Sondervergütung

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Sondervergütung

Gehören Hausgeldmahnen, Lohnabrechnungen, Ablesungen, ... zu Sonderleistungen der Hausverwaltung ?

Welche Aufgaben gehören nicht zu Grundaufgabe der Verwaltung, dass diese
sonder vergütet werden müssen ?


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10 Antworten
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#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Was Sonderleistungen sind, regelt der Verwaltervertrag.

Als allgemeine Richtschnur könnte gelten: Alle Leistungen, die nicht regelmäßig oder nicht in jeder WEG erbracht werden bzw. erbracht werden müssen, können als Sonderleistungen vereinbart werden.

Nach meiner Auffassung sind Mahnkosten und Lohnabrechnungen auf jeden Fall alsSonderleistungen vereinbar, auch Ablesungen wären denkbar (wobei das bei uns entweder die Wärmedienste oder die Hausmeister oder die Verwaltungsbeiräte machen). Wie schon gesagt: alles eine Frage der Vertragsgestaltung. Wobei wir z.B. einiges als Sonderleistungen vereinbart haben, aber längst nicht alles abrechnen, was wir dürften. Manchmal ist der Aufwand der Rechnungsstellung einfach höher als die eigentliche Leistung.

Grundleistungen, die i.d.R. mit der Verwaltervergütung abgegolten sind, sind m.E. die Buchführung, WP und Abrechnung, eine Versammlung nebst Einladungen, Protokoll und Beschlusssammlung.

lg R.M.

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Nun, in erster Linie kommt es darauf an was im Leistungskatalog des Verwaltervertrags vereinbart ist.
Ist nichts gesondert vereinbart gibts auch keine Extravergütung, ausgenommen die HV setzt einen entsprechenden TOP auf die ETV und lässt es beschliessen.

Beispiel :
Die WEG XY beschliesst, zusätzlich zur vertraglichen Vergütung bekommt die HV XYZ für die Erstellung der Lohnabrechnungen des Hausmeisters X Euro pro Monat/Jahr.

Die Ablesung von beispielsweise Kaltwasseruhren gehört nicht zur Grundaufgabe, dafür kann die HV Extrageld verlangen, aber nur per Vertrag oder Beschluss.
D.h. wenn ihr nein sagt und im Vertrag nichts geregelt ist gibts auch kein Extrageld.


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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

> Die Ablesung von beispielsweise Kaltwasseruhren gehört nicht
> zur Grundaufgabe, dafür kann die HV Extrageld verlangen

Der Verwalter ist mir auch noch nicht begegnet, der selber Zähler abliest ...

Und Beschluss oder Vertrag umgehe ich einfach, indem ich einen Dritten mit der Ablesung beauftrage ...

lg R.M.

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Okay R.M.
hab mich falsch ausgedrückt :-)
Klar, der Verwalter liest sicher nicht selbst ab, aber er wird die Zahlen in sein Programm einpflegen um den Anteil des Einzeln auszurechnen. Oder es macht eine Fremdfirma, die dann auch gleich die Einzelabr. erstellt, wobei auch da die HV die Zahlen einpflegen muß ;-)

Ich kann mich da nur auf unsere WEG beziehen, wir hatten bis 2001 die Uhren im Sondereigentum und keine externe Firma, dann haben wir beschlossen die Uhren zu mieten und fremd ablesen zu lassen, die HV hat dadurch die Datenerhebung eingespart, auf unsere Kosten, grins.
Ist bei uns jetzt der nächste Streitpunkt, da die Umlage der Miete,etc. nicht nach TE oder dem Beschluss erfolgt, sondern nach HKV über den Wasserverbrauch > auf Empfehlung der Ablesefirma > könnt über die Dummheit? oder die Ignoranz? von zwei HV´s kotz....

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Nach Wasserverbrauch ist halt für den Abrechner am einfachsten, dann braucht er nur einen Verteilerschlüssel. Ansonsten gibt es keinen Grund für diese Empfehlung.

lg R.M.

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#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Ich würd sagen, dass die Annahme dieser Empfehlung für den Verw. am einfachsten ist, er braucht nur Daten einpflegen und fertig.
Allerdings frage ich mich welches Problem für eine HV besteht der Ablesefirma mitzuteilen dass ihre Vergütung für Miete/Ablesung,etc. gemäss einem Beschluss auf die Anzahl der Kaltwasseruhren umzulegen ist ????

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

> Ich würd sagen, dass die Annahme dieser Empfehlung für den Verw. am
> einfachsten ist, er braucht nur Daten einpflegen und fertig.
Quatsch! Wenn das Einlesen der Abrechnungsdaten nicht sowieso elektronisch erfolgt, werden nur die fertigen Abrechnungsergebnisse der Heiz- und Wasserkostenabrechnung eingepflegt. Da ist vollkommen egal, wie der Wärmedienst die Kosten vorher verteilt hat.

> Allerdings frage ich mich welches Problem für eine HV besteht der Ablesefirma
> mitzuteilen dass ihre Vergütung für Miete/Ablesung,etc. gemäss einem
> Beschluss auf die Anzahl der Kaltwasseruhren umzulegen ist ????
Um es klar zu sagen: keins! Ein Anruf beim Wärmedienst genügt.

lg R.M.

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#8
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

R.M. , ne nicht Quatsch, zumindest nicht bei uns.
Weil, es geht ja nicht um die Verteilung der Wasserkosten, die ist klar okay weil nach Verbrauch, es geht um die Kosten die von Ablesefirma für ihre Tätigkeit erhoben werden.
Die Abrechnungsf. legt diese Kosten auch nach dem Verbrauch des Einzelnen um, sprich jeder ET bekommt eine nur ihn betreffende Abr. von denen, und eine Gesamtaufstellung geht an die HV, ob Papier oder Disc ist mal zweitrangig.
In meiner Hausgeldabrechnung taucht natürlich der gleiche Betrag auf wie in der Ablesefirmaabrechnung, und das ist Quatsch.
Quatsch weil : Die Kosten Ablesef. bestehen aus drei Rechnungen, Miete/Wartung Zähler - Kosten fürs Ablesen - Kosten für Erstellung der Einzelabrechnungen pro ET.
Und das heisst, die HV kann entweder der Ablesefirma sagen wie diese Kosten zu verteilen sind> einfachster Weg, oder für Hausgeldabrechnung selbst verteilen ( das hab ich jetzt gemacht um zu sehen wo Unterschiede zur Verbrauchsverteilung liegen)
Unsere HV klemmt sich beides, und damit ist diese Position falsch verteilt da der entsprechende Beschluss dazu eine Kostenverteilung pro Kaltwasserzähler vorsieht.
Es geht bei uns übrigens nur um Kaltwasser ! Also gilt eh keine HKV

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

" Es geht bei uns übrigens nur um Kaltwasser ! Also gilt eh keine HKV "

Wenn der HV die Kaltwasser doch selbst abliest oder durch Hausmeister (nicht durch externe Firma, z.B. Weil kein Zentralheizung sondern nur Kombinthermen..) ablesen läßt, und anhand der Ablesewerte die Kosten teilen, hat er hierfür nun Anspruch auf Sondervergütung ?
> Andererseits gehört die Abrechnungen zu Grundaufgaben der Verwaltung.

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#10
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

icecycle,
es kommt auf euren Verwaltervertrag an.

R.M. hat es recht drastisch beschrieben, er würde das Theater umgehen und eine Fremdfirma mit der Ablesung beauftragen.

Das kann er denk ich mal auch tun, weil er sicher in seinen Verwalterverträgen drinstehen hat dass die HV namens der WEG Dienstleister beauftragen kann.

Unser Verwalter braucht dazu erst einen Beschluss.

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