Versammlung mit Verwalter

20. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
tattoos35
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Versammlung mit Verwalter

Ein wunderschönen
guten Tag an alle hier......

habe schon ein Beitrag im Nachbarschaftsforum geschrieben,,Nachbar wollte alles umsonst,,

Meine Frage ist:Kurzform

Ich habe eine Haushälfte gekauft.....
Die befindet sich mit meinen Nachtbarn im WEG Recht.....
Unter meiner Haushälfte befindet sich ein Keller(Sondereigentum vom Nachbarn) und ein Gemeinschafsraum(Heizungsraum eine Durchlauferhitzer für 2 Haushälften)........dieses und das Gemeinschaftlich Grundstück hat er mir angeboten gegen eine Neue Heizungsanlage und allen Kosten vom Bauamt bis Katastamt mir abzutreten.Um eine Realteilung zu vollziehen um auch den Wert beider Haushälften zu verbessern......

Dieses Haben wir auch bei der
Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen....
Frage:IST das bindend oder nicht?????????????

würde mich auf Antworten freuen.......

viele Grüße
tattoos35



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6 Antworten
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Wenn Du es beweisen kannst, oder seine Unterschrift drunter hast würde ich ja sagen.

Ansonsten würde Aussage gegen Aussage stehen.....................

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
tattoos35
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja ,habe ich ........2 Verwalter sind für uns tätig(Wohnstätte)die waren bei der Versammlung anwesend und es wurde einstimmig beschlossen.....Daraufhin wurden die Baulasten unterschrieben,beim Katastamt die Vermessung aber als er beim Notar merkte das wenn er DIE WEG AUFLÖST WÜRDE ER SEIN ÜBERFAHRTSRECHT VERLIEREN;daraufhin hat er nicht unterschrieben!!!!!
Sondern verlangte das ich das in mein Grundbuch eintragen solle auf ein Privatesüberfahrtsrecht hat er verzichtet....vorallen hat er auch noch 17,5qm mehr Grundstück zu gesprochen bekommen......wegen der Brandmauer mußen die Messungen schräg verlaufen!!!!!!!!!1

So behauptet er nun das es nur eine Hausteilung war......Lebendsgefährtin ist jetzt nur eine Bekannte und Zeugin!!!!!!!!!!

Danke für die Antwort

Gruß
tattoos35

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#3
 Von 
tattoos35
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Achso ,8 Unterschriften hat er geleistet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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#4
 Von 
tattoos35
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Achso ,8 Unterschriften hat er geleistet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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#5
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Dann solltest du dir einen Anwalt nehmen und auf vollzug klagen, mit den zeugen hast du denke ich gute chancen.
ich erinnere mich an deinen ersten thread zu diesem thema, da wurde dir das gleiche gesagt........

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#6
 Von 
tattoos35
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Thorsten D. für deine schnellen Anworten.......
Problem :1.Instanz gewonnen
mein verlogender Nachbar hat Berufung eingelegt
und so wie meine Anwältin mir berichtig hat gewinnt er diese.....
Die Richter glauben mir alles (beim OGB)

bloß es gibt diesen §:

WEGEN DER BESONDERS STRENGEN FÜR SCHADENSERSATZANSPÜCHE WEGEN VERSCHULDENS BEI VERTRAGSVERHANDLUNGEN;WENN DER ABSCHLUSS EINES FORMBEDÜRFTIGEN VERTRAGES VERWEIGERT WIRT;WEISS DER SENAT AUF BGH NJW 1996,1884 und 2001,2713 HIN.ZUR VERMEIDUNG AUCH NUR MITTELBAREN ZWANGS ZU VERTRAGSSCHLUSS IST FÜR EINEN SCHADENSERSATZANSPRUCH DANACH i.d.R.EIN VORSÄTZLICHER VERSTOß ERFORDERLICH(vgl.auch Palandt/Grüneberg;BGB,69.Aufl.,§311,Rdnr.31

Ehrlichkeit wird bestrafft!!!!!
Vorallen ich habe 27 Zeugen.........
8 Unterschriften hat mein Nachbar geleistet

Er hat nur seine Lebensgefährtin(beim Gericht hießt es Bekannte)


Viele Grüße
aus Niedersachsen

tattoos35

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