Versorgungssperre

25. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Versorgungssperre

Hausverwaltung mußte immer mal wieder wegen Versorgungssperre einiger Bewohner den Stromversorgern Zugang zum Haus gewähren.

Für diese Dienste wurden Kosten zu Lasten der Gemeinschaft als Vertragspartner in der Abrechnung eingestellt.

Ist es Aufgabe der Verwaltung ?
Ist die Kostenbelastung rechtens ?





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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Man kann von der Verwaltung nicht erwarten, das sie kostenlos tätig wird. Am besten bespricht man dieses Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung, möglicherweise gibt es ja auch preiswerte Lösungen für das Öffnen der Haustür (z.B. ein Miteigentümer).

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#2
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Der Versorger könnte ja auch ganz einfach irgendwo im Haus klingeln; da braucht es den Verwalter nicht für.
SO würde sich die Frage nach Zusatzkosten erst gar nicht stellen.

Ob der Verwalter Anspruch auf ein solches Sonderhonorar hat, müsste sich aus dem Verwaltervertrag ergeben.

Wenn alles korrekt ist, könnte man noch darüber nachdenken, dass diese zusätzlichen Kosten der Verwaltung dem Sondereigentümer durch Beschluss nach § 21 Abs. 7 WEG aufgebürdet werden sollen.

Interessieren würde mich jetzt noch, um welche Geldmenge es konkret geht.

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"MfG
Wohni"

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Kosten zu Lasten der Gemeinschaft als Vertragspartner
Warum Vertragspartner?

Die Rechnung sollte doch an den Stromversorger gestellt werden.

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