Umbau

29. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Surfer55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umbau

Hallo,
wie geht es aus, wenn bei 3 Eigentümern einer im EG z.B.seine neue Dusche durch ein von einer Fachfirma anzubringendes Abwasserrohr an der Decke im Heizungskeller verlegen läßt?
Eigentümer A= dafür, Eigentümer B=dagegen.
Kopfstimme = 1:1
Eigentumsanteil = 300/1000:250/1000.
Vielen Dank
Surfer55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Die Fragestellung, nach welchem Verfahren die Mehrheit zu ermitteln wäre, geht am Sachverhalt vorbei.
Es handelt sich um eine bauliche Veränderung, die nach § 22 Abs. 1 WEG beschlossen oder verlangt werden kann, "wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden".
Es geht also nicht um eine Mehrheit, sondern um die Zustimmung derjenigen Eigentümer, die in einem gewissen Umfang negativ betroffen sind. Man muss also zunächst feststellen, welche Eigentümer dies sind. Fehlt nur auch nur eine erforderliche Zustimmung, ist die Veränderung unzulässig.

Das Kriterium des § 14 Abs. 1 WEG lautet: "daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst". Nun kann man ausgiebig darüber streiten, was das unvermeidliche Maß ist (mal könnte schließlich alles einfach unterlassen). Man wird auch ausgiebig streiten können, ob überhaupt irgendjemand ein Nachteil erwächst (Abwasserrohre im Keller dürften ohnehin schon vorhanden sein).
Der Ausgang eines Streits ist durchaus ungewiss. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich abewr davon ausgehen, dass für die beschriebene Veränderung keine Zustimmung anderer Eigentümer erforderlich ist.

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

dem ist nichts hinzuzufügen.

Der umbauwillige Eigentümer dürfte gute Chancen vor Gericht haben, sein Vorhaben durchzusetzen.

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"lg.
R.M. "

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#4
 Von 
Surfer55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Eventuell!
Ich habe auch schon Strom in meine Garage legen wollen,haben die wegen "Brandgefährdung" abgelehnt (nach angeblicher Rücksprache mit Ihrem Anwalt.
Habe trotzdem das gemacht was ich tun mußte!!
Licht in Garage.
Jetzt ist halt der 3.Eigentümer dran.
Mich stört so ein Rohr nicht,aber die wieder nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt:Brandgefährdung bla..bla..bla.
Im Heizungskeller liegen genug Rohre unter der Decke.
Dort ist auch in einer Ecke ein Fallrohr, da dort vor der Heizung eine Dusche und Toilette drin waren.
Es ist schon ein Jammer, wenn es bei 3 Parteien eine gibt, die immer gegen alles ist.
(Berufsschullehrer und Tippse).
Der Kollege unter mir kennt sich im Internet nicht so aus,da erst seit 12 Jahren in Deutschland.
Schon mal vielen Dank für die bisherigen Beiträge.

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