Guten Morgen,
mein Wasserversorger hat mir für die Jahre 2014-2017 immer wieder falsche Abrechnungen erstellt. Nach einer sehr langen und erschwerlichen Auseinandersetzung haben wir letztendlich eine Einigung erzielen können. Für jedes Jahr habe ich eine korrigierte Abrechnung bekommen.
Nun zu meinem Problem:
Für 2017 bekam ich eine korrigierte Abrechnung, parallel dazu eine Mail mit dem Hinweis, das mein Konto bis April 2018 ausgeglichen ist.
Jetzt fordert der Wasserverband eine Nachzahlung i.H.v ca. 60€ da, wie seitens des Wasserverbandes festgestellt wurde, meine Vorrauszahlungen für 2018 mit der Abrechnung 2017 verrechnet wurden.
Ist das überhaupt rechtens?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Verrechnung von Vorauszahlungen
17. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juli 2018 | 08:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung von Vorauszahlungen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Juli 2018 | 22:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Aktuelle Zahlungen dürfen auf die ältestes noch offenen Forderung angerechnet werden. Das ist durchaus korrekt.
Vermutlich wird das hier auch so sein, dazu müsste man sich dann mal die vertraglichen Vereinbarungen anschauen, dort findet sich so eine Klausel in der Regel.
#2
Antwort vom 18. Juli 2018 | 06:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Die Vertragsbedingungen hatte ich mir durchgelesen. Leider habe ich solch einen Passus nicht gefunden.
Was mich halt ärgert ist, das ich eine Abschlussrechnung für 2017 bekomme, 2 Tage später eine Mail mit dem Hinweis, das mein Konto bis April 2018 ausgeglichenen ist, und jetzt auf einmal eine Mahnung kommt (für die Zeit von Januar - April 2018).
Und jetzt?
Schon
268.300
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten