Untätiger Hausmeister

13. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
chocoletta
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 52x hilfreich)
Untätiger Hausmeister

Hallo,

wir haben einen Hausmeisterdienst, der lt. Vertrag bestimmte Dienste verrichten soll. 2 x pro Monat Gartenarbeiten, 1 x pro Woche Bürgersteigreinigung u.ä.

Seit mehr als einem Monat ist er nicht mehr in der Anlage gewesen. Kann ich nun das Hausgeld entsprechend kürzen? Auf Anrufe etc. reagiert er (und auch die Hausverwaltung) nicht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Chocoletta,
nein, das Hausgeld darfst du nicht kürzen, da dies in dieser Höhe beschlossen wurde. Du kannst aber gegen die Abrechnung des Wirtschaftsjahres Einspruch erheben.
An der Verwalter würde ich einen eingeschriebenen Brief senden und ihn informieren, dass der Hausmeisterdienst seit xy nicht mehr tätig ist und ihn um Aufklärung bitten.

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