Fakten : In einer größeren Anlage in Oberbayern befindet sich eine ältere Hebebühnen- Parkanlage, bestehend aus Metallplattformen und Abstellmöglichkeit auf der Plattform und unter dieser in einer Vertiefung.
Es erfolgte bislang regelmäßige Wartung.
Unklar ist , ob für die Überwachung gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen ( TÜV oder ähnlich ) vorgeschrieben sind.Wo findet man ggfs. die Rechtsgrundlage und Angaben über Intervalle etc.
Tiefgaragen in WEG- Anlagen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Konkret vorgeschriebene gesetzliche Pflichtprüfungen gibt es nach meiner Kenntnis für solche Duplex-Stellplätze in privaten Wohnanlagen nach meiner Kenntnis nicht.
Allerdings trifft die Eigentümer bzw. die Betreiber solcher Duplex-Stellplätze natürlich die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Da solche Stellplätze nur einem begrenzten Nutzerkreis (den Bewohnern der Anlage) zur Verfügung stehen, gilt auch nur eine eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht.
Unklar ist mir dabei, ob bei so einer Stellplatzanlage Defekte denkbar sind, die zu einem Sachschaden (z.B. an geparkten Autos) oder gar einem Personenschaden führen können. Davon dürfte Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht abhängen. In jedem Fall sollte z.B. geprüft werden, ob die Tragbleche z.B. durch Rost so beschädigt sind, dass sie für die erforderliche Traglast geeignet sind. Das sind aber Sichtprüfungen, die typischerweise durch den Eigentümer oder den Nutzer durchgeführt werden können.
Die Wartung soll darüber hinaus sicher stellen, dass die Anlage zuverlässig funktioniert. Wenn durch einen Defekt der Anlage Fahrzeuge festsitzen, dann ist das keine Frage der Verkehrssicherungspflicht.
Danke, hilft mir weiter.
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Danke, hilft mir weiter.
Ansonsten würde ich den Hersteller befragen. Typenschild sollte ja vorhanden sein.
Berry
Meines Wissens nach werden Wartungs- und Prüfintervalle für solche Parkanlagen werden nach einer unabhängigen technischen Analyse von IST- und SOLL-Zustand, der technischen Anlagenbeschreibung, der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DGUV Grundsatz 308-002 bestimmt.
Sicherlich wird sich auch ein Prüfbuch oder Prüfhinweise finden. (Hausmeister, Plakette auf der Anlage...)
Zitat:Meines Wissens nach werden Wartungs- und Prüfintervalle für solche Parkanlagen werden nach einer unabhängigen technischen Analyse von IST- und SOLL-Zustand, der technischen Anlagenbeschreibung, der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DGUV Grundsatz 308-002 bestimmt.
Das gilt nach meiner Kenntnis für den Hersteller der Hebebühne und den Betreiber bei betrieblicher Nutzung.
An den Betreiber so einer Hebebühne in einem privaten Wohnhaus richten sich diese Vorschriften nach meiner Kenntnis nicht.
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