Vermietete Wohneinheit seit drei Jahren ohne Heizung/Eigentümer tut nichts

24. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)
Vermietete Wohneinheit seit drei Jahren ohne Heizung/Eigentümer tut nichts

Hallo liebe Forenmitglieder,ich habe seit ein paar Jahren eine ETW in einem Mehrparteienhaus gekauft.Wir sind 3 Eigentümer, 5 Wohneinheiten.Eine habe ich, zwei jeweils die anderen beiden Eigentümer.Eine Eigentümerin hat beide vermietet, in einer gibt es nachweislich keine Heizung und kein Warmwasser seit 2015 mehr. Der Eigentümerin ist das egal, wir haben ihren Mann, der als Vertreter da war darauf angesprochen bei der Eigentümerversammlung, er meinte, das ginge uns als Eigentümergemeinschaft gar nichts an und tat auch erst so, als ob das nicht so wäre! Es wird auch nicht mit einem Radiator o.ä. geheizt. (Die Mieter haben die Vorauszahlungen des Jobcenters nicht an den gasanbieter bezahlt und deshalb dort jetzt eine Schuldenberg, erst, wenn dieser beglichen ist, wird die heizung wieder eingebaut.)

Kann man die Eigentümerin der Wohnung verpflichten, die Heizung wieder zu aktivieren? Ich wohne darunter und ja, ich finde, das man das merkt mittlerweile, das die gesamte Etage über mir seit Jahren unbeheizt ist.

Vielen Dank!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von anjahier):
in einer gibt es nachweislich keine Heizung und kein Warmwasser seit 2015 mehr. Der Eigentümerin ist das egal

Eine Wohnung zu heizen ist ebenso wenig Pflicht wie sich mit warmem Wasser zu waschen. Und wenn es der Eigentümerin und eventuellen Bewohnern egal ist, was kümmert es dich?


Zitat (von anjahier):
er meinte, das ginge uns als Eigentümergemeinschaft gar nichts an

Hier würde ich ihm zu 100% zustimmen.


Zitat (von anjahier):
Kann man die Eigentümerin der Wohnung verpflichten, die Heizung wieder zu aktivieren?

NEIN. Und selbst wenn die Heizung als solche laufen würde könnte man niemanden ZWINGEN die Heizkörper aufzudrehen.


Zitat (von anjahier):
Ich wohne darunter und ja, ich finde, das man das merkt mittlerweile, das die gesamte Etage über mir seit Jahren unbeheizt ist.

Aha, andere sollen dir also auf ihre Kosten eine "Deckenheizung" zur Verfügung stellen?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7138 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zitat:
Ich wohne darunter und ja, ich finde, das man das merkt mittlerweile, das die gesamte Etage über mir seit Jahren unbeheizt ist.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine nicht geheizte Wohnung das Gebäude derart auskühlen lässt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Wenn man sich Dinge nicht vorstellen kann, heißt es eben nicht, das diese Dinge dennoch so sind.

Und nein, ich möchte keine Deckenheizung, zur Klarstellung, jedoch ich heize der Mietpartei den Boden mit.

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#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von anjahier):
Und nein, ich möchte keine Deckenheizung, zur Klarstellung, jedoch ich heize der Mietpartei den Boden mit.

Na und? Und deshalb sollen die Bewohner über dir den Bewohnern über ihnen auch die "Fußbodenheizung" spendieren? :grins:

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von anjahier):
Und nein, ich möchte keine Deckenheizung,


Was möchtest Du denn?

Ich beantworte die Frage mal selbst: Du willst andere zu einem bestimmten Verhalten verpflicheten,das weder in Gesetzen noch in Verordnungen und vermutlich auch nicht in der Gemeinschftsordnung geregelt ist.

Im Grunde genommen geht es Dich nichts an, was andere in Ihrer Wohnung machen.

Außerdem ist die Frage doch auch völlig realitätsfremd. Selbst wenn die Heizung wieder instand gesetzt wird, würde das nicht zur Aufheizung führen, weil der Versorger Gas und vermutlich Strom gesperrt hat.

Berry

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119592 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von anjahier):
Kann man die Eigentümerin der Wohnung verpflichten, die Heizung wieder zu aktivieren?

Grundsätzlich kann laut Gesetz ein Eigentümer mit seinem Eigentum erst mal nach belieben verfahren - ist also seine Entscheidung ob und wie da geheitzt wird. Und wenn da Mieter drin sitzen, dann entscheiden die Mieter ob und wie da geheitzt wird.

Grenzen finden sich da erst, wenn Gemeinschaftseigentum durch z.B. Feuchtgkeit / Schimmel aufgrund mangelnder Heizung beschädigt würde.



Zitat (von anjahier):
Ich wohne darunter und ja, ich finde, das man das merkt mittlerweile, das die gesamte Etage über mir seit Jahren unbeheizt ist.

Wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Also ich will andere nicht zu einem bestimmten Verhalten bringen, ich wollte hier nur wissen, ob das so in Ordnung ist und ob man da heizen muß. Kann doch sein, das es eine Verordnung oder ähnliches gibt dazu. genau dafür schrieb ich hier meine Frage.

Und das kümmert mich, weil ich eben auch denke, das, wenn Leute in einer Wohnung sind, auch Feuchtigkeit entsteht, die eventuel auch zu bauschäden führt? War eben meine Überlegung. Und ich will den Mietern nichts, aber mir zu unterstellen, die Mieter über mir heizen meine decke- lächerlich.Denn ich beheize ihnen den gesamten Wohnraum schön von unten. Wir haben beide exakt die gleiche Fläche jeweils auf einer Etage, über den Mietern oben ist keiner mehr.

Und der Zustand besteht seit mittlerweile drei Jahren, jetzt das vierte.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

naja, ob jemand 20° oder doch nur 17° für nötig hält ist seine Sache, aber gar nicht heizen geht dann eben doch nicht, insbesondere im Winter.
Es gehört schon zum ordnungsgemäßen Gebrauch eine Wohnung zu beheizen (eben um Gebäudeschäden zu vermeiden), daher kann ich der Antwort von Tobias F nicht uneingeschränkt zustimmen.
Wenn ich mich recht erinnere gibt es auch Urteile die einen Mieter dazu verpflichten, und warum sollte es dann bei Eigentümern anders sein?

Stefan

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
das ginge uns als Eigentümergemeinschaft gar nichts an

Das ist schlichtweg Unfug. Die Eigentümergemeinschaft geht das sehr wohl etwas an. Denn bei einem mehrparteienhaus muss selbst bei Leerstand im Winter eine gewisse Grundtemperatur geheizt werden, um nicht die anderen Wonungseigentümer über Gebühr zu belasten und um das Gemeinschaftseigentum zu schützen.

Zufrierende Leitungen sind zum Beispiel nicht wirklich lustig.

Auch andere Probleme können dann einsetzen. So soll eine fehlende Heizung Probleme bei Feuchtigkeit u.ä. befördern.

Zitat:

NEIN. Und selbst wenn die Heizung als solche laufen würde könnte man niemanden ZWINGEN die Heizkörper aufzudrehen.

Gerichte sehen das unter obigen Argumenten wie gesagt anders.

Wenn die Mieter selbst für das Ganze verantwortlich sind, kann man es nur bedingt abstellen. Aber auch in solchen Fällen hat der Vermieter Möglichkeiten und entsprechend kann man ihn durchaus irgendwann dazu zwingen, dass er wiederum seine Mieter zwingt, das Problem abzustellen oder dass er die Mieter rauswirft.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
Mrs.Robinson
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
beim Lesen des Beitrags tauchte bei mir die Frage aus wie die Heizkostenabrechnung aussieht. Bei einer 30/70 Abrechnung müssten ja auch für die unbeheizte Wohnung Kosten anfallen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Mrs.Robinson):
Hallo,
beim Lesen des Beitrags

Hättest du lesen können das in besagter Wohnung wohl das Gas abgedreht wurde - woraus sich ergibt das jede Wohnung eine eigene Therme hat - und daher die HKV nicht zum Tragen kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
das ginge uns als Eigentümergemeinschaft gar nichts an

Das ist schlichtweg Unfug. Die Eigentümergemeinschaft geht das sehr wohl etwas an. Denn bei einem mehrparteienhaus muss selbst bei Leerstand im Winter eine gewisse Grundtemperatur geheizt werden, um nicht die anderen Wonungseigentümer über Gebühr zu belasten und um das Gemeinschaftseigentum zu schützen.

Zufrierende Leitungen sind zum Beispiel nicht wirklich lustig..

Du hast doch sicher Urteile diesbezüglich die Festlegen das ein Bewohner durch Nutzung der Heizung die Temperatur x, die vielleicht sowie so in der Wohnung herrscht (selbst in leeren Objekten hatten wir niemals Temperaturen die auch nur annährend im Frostbereich lagen) das ganze Jahr sicherstellen muss.
Interessant wäre auch zu klären wer - wann -wie dies überprüfen darf/muss/soll und was passiert wenn es dem Bewohner deutlich kühler auch warm genug ist.




Zitat (von mepeisen):
.Auch andere Probleme können dann einsetzen. So soll eine fehlende Heizung Probleme bei Feuchtigkeit u.ä. befördern.

Zitat:

NEIN. Und selbst wenn die Heizung als solche laufen würde könnte man niemanden ZWINGEN die Heizkörper aufzudrehen.

Gerichte sehen das unter obigen Argumenten wie gesagt anders.

Ja, es gibt viele Möglichkeiten die zu Schimmel führen KÖNNEN. Z.B. falsches Lüften, 24 Aquarien im Raum, .......... - nur ein KÖNNTE U.U. ...... bringt selten Urteile in der gewünschten Art.
Hast du ein paar Urteile hierzu?


1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn ich mich recht erinnere gibt es auch Urteile die einen Mieter dazu verpflichten


Richtig Stefan, die Urteile gingen zu Ungunsten des Mieters aus, weil er sich gegenüber dem Vermieter dazu im Mietvertrag verpflichtet hat.

(Meine Mietverträge enthalten dazu als Beispiel folgenden Absatz Der Mieter hat in den Mieträumen für angemessene Reinigung, Lüftung und Heizung zu sorgen und die Räume sowie die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln

Zitat (von reckoner):
warum sollte es dann bei Eigentümern anders sein?
Weil es schlichtweg an einer Verpflichtung mangelt.

Zitat (von mepeisen):
Aber auch in solchen Fällen hat der Vermieter Möglichkeiten und entsprechend kann man ihn durchaus irgendwann dazu zwingen, dass er wiederum seine Mieter zwingt, das Problem abzustellen oder dass er die Mieter rauswirft.
Das der Vermieter (Eigentümer) gegenüber seinen Mietern Rechte haben kann, bleibt unbestritten.
Hier aber geht es um das Verhältnis Eigentümer zu Eigentümer, ein Rechtsanspruch lässt sich also nur aus deren Vertragsbeziehung oder aus gesetzlicher Regelung herleiten.

Das ein Vermieter seinen Mieter (leider) nur in sehr wenigen Fällen herauskündigen kann, setze ich mal als bekannt voraus.

Zitat (von mepeisen):
Zufrierende Leitungen sind zum Beispiel nicht wirklich lustig.

Stimmt. Deshalb wird jeder kluge Vermieter die wasserführende Rohre bei Leestand über Winter auch entlüften. Soweit der Hinweis auch richtig und beachtenswert ist, hat er mit dem Thema hier doch nichts zu tun. Geplatzte Rohre wurden nicht erwähnt.

Zitat (von mepeisen):
Gerichte sehen das unter obigen Argumenten wie gesagt anders.


Ich bin nicht so vermessen zu behaupten, alle Urteile zu kennen. Für ein AZ eines einsehbaren Urteils, welches sich nicht auf das Vermieter/Mieter-Verhältnis bezieht, wäre ich dankbar. Die Datenbank spuckt dazu nichts aus.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119592 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es gehört schon zum ordnungsgemäßen Gebrauch eine Wohnung zu beheizen

Nein, tut es nicht.

Im Rahmen der Obhutspflicht muss man zwar gegen voraussehbare Schäden Vorkehrungen treffen, aber daraus ergibt sich eben keine allgemeine Heizpflicht.



Zitat (von mepeisen):
Denn bei einem mehrparteienhaus muss selbst bei Leerstand im Winter eine gewisse Grundtemperatur geheizt werden, um nicht die anderen Wonungseigentümer über Gebühr zu belasten

Dafür fehlt es nur an jedweder Rechtsgrundlage?



Zitat (von Sir Berry):
Der Mieter hat in den Mieträumen für angemessene Reinigung, Lüftung und Heizung zu sorgen und die Räume sowie die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln

Und wie lautet bezüglich dieser Klausel die Definition von "angemessen"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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