Hausverwaltung mußte immer mal wieder wegen Versorgungssperre einiger Bewohner den Stromversorgern Zugang zum Haus gewähren.
Für diese Dienste wurden Kosten zu Lasten der Gemeinschaft als Vertragspartner in der Abrechnung eingestellt.
Ist es Aufgabe der Verwaltung ?
Ist die Kostenbelastung rechtens ?
Versorgungssperre
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Man kann von der Verwaltung nicht erwarten, das sie kostenlos tätig wird. Am besten bespricht man dieses Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung, möglicherweise gibt es ja auch preiswerte Lösungen für das Öffnen der Haustür (z.B. ein Miteigentümer).
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Der Versorger könnte ja auch ganz einfach irgendwo im Haus klingeln; da braucht es den Verwalter nicht für.
SO würde sich die Frage nach Zusatzkosten erst gar nicht stellen.
Ob der Verwalter Anspruch auf ein solches Sonderhonorar hat, müsste sich aus dem Verwaltervertrag ergeben.
Wenn alles korrekt ist, könnte man noch darüber nachdenken, dass diese zusätzlichen Kosten der Verwaltung dem Sondereigentümer durch Beschluss nach § 21 Abs. 7 WEG
aufgebürdet werden sollen.
Interessieren würde mich jetzt noch, um welche Geldmenge es konkret geht.
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"MfG
Wohni"
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Kosten zu Lasten der Gemeinschaft als Vertragspartner
Warum Vertragspartner?
Die Rechnung sollte doch an den Stromversorger gestellt werden.
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