Ich plane eine bauliche Veränderung und habe die Verwalterin per E-Mail gebeten, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die nächste EV vorzusehen. Trotz meiner Bitte um Rückmeldung hat sie sich zunächst gar nicht gemeldet. Auf meinen Anruf hin hat sie mir dann mitgeteilt, ich müsse zunächst die Mitglieder des Beirates informieren.
Kann sie das tatsächlich verlangen?
Kann sie sich überhaupt weigern, einen entsprechenden Punkt in die TO aufzunehmen?
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Tagesordnung der Eigentümerversammlung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Wo ist das Problem?
Die Tagesordnung bzw. bestimmte Anträge vorher mit dem Beirat zu besprechen ist durchaus nicht unüblich. Dies allein stellt noch keine Weigerung der Aufnahme eines bestimmten Punktes dar. Und verschafft dem Antragsteller einen ersten Anhaltspunkt zur Erfolgsaussicht für einen Beschlussantrag. Darüber hinaus kann es sich verlohnen, den Beirat von seinem Vorhaben zu überzeugen, gibt dieser in der ETV eine positive Stellungnahme zum Vorhaben, kann das sehr wohl erheblichen Einfluss auf die Entscheidung nehmen.
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"lg.
R.M. "
Danke, R.M.
Es handelt sich um eine kleine Eigentümergemeinschaft. Mit den Beiräten hatte ich die Angelegenheit sowieso schon (informell) besprochen. Meine erste Frage (ob sie das verlangen kann) ist mir auch weniger wichtig als die zweite, nämlich ob sie sich weigern kann, einen entsprechenden TOP zu berücksichtigen.
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Hallo, hier mal R.M. insoweit zustimme, dass es sicher sinnvoll ist solche Dinge vorab mit dem Beirat zu besprechen.
Um die Frage zu beantworten, eine Pflicht hierzu gibt es allerdings nicht, und kann auch nicht vom V. verlangt werden.
Ergo hat der V. den Top kommentarlos auf die Tagesordnung zu setzen.
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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