Verwaltung muss haften?Pflichten der HV

30. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
BommelRa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltung muss haften?Pflichten der HV

Guten Tag,

nachdem ich viel gelesen habe hier, aber keine konkrete Antwort gefunden habe, wende ich mich heute (für eine Bekannte, die krank aber ET in einer WEG ist)

Aufgrund Ortsabwesenheit und (psych) Erkrankung war und ist sie leider gehindert, sich selbst zu kümmern.

Also SV: WEG mit ca 48 , hauptsächlich privaten ETern. Verwalterin schon lange dort. Meine Bekannte erbte Wohnung. Wohnt nicht selbst dort, kennt also kaum einen Nachbarn.

In den letzten Jahren stiegen die Hk ja stark an, das ist klar. Bei der diesjährigen EV wurde wohl, laut Protokoll, darüber gesprochen, dass die " kleinen" Wohnungen enorm hohen Ölverbrauch / HK hatten gegenüber dem Rest der Anlage. Verwaltung erklärte aber, dass "Werte geprüft wurden und stimmen" im EV Protokoll.
. Auf Frage nach Prüfungsprotokoll (nachher) sagte die HV, es sei "nur" nochmal neu abgelesen worden, und das nur in bestimmten Wohnungen, nicht aber auf Funktionalität geprüft. Daraufhin wurde die Abrechnung wohl beschlossen. Allerdings gibt es ja nur sehr wenige ET der kleinen Wohnungen und die grossen waren vom Verbrauch her im Gebäudeschnitt, so dass meiner Meinung die "kleinen" überstimmt wurden und zudem getäuscht, dass eine richtige Prüfung erfolgt sei, was nicht der Fall war.

Muss die Verwaltung das nicht tun, wenn Zweifel bestehen? Oder den Beirat adaruf hinweisen? Leider wurde der Beschluss nicht fristgemäß angefochten. Wie dem auch sei, meine Bekannte braucht dringend Tips, was sie nun (noch ) tun kann bzw was für die Zukunft.

Ein Engerieberater prüfte nun die Abrechnung und stellte fest, dass der betroffene HK physikalsch niemals diesen Verbrauch erzielt haben kann. Dafür müsste er 14000 Std volle pulle gelaufen sein. Das Jahr hat aber nur 8760 Std. Dieses Jahr sind jetzt, nach 7 Monaten schon wieder genausoviel drauf wie letztes Jahr im ganzen Jahr. Also Gefahr im Verzug für die nä Abrechnung.

Was kann man nun tun? Die anderen Eigentümer der betreffenden , kleinen Wohnungen wissen wohl auch nicht Bescheid, dass da was nicht stimmen kann, sind ggf Laien und verlassen sich auf die HV. Ggf betrifft ein Defekt an der Anlage ja die ganze WEG und hat Einfluss auf die Abrechnung dieses Jahres, wenn das Problem nicht behoben wird und es sich auf die restliche Anlage auswirken würde. Ich habe gelesen, dass es da Urteile gibt, dass Thermostate oder Ventile und so letzlich Gemeinschaftseigentum sind.

Hat die HV nicht eine Pflicht, bei "begründeten" Zweifeln Prüfungen vorzunehmen, anzuordnen und etwas zu unternehmen? Im Sinne einer ordnungsgemäßen und vertrauensvollen Zusamenarbeit mit der WEG???? DIe HV rühmt sich selbst, 20 Jahre Erfahrungen zu haben

Es scheint mir,als werde das Thema vernachlässigt und insgesamt schlampig arbeitet. Das Haus steht in Schwaben und ich habe das Gefühl , dass sich die HV drauf verlässt, dass die Schwaben ihren lieben Frieden haben wollen und sich nicht wehren bzw genug Geld haben. Meine Bekannte aber nicht und weis nun nicht weiter, da ja der WP 2010 auf der falschen Abrechnung beruht und sie nun die Hausgelder nicht aufbringen kann.

Ich bitte dringend um Hilfe, ich habe Angst um meine Bekannte

Danke

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1 Antwort
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo, ob ich helfen kann weiss ich nicht, aber ich versuchs mal.

Du schreibst "hoher Ölverbrauch", bzw. Hk = Heizkosten ?
Wie wird denn der Verbrauch ermittelt, was für eine Heizung ist vorhanden ?

Das wäre vordringlich mal wichtig zu wissen.

Vorab noch als Info :

Deine Bekannte hat die Whg. denke ich mal vermietet ? Also zahlt der Mieter die verbrauchten Heizkosten, entsprechend kann man auch die Nebenkostenvorauszahlungen anheben.

Die Thermostatventile sind sicher Gemeinschaftseigentum, bei Defekt zahlt die Gemeinschaft die Instandsetzung.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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