Hallo,
wir haben einen Hausmeisterdienst, der lt. Vertrag bestimmte Dienste verrichten soll. 2 x pro Monat Gartenarbeiten, 1 x pro Woche Bürgersteigreinigung u.ä.
Seit mehr als einem Monat ist er nicht mehr in der Anlage gewesen. Kann ich nun das Hausgeld entsprechend kürzen? Auf Anrufe etc. reagiert er (und auch die Hausverwaltung) nicht.
Untätiger Hausmeister
13. Juni 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juni 2009 | 15:58
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 52x hilfreich)
Untätiger Hausmeister
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Juni 2009 | 21:49
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Hallo Chocoletta,
nein, das Hausgeld darfst du nicht kürzen, da dies in dieser Höhe beschlossen wurde. Du kannst aber gegen die Abrechnung des Wirtschaftsjahres Einspruch erheben.
An der Verwalter würde ich einen eingeschriebenen Brief senden und ihn informieren, dass der Hausmeisterdienst seit xy nicht mehr tätig ist und ihn um Aufklärung bitten.
Und jetzt?
Schon
267.028
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
26 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten