Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Vorkaufsrecht einer Immobilie.
Zu den Fakten:
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Etagen.
Wir wohnen im EG unsere Vermieterin im 1OG und das DG befindet sich im Umbau zu einer Wohnung.
Unsere Vermieterin hat geheiratet und ist zu Ihrem Mann in ein anderes Bundesland gezogen. Nach mehrfachem Nachfragen was mit der Immobilie passiert, bekammen wir nur ungenaue Aussagen. Vermietung oder Verkauf. Ich bot an bei Verkauf mir ein Angebot zu unterbreiten. Jedoch bekamm ich keins. Die Immobilie wurde dann erstmal in einem Portal von Privat angeboten. Die Anzeige beinhaltet aber keine Bilder nur an Hand der Beschreibung konnte man dann erahnen das es sich um diese handelt.
Dann einige Monate später wurde es dann an einen Markler übergeben. Dieser bot es dann in mehrern Portalen an. Jetzt ist das Haus verkauft und mir wurde noch immer kein Angebot unterbreitet.
Kann ich daher einen Schadensersatz verlangen?
Oder z.B. sollte der neue Eigentümer uns kündigen, dass man dann Schadensersatz verlangen könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Verkauf einer Immobilie Vorkaufsrecht
28. März 2015
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Frage vom 28. März 2015 | 12:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkauf einer Immobilie Vorkaufsrecht
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#1
Antwort vom 28. März 2015 | 13:31
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Und dem hat man auch zugestimmt? Hat man dir zugesichert dir ein Angebot machen zu müssen? Hast du das irgendwie schriftlich oder sonst nachweisbar? Wenn nein, dann hast du erstmal rein gar nichts in der Hand.Zitat:Ich bot an bei Verkauf mir ein Angebot zu unterbreiten
Dein Angebot ist einfach nur ein Angebot, an das sich die Verkäuferin in keinster Weise halten muss, ausser sie hätte dem nachweisbar zugestimmt.
Daher beantworte doch erstmal die Frage, wurde dir denn überhaupt irgendwo ein Vorkausfsrecht gewährt, bzw das man dir ein ANgebot machen muss?
#2
Antwort vom 28. März 2015 | 13:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Er meinte das wir uns dann mal zusammen setzen. Aber ansonsten gab es nichts.
[quote=
Daher beantworte doch erstmal die Frage, wurde dir denn überhaupt irgendwo ein Vorkausfsrecht gewährt, bzw das man dir ein ANgebot machen muss?
Weil mir jemand sagte das bei Verkauf laut Gesetz der Eigentümer den Mietern ein Vorkaufsrecht einräumen und auch informieren müste.
Ist das nicht so? Bzw. wie ist dies laut gesetzt geregelt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. März 2015 | 13:53
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1389x hilfreich)
Wurden denn die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, so dass deine Wohnung als einzelnes gekauft werden kann?
#4
Antwort vom 28. März 2015 | 14:33
Von
Status: Richter (8041 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:Weil mir jemand sagte das bei Verkauf laut Gesetz der Eigentümer den Mietern ein Vorkaufsrecht einräumen und auch informieren müste.
Der Mieter hat nur dann ein Vorkaufrecht, wenn die Immobilie während der Mietzeit in Wohnungseigentum aufgeteilt und dann verkauft wird.
Das regelt dann der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat.
-- Editiert von cruncc1 am 28.03.2015 14:35
#5
Antwort vom 28. März 2015 | 22:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120143 Beiträge, 39837x hilfreich)
Zitat:Kann ich daher einen Schadensersatz verlangen?
Klar.
Das Problem ist nur, für welchen Schaden? Ist ja keiner entstanden.
Und dann müsste man auch nachweisen, das man überhaupt das Geld für den Kauf eines 3-Familienhauses gehabt hätte.
Zitat:Oder z.B. sollte der neue Eigentümer uns kündigen, dass man dann Schadensersatz verlangen könnte?
Wenn die Kündigung rechtswidrig wäre, könnte man den nicht nur verlangen sondern auch durchsetzen.
#6
Antwort vom 30. März 2015 | 08:29
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatZitat: Kann ich daher einen Schadensersatz verlangen? :
Klar.
Das Problem ist nur, für welchen Schaden? Ist ja keiner entstanden.
Und dann müsste man auch nachweisen, das man überhaupt das Geld für den Kauf eines 3-Familienhauses gehabt hätte.
Da hier kein Vorkaufsrecht besteht ist es völlig gleichgültig ob das Geld zum Hauskauf vorhanden gewesen wäre oder nicht - da kein Anspruch bestand gibt es auch kein Anrecht auf Schadenersatz.
ZitatOder z.B. sollte der neue Eigentümer uns kündigen, dass man dann Schadensersatz verlangen könnte? :
Worauf sollte hier eine Anspruch auf Schadensersatz beruhen? Die Kündigung, so sie denn erfolgen sollte, ist entweder rechtsmäßig oder nicht.
Da meine Kristallkugel momentan jedoch zur Reinigung ist .......
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