Teilung eines Hauses

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
mauckendorf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Teilung eines Hauses

Hallo Forum,
Im Bekanntenkreis gibt es folgenden Fall:
In einem Zweifamilienhaus wohnen Eltern sowie Kind mit eigener Familie. Das Haus und Grundstück ist im Eigentum der Eltern.
Das Kind hat in den Jahren mit Einverständnis der Eltern viel in die Wohnung investiert: neue Fenster, Türen und Böden, Sanitär und mehr, um die Wohnung bewohnbar zu machen. Dafür wohnt das Kind (und seine Familie) seither mietfrei und beteiligt sich nur an den anfallenden Betriebskosten. Diese Investitionen liefen über einen Kredit, welcher noch heute monatlich abgetragen wird.
Wenn sich beide Parteien einig wären, könnte die Wohnung als Eigentum auf das Kind übertragen werden?
Wie würde das rechtlich ablaufen? Notar? Grundbuchamt?
Was wäre hierbei noch zu beachten auch in Hinsicht auf zukünftige Instandhaltungen und Reparaturen an Haus und Hof?
Danke für eure Meinungen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Das Haus könnte vom Eigentümer in eine Wohnungseigentümergemeinschaft umgewandelt werden.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/wohnungseigentumsrecht-deckert-erklaert-teilungserklaerung_258_135418.html

Anschließend kann eine Wohnung an das Kind übertragen werden.
In der Teilungserklärung können auch Regelungen getroffen werden, wie zukünftige Kosten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, aufgeteilt werden.

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#2
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Was soll der Unsinn den außer zusätzlichen Kosten bringen?

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Gruß Investmentclub

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Z.B. Sicherheit für das Kind, dass die Investitionen ihm zugute kommen, auch wenn sich das verhältnis zu den Eltern ändert/ Erbfall und und und.

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#4
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Finanzelle Sicherheit kann der Sohn auch durch ein Darlehensvertrag erhalten, wofür keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Sachverhalt muss nur ordentlich dokumentiert werden. Also Belege aufbewahren.

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Wie war die Frage nochmal?

Zitat (von mauckendorf):
Wenn sich beide Parteien einig wären, könnte die Wohnung als Eigentum auf das Kind übertragen werden?
Wie würde das rechtlich ablaufen? Notar? Grundbuchamt?
Was wäre hierbei noch zu beachten auch in Hinsicht auf zukünftige Instandhaltungen und Reparaturen an Haus und Hof?


Warum der Sohn hier lieber Eigentum möchte als vielleicht sein Engagement durch einen Darlehnsvertrag zu beweisen muss hier nicht diskutiert werden (persönlich verstehe ich ihn).

Wie wäre es damit dem Frager den nötigen Respekt zu erweisen und nur auf die Frage zu antworten (oder eben nicht), anstatt hier seine eigene Weltansicht als einzig richtige in den Ring zu werfen.




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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die von Heike J vorgeschlagene Vorgehensweise ist eine rechtssichere Lösung. Das Haus wird in "Eigentumswohnungen" aufgeteilt (sofern das baurechtliche möglich ist) und das Kind ist Eigentümer "seiner" Wohnung und kann diese (ohne Zustimmung der Eltern oder ggf. deren Erben) belasten oder verkaufen.

Man sollte sich bei einem Notar erkundigen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt (z.B. Erbvertrag).

-- Editiert von cruncc1 am 08.01.2017 19:45

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#7
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Was soll da rechtsicher sein, er wird bei einer Teilung und Übernahme einer Wohnung auch Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums und muss sich permanent wegen jeder Kleinigkeit mit den Miteigentümer einigen. Wenn das funktioniert dann brauch er auch keine unnötigen Verträge.

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#8
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Was soll da rechtsicher sein, er wird bei einer Teilung und Übernahme einer Wohnung auch Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums

Was bitte soll dran nicht RECHTSICHER sein? Das Wohnungseigentum auch Nachteile hat steht hier nicht zur Diskussion.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Wenn das funktioniert dann brauch er auch keine unnötigen Verträge.

Unnötig auf keinen Fall,
was wäre wenn das Verhältnis zu den Eltern mal schlechter wird, oder plötzlich andere Erben später ins Spiel kommen?
Der Teilungsvertrag mach auf jeden Fall Sinn, und sichert ab.
Zitat (von investmentclub):
Finanzelle Sicherheit kann der Sohn auch durch ein Darlehensvertrag erhalten, wofür keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Sachverhalt muss nur ordentlich dokumentiert werden. Also Belege aufbewahren.

Das wäre später im Falle des Ablebens der Eltern, kommen andere Erben ins Spiel absolut nichtig, dann würde es heißen, der Beitrag war anteilige Mietkosten für all die Jahre.
Alles schon vorgekommen, denn hat der TE plötzlich nur den Pflichtteil.
Die von Heike vorgeschlagene Lösung ist das einzig Praktikable auf Dauer.

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#10
 Von 
mauckendorf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo
Und Danke für die neuen Komnentare.
So wie ich meine Bekannte verstehe geht es wirklich darum, dass viel Geld in die Wohnung investiert wurde, welche ihr nicht gehört. Und diese Investition bei einem Streit oder ähnlichem in der Familie sich einfach auflöst. Es gibt wohl dazu keinerlei beweisbare Absprachen zwischen den Parteien. Deshalb die Idee der WEG-Teilung.
Danke euch.

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