Teilungserklärung eine Immobilie erzwingen?

25. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Smuda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungserklärung eine Immobilie erzwingen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte eine alte Villa in Mecklemburg erwerben. Im Grundbuch sind 2 Besitzer eingetragen zu jeweils 50%. Der eine Besitzer möchte an mich verkaufen. Jedoch existiert keine Teilungserklärung oder Abgeschlossenheitserklärung. Bislang hat jeder Besitzer ein Stockwerk bewohnt.
Ich habe nun auf einer Teilungserklärung bestanden. Der Beitzer, der an mich verkaufen möchte, hat den anderen Besitzer mehrmals aufgefordert dieser Teilungs oder Abgeschlossenheitserklärung zuzustimmen. Jedoch weigert sich die Gegenpartei dies anzunehmen oder zu unterstützen.
Kann ich eine Zwangsteilung oder etwas ähnliches anordnen lassen? Oder wie soll ich vorgehen?
Wenn ich die 50% ohne Erklärung abkaufe, kann ich dann das Objekt im Notfall Zwangsversteigern lassen? Wenn sich keine Einigung erzielen lässt?

Vielleicht kann mir jemand raten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

...Kann ich eine Zwangsteilung oder etwas ähnliches anordnen lassen?...
NEIN

...Oder wie soll ich vorgehen?...
Man kauft keine Hälfte eines Hauses!

...Wenn ich die 50% ohne Erklärung abkaufe, kann ich dann das Objekt im Notfall Zwangsversteigern lassen? Wenn sich keine Einigung erzielen lässt?...
Was soll das bringen?

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Smuda kann gar nix machen.

Der potentielle Verkäufer kann jedoch eine Versteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft beantragen. Dies hat jedoch die Gefahr für den Verkäufer, dass die Immobilie weit unter Wert weggeht, und für den potentiellen Käufer, dass ein anderer mehr bietet und er auch nicht kaufen kann. Auch der Miteigentümer kann mitbieten und das Haus somit ganz erweben.

Ich würde eher die Finger von lassen.

lg R.M.

6x Hilfreiche Antwort

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