jedoch die WEG die Beschlusskompetenz für abweichende Regelungen.ZitatDer Beirat besteht aus genau 3 Personen. :
VG
Roland
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:So sieht es das WEG vor. IMO hat jedoch die WEG die Beschlusskompetenz für abweichende Regelungen.ZitatDer Beirat besteht aus genau 3 Personen. :
Ganz so einfach ist das nicht, wie dass BGH unter V ZR 126/09 ausgeführt hat.
"Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungs-beirats entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinba-rung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentü-mergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entschei-dung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben."
Dass es ganz einfach sei hatte ich auch nicht geschrieben. Nur das die WEG grundsätzlich die Beschlusskompetenz für abweichende Regelungen hat. Das hat IMO das zitierte Urteil nicht widerlegt.ZitatGanz so einfach ist das nicht, wie dass BGH unter :V ZR 126/09 ausgeführt hat.
Damit könnte sogar die - grundsätzlich falsche - Auffassung des Verwalters von Darkcallen Geltung erlangen, wenn ein entsprechender Beschluss nicht fristgerecht angefochten wird.
VG
Roland
Guten Morgen,
erstmal danke für die Antworten.
Es gibt keinen Beschluss über eine Änderung des Verwaltungsbeirates.
Nur wurden von der Verwalterin in der Eigentümerversammlung die 3 neuen Beiräte vorgeschlagen und dann in einen Beschluss gewählt. Es fand keine Einzelwahl statt. Jetzt sind es insgesamt 5, ein Vorsitzender wurde auch nicht gewählt.
Antwort der Verwalterin auf meine Nachfrage:
"Die Zahl der beiratsmitglieder ist nach WEG nicht beschränkt. Insoweit besteht kein Handlungsbedarf. "
Von meinen Vater wurde Fristgerecht Klage dagegen eingereicht.
(Mein Vater und ich haben jeweils 1 Wohnung in der WEG)
LG Darkcallen
-- Editiert von Darkcallen am 25.05.2018 07:06
Vorher waren es dann nur 2 Beiräte und die wurden vor der Neuwahl des Beirates (bestehend aus 3 Personen) nicht entlassen?ZitatNur wurden von der Verwalterin in der Eigentümerversammlung die 3 neuen Beiräte vorgeschlagen und dann in einen Beschluss gewählt. :
Was nicht unüblich ist.ZitatEs fand keine Einzelwahl statt. :
Gab es für diese "Aufstockung" irgend eine Erklärung oder einen Grund?ZitatJetzt sind es insgesamt 5, :
Das ist in Ordnung. Der Beirat (3 Personen) konstituiert sich selbst und wählt einen Vorsitzenden und einen Vertreter. (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel)Zitatein Vorsitzender wurde auch nicht gewählt. :
Womit sie gründlich daneben liegt. Aber das wird ihr dann ein Richter erklären.ZitatAntwort der Verwalterin auf meine Nachfrage: :
"Die Zahl der beiratsmitglieder ist nach WEG nicht beschränkt. Insoweit besteht kein Handlungsbedarf."
Vergesst nicht zu beantragen, dass die Kosten des Rechtsstreits der Verwalterin auferlegt werden, da ihr Handeln nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach. Das wird nämlich (leider) oft vom Gericht vergessen und dann zahlt die WEG (als Beklagte) für das Nichtwissen den Verwalterin.ZitatVon meinen Vater wurde Fristgerecht Klage dagegen eingereicht. :
VG
Roland
-- Editiert von Darkcallen am 25.05.2018 07:06
Nachfrage: wie lautet denn der Beschlussantrag:
Ergänzungswahl oder Neuwahl?
Bei einer Neuwahl gelten die bisherigen (verbliebenen) 2 Beiräte als ausgeschieden.
Bitte den TOP-Laut und den Eintrag im Protokoll hier veröffentlichen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
19 Antworten
-
16 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten