Veruntreut der Verwalter Hausgeld?

16. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
hmartin726
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
Veruntreut der Verwalter Hausgeld?

Hallo.
Bei der letzten ETV wurde beschlossen den Parkplatz der WEG einzuzäunen.
Da das Ganze unglaublich teuer ist, hat der Verwalter zusammen mit einem Beiratsmitglied, der auch der Antragsteller ist, vorgeschlagen das die Hausmeisterkosten offiziell bei 9000 Euro bleiben, obwohl diese jetzt nur noch 4500 Euro betragen, da drei Eigentümer, unter anderem das Beiratsmitglied, diese Aufgaben übernehmen und die zu viel gezahlten 4500 Euro quasi auf Umwegen ins Hausgeld fliessen sollen um den Zaun zu finanzieren. Wurde dann so beschlossen.
Meine Fragen dazu wären:
Ist es rechtlich so in Ordnung Gelder anders zu verbuchen als es wirklich ist?
Ist es richtig das Vermieter mir als Eigentümer gegenüber Vorteile durch künstlich hohe Hausmeisterkosten haben von wegen absetzen?
Ausserdem würde ich noch gerne wissen inwiefern die drei "Hausmeister" angestellt sein müssen oder ähnliches, um rechtlich abgesichert zu sein, von wegen Schwarzarbeit?
Wenn das Ganze nun so nicht in Ordnung ist, was kann im schlimmsten Fall passieren? Also ich meine wenn Jemand dahinter kommt das da was faul ist und zeigt den Verwalter beim Finanzamt oder so an? Wer haftet?





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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Nun, das Ganze ist ganz sicher Betrug seitens der vermietenden Eigt. an ihren Mietern.
Hausmeisterkosten kann man als Betriebskosten auf Mieter umlegen, die Kosten für eine Zaunerrichtung nicht.

Auch können Hausmeisterkosten nach §35a steuerlich geltend gemacht werden, sog. haushaltsnahe Dienstleistungen, der Zaunbau eher nicht - wäre dann auch noch Steuerbetrug.

Ich würde das Ganze mal mit einem Fachanwalt fürs WEG Recht besprechen, der Beschluss ist definitiv anfechtbar, m.E. sogar nichtig.

Den Verwalter würde ich mitsamt dem Beirat bei nächster Gelegenheit in die Wüste schicken

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

das ist blanker Betrug gegenüber den Mietern.
Selbst wenn durch diese Ausgaben die Mieter Steuer sparen können.

Warum tun die Eigentümer sowas ?
Sie selbst können doch auch die Zaunkosten steuerlich absetzen.

Im Endeffekt haften die Eigentümer, die solchen Beschluß gefasst haben.
Der Verwalter hat nur den Beschluß durchgeführt, hat selbst davon sogar gar keinen Vorteil



-- Editiert am 17.08.2009 07:56

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#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Auch für mich ist das Ganze eine Einladung zum vorsätzlichen Betrug der vermietenden Eigentümer zum Nachteil der Mieter in diesem Objekt.

Die selbst wohnenden Eigentümer haben ja eher keinen finanziellen Vorteil.
Abgesehen davon, dass die Hausmeisterkosten wohl als Haushalts nahe Dienstleistungen die Einkommensteuer mindern dürften.

Was tut der Verwalter sich da bloß an?
Im nächsten Jahr muss er schon wieder Verrenkungen machen, weil ja der Materialkauf irgendwo in der Hausgeldabrechnung verbucht werden muss und ein Teil als gelogene Hausmeisterkosten. (Oder wird der Zaun bei einem Materialwert von 4.500 Euro kostenfrei aufgebaut?)
Außerdem wird er wahrscheinlich eine vorsätzlich falsche Bescheingung der Haushalts nahen Dienstleistungen erstellen und so dem Steuerbetrug von Eigentümern Vorschub leisten.

Wenn jemand (Beirat?) die Hausgeldabrechnung des Verwalters im nächsten Jahr prüft, müsste es hier eigentlich deutliche Prüfbemerkungen geben. Oder eben eine vorsätzliche Falschmeldung gegenüber den Eigentümern, dass alles in Ordnung ist mit der Abrechnung.

Stellt sich noch die Frage, was im Protokoll und was in der Beschlusssammlung zu diesem verzwickten Vorgehen steht...grins.

Eigentlich sollte man den Wirtschaftsplan anfechten, wenn dafür noch Zeit ist.
Lügen haben bekannt kurze Beine.

MfG
Wohni



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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ausgangslage:

quote:<hr size=1 noshade>vorgeschlagen das die Hausmeisterkosten offiziell bei 9000 Euro bleiben, obwohl diese jetzt nur noch 4500 Euro betragen, da drei Eigentümer, unter anderem das Beiratsmitglied, diese Aufgaben übernehmen und die zu viel gezahlten 4500 Euro quasi auf Umwegen ins Hausgeld fliessen sollen um den Zaun zu finanzieren. <hr size=1 noshade>

Ich lese daraus, dass hier zunächst mal über die Finanzierung aus laufenden Haushaltsmitteln (lfd. WP) beschlossen wurde. Ist zwar durchaus etwas fragwürdig, aber im Ergebnis weniger von belang. Was letztlich zählt, ist die Abrechnung der Kosten. Dort muss dann natürlich eine Baumaßnahme als Baumaßnahme und nicht als Hausmeistertätigkeit abgerechnet werden.


quote:<hr size=1 noshade>Ist es rechtlich so in Ordnung Gelder anders zu verbuchen als es wirklich ist? <hr size=1 noshade>
In der Abrechnung ist das nicht korrekt. Es sei denn, die Arbeiten werden ausschließlich vom Hausmeister ausgeführt und das Material wird separat abgerechnet.

quote:<hr size=1 noshade>Ist es richtig das Vermieter mir als Eigentümer gegenüber Vorteile durch künstlich hohe Hausmeisterkosten haben von wegen absetzen? <hr size=1 noshade>

Jein.
Der Vermieter kann, da er die Wohnung nicht selbst bewohnt, weder haushaltsnahe Dienstleistungen noch Handwerkerleistungen nach §34 EStG absetzen. Jedoch kann ein Vermieter wenn vereinbart, Hausmeisterkosten auf den Mieter umlegen und Baumaßnahmen unter gewissen Umständen beim Einkommen aus vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Was genau wie und wo von Vor- oder Nachteil ist, kann allerdings nur ein Steuerberater beantworten.

quote:<hr size=1 noshade>Ausserdem würde ich noch gerne wissen inwiefern die drei "Hausmeister" angestellt sein müssen oder ähnliches, um rechtlich abgesichert zu sein, von wegen Schwarzarbeit? <hr size=1 noshade>
Meines Erachtens ist ein ordentliches Arbeitsverhältnis absolute Voraussetzung. Jede andere Vergütung von Miteigentümern, die als Hausmeister tätig sind und mehr als 256 € im Jahr "verdienen", ist Schwarzarbeit und die Eigentümergemeinschaft als Arbeitgeber kann dann mit sehr empfindlichen Bußgeldern bestraft werden.
Das wird richtig teuer bei drei Hausmeistern!

quote:<hr size=1 noshade>Wenn das Ganze nun so nicht in Ordnung ist, was kann im schlimmsten Fall passieren? <hr size=1 noshade>
Das einzelne Eigentümer, die die gefasste Beschlüsse erfolgreich anfechten, sich gegebenenfalls nicht an den Kosten beteiligen müssen, und andere, die dies verantworten, eventuell einen höheren Anteil tragen. Ob schon der WP erfolgreich anzufechten geht hab ich noch meine Zweifel, da letztendlich nur Vorauszahlungen geleistet werden. Und den Vorauszahlungen ist es erst einmal egal, wofür diese ausgegeben werden. Der einzelne Eigentümer hat hierdurch finanziell weder Vor- noch Nachteile. Die Abrechnung muss letztendlich stimmen.

quote:<hr size=1 noshade>Also ich meine wenn Jemand dahinter kommt das da was faul ist und zeigt den Verwalter beim Finanzamt oder so an? Wer haftet? <hr size=1 noshade>
je nach dem wer wem hier ein Fehlverhalten nachweist entweder die Gemeinschaft (eventuell ohne beschlussanfechtende Eigentümer) und/oder der Verwalter. Letzterer hat dafür zu sorgen, dass Beschlüsse ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

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