Hallo zusammen,
ich und meine EX-Frau besitzen eine kleine Wohnung die jetzt verkauft werden soll.
Wir haben jeweils 50:50 Anteile an der Wohnung.
Ich wohne seit 3 Jahren nicht mehr in Europa sondern in Südamerika.
Zum verkauf benötigt Sie ja meine Zustimmung.
Sie sagt eine Zustimmung per Mail würde reichen und zum Unterzeichnen des Kaufvertrages kann ich zur Deutschen Botschaft gehen.
Ist das alles so richtig...?
Soweit ich weiß muss das doch notariell geschen ?
Wie soll ich mich verhalten hat jemand schon Erfahrung mit sowas ?
Extra nach Deutschland will ich nicht ?
Wenn die Wohnung verkauft wird, geschied das ja über ein Treuhandkonto,kann die Bank auch darüber verfügen und Geldforderungen von einen anderen Kredit zum begleichen fordern ?
Vielen Dank !
Ingolf
Vielen Dank !
James
-- Editier von james67 am 01.09.2015 21:47
Verkauf einer ETW
1. September 2015
Thema abonnieren
Frage vom 1. September 2015 | 21:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf einer ETW
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 2. September 2015 | 13:03
Von
Status: Richter (8021 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Sie sagt eine Zustimmung per Mail würde reichen und zum Unterzeichnen des Kaufvertrages kann ich zur Deutschen Botschaft gehen.
Ist das alles so richtig...?
Ja.
Zitat:Soweit ich weiß muss das doch notariell geschen ?
Die Botschaft "ersetzt" sozusagen den Notar. Der Vertrag kann beim Notar mit einem Bevollmächtigten beurkundet werden. Du erhält des beurkundeten Vertrag und Du musst dann bei der Botschaft die Vollmachtsbestätigung unterzeichnen.
Wie soll ich mich verhalten hat jemand schon Erfahrung mit sowas ?
Zitat:Wenn die Wohnung verkauft wird, geschied das ja über ein Treuhandkonto...
Die Abwicklung erfolgt nur in Ausnahmefällen über ein Treuhandkonto. Der Kredit wird durch direkte (Teil)Zahlung des Käufers mit dem Kaufpreis abgelöst.
#2
Antwort vom 2. September 2015 | 14:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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