Hallo liebe User, ich möchte euch mit einer Frage um Hilfe bitten, da keiner diese so richtig beantworten kann.
Ich wohne in einer Eigentumswohnung.
Wir haben 2 große Gebäude á 12 Wohnungen. Pro Gebäude sind 2 Eingänge, also sind pro Eingang 6 Wohnungen zugeordnet.
Es geht darum, dass unser Partnergebäude sehr hohe Kosten verursacht, da speziell in diesem Gebäude sehr viele Instandsetzungen im Jahr durchgefürt werden, da hier viele Personen im engsten Raum mit vielen Haustieren wohnen.
Wir würden uns gerne von diesem Gebäude trennen und somit eine eigene Kasse führen.
Somit wären wir dann ein Gebäude mit 12 Wohnungen und eigener Kasse bzw. eigener Verwaltung.
Jedoch wurde mir von der jetzigen Verwaltung gesagt, dass das sehr schwer vollziehbar ist, weil da große Kosten entstehen z.B. durch Änderung der Teilungserklärung und man bräuchste eine einstimmige Mehrheit.
Meine Frage an Euch :
Wenn ALLE Eigentümer aus unserem Gebäude für eine Abspaltung sind, kann das nicht vollzogen werden?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden für eine Abspaltung und mit welchen Kosten müssten wir rechnen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir das jemand mal genau erläutern könnte
LG
TEILUNGSERKLÄRUNG ÄNDERN
4. August 2016
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Frage vom 4. August 2016 | 16:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
TEILUNGSERKLÄRUNG ÄNDERN
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#1
Antwort vom 4. August 2016 | 16:47
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Über die Kosten kann ich nichts sagen.
Aber einer Änderung der Teilungserklärung müssen ALLE Eigentümer der WEG notariell zustimmen.
#2
Antwort vom 4. August 2016 | 16:50
Von
Status: Senior-Partner (6415 Beiträge, 2315x hilfreich)
Zitat:Wenn alle Eigentümer aus unserem Gebäude für eine Abspaltung sind, kann das nicht vollzogen werden?
Und die aus dem anderen Gebäude werden nicht gefragt ?? Nur ohne die geht es nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. August 2016 | 16:56
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
zunächst einmal: Bitte auch in Überschriften Groß- und Kleinschreibung verwenden.
Zitat:Wir würden uns gerne von diesem Gebäude trennen und somit eine eigene Kasse führen.
Somit wären wir dann ein Gebäude mit 12 Wohnungen und eigener Kasse bzw. eigener Verwaltung.
Jedoch wurde mir von der jetzigen Verwaltung gesagt, dass das sehr schwer vollziehbar ist, weil da große Kosten entstehen z.B. durch Änderung der Teilungserklärung und man bräuchste eine einstimmige Mehrheit.
Die Verwaltung hat überwiegend Recht: das ganze geht nur über den Weg der Änderung der Teilungserklärung. Ihr müsstet sogenannte Untergemeinschaften bilden, die weitgehend, soweit Maßnahmen nur jeweils eines der beiden Gebäude betreffen, autark agieren können (separate Beschlussfassungen, separate Abrechnungen, separate Rücklagen).
Aber: das Verfahren ist aufwendig, weil (insoweit liegt die Verwaltung nicht richtig) man kann dieses nicht mit Mehrheit beschließen. Auch nicht einstimmig - einstimmig bezieht sich immer nur auf die anwesenden bzw. vertretenen Miteigentümer und ohne Enthaltungen. Die Gemeinschaft hat auch keine Beschlusskompetenz! Nicht einmal allstimmig!
Der einzige Weg: jeder Miteigentümer (ausnahmslos Jeder!), muss zum Notar und eine entsprechende neue Vereinbarung notariell abschließen. Die Notarkosten richten sich nach dem Wert, das dürfte hier schon einiges sein.
Ein einziger, der nicht will, bringt das ganze schon zu Fall.
Zitat:Wenn ALLE Eigentümer aus unserem Gebäude für eine Abspaltung sind, kann das nicht vollzogen werden?
Nein, das reicht nicht. Es müssen auch alle aus dem Nachbarhaus dafür sein.
Ihr könnt Euch nicht grundsätzlich und gänzlich abspalten, Ihr könnt maximal Untergemeinschaften bilden.Zitat:Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden für eine Abspaltung und mit welchen Kosten müssten wir rechnen?
Zitat:unser Partnergebäude sehr hohe Kosten verursacht, da speziell in diesem Gebäude sehr viele Instandsetzungen im Jahr durchgeführt werden
Ihr könnt allenfalls etwas "Spielchen" treiben. Sind beide Häuser etwa gleich groß? Auch das Nachbarhaus braucht für Instandhaltung/Instandsetzung eine einfache Mehrheit. Sorgt dafür, dass Euer Haus stets vollzählig anwesend oder vertreten ist, so kann man das eine oder andere verhindern oder hinauszögern. Ihr müsst nur bei dringenden und unverzichtbaren Maßnahmen aufpassen, dass Ihr nicht eine Beschlussanfechtung riskiert und verliert.
Ihr könnt dann auch gemäß § 16 Abs 4 WoEigG im Einzelfall die Kostenverteilung abweichend beschließen, wenn es ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und "wenn der abweichende Maßstab dem Gebrauch oder der Möglichkeit des Gebrauchs durch die Wohnungseigentümer Rechnung trägt. Der Beschluss zur Regelung der Kostenverteilung nach Satz 1 bedarf einer Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2 und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile." - das heißt in Kurzform: "Ihr könnt Euer versautes und ramponiertes Treppenhaus gern renovieren, wenn Ihr die Kosten selber tragt."
Aber: wenn mal in Eurem Haus Instandhaltungen/Instandsetzungsmaßnahmen anstehen, können solche Spielereien wie ein Boomerang auf Euch zurückkommen.
Viel Spaß!
#4
Antwort vom 5. August 2016 | 17:15
Von
Status: Schlichter (7994 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Nein, das reicht nicht. Es müssen auch alle aus dem Nachbarhaus dafür sein.
Außerdem müsse alle im Grundbuch eingetragenen Gläubiger (notariell) zustimmen.
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