Hallo,
habe noch einen Fall, bei dem ich nicht weiterkomme und für Eure Einschätzungen dankbar wäre:
4er WEG, 1 Eigentümer = Verwalter, erhält gemäß TE pro Einheit sagen wir mal 20 EUR/Monat Verwaltergebühr.
In einer ETV wird beschlossen, dass die Verwaltervergütung auf 10 EUR gesenkt wird, wenn die Eigentümer mit Laub- und Schneefegen helfen.
Der Verwalter selbst macht nicht mit, zwei ET sporadisch bis gar nicht lediglich 1 Eigentümer verrichtet diese Arbeiten regelmäßig. Einen Plan gibt es nicht.
Nach einigen Jahren wird von der Gemeinschaft beschlossen, die Vergütung EINES Eigentümers (von denen "sporadisch bis gar nicht") wieder heraufzusetzen, da er sich angeblich nicht an den Arbeiten beteiligt. Seitdem zahlt dieser wieder die "vertragsgemäße" Verwaltervergütung.
Kann die Gemeinschaft dies überhaupt beschließen?
Unangemessene Benachteiligung?
Vereinbarung erforderlich (Urteil Laubfegen OLG Düsseldorf)?
LG, Panikbraut
Verwalter - Vereinbarung mit Eigentümern
15. Mai 2009
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Frage vom 15. Mai 2009 | 20:52
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwalter - Vereinbarung mit Eigentümern
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2009 | 22:37
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Ich würde mal sagen, dass das Ganze einer Beschlussfassung so nicht zugänglich ist.
Grundsätzlich ist mal Jeder verpflichtet die 20 Euro Verwaltergebühr zu bezahlen, einzig der V kann hergehen und sagen : Vom X nehme ich nur 10 Euro weil der Winterdienst macht, bzw. dem X gebe ich 10 Euro zurück.Das ist dann allerdings eine private Sache.
Ob sowas beschliessbar ist,bzw. Beschlusskompentenz besteht wage ich mal zu bezweifeln, auch im Hinblick auf das Düsseldorfer Urteil.
Aber hatten wir nicht so eine ähnliche Konstellation schon mal ?
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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