Verrechnung von Vorauszahlungen

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
MHAE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung von Vorauszahlungen

Guten Morgen,
mein Wasserversorger hat mir für die Jahre 2014-2017 immer wieder falsche Abrechnungen erstellt. Nach einer sehr langen und erschwerlichen Auseinandersetzung haben wir letztendlich eine Einigung erzielen können. Für jedes Jahr habe ich eine korrigierte Abrechnung bekommen.
Nun zu meinem Problem:
Für 2017 bekam ich eine korrigierte Abrechnung, parallel dazu eine Mail mit dem Hinweis, das mein Konto bis April 2018 ausgeglichen ist.
Jetzt fordert der Wasserverband eine Nachzahlung i.H.v ca. 60€ da, wie seitens des Wasserverbandes festgestellt wurde, meine Vorrauszahlungen für 2018 mit der Abrechnung 2017 verrechnet wurden.
Ist das überhaupt rechtens?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Aktuelle Zahlungen dürfen auf die ältestes noch offenen Forderung angerechnet werden. Das ist durchaus korrekt.

Vermutlich wird das hier auch so sein, dazu müsste man sich dann mal die vertraglichen Vereinbarungen anschauen, dort findet sich so eine Klausel in der Regel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MHAE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Die Vertragsbedingungen hatte ich mir durchgelesen. Leider habe ich solch einen Passus nicht gefunden.
Was mich halt ärgert ist, das ich eine Abschlussrechnung für 2017 bekomme, 2 Tage später eine Mail mit dem Hinweis, das mein Konto bis April 2018 ausgeglichenen ist, und jetzt auf einmal eine Mahnung kommt (für die Zeit von Januar - April 2018).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen