Sonderumlage viel zu hoch, trotzdem Mahnungen?

17. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
haeska
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderumlage viel zu hoch, trotzdem Mahnungen?

Hallo , in unserer ETW - Anlage ist ein Fahstuhl . Dieser musste nache der Inspektion dringend repariert werden - sonst Stilllegung . Ich sollte anteilig über 700.-€ bezahlen , kamm mir sehr hoch vor bei 24 Parteien . Hab anteilig einen Betrag überwiesen . Nach einem guten 4 Monaten kam dann die Rechnung zur Einsicht vom Verwalter . Mein Anzeil betrug dann nur noch 150 € , den Rest wollte der Verwalter als Sonderzahlung auf dem Reparatukonto belassen . DAS kann ja nicht sein - oder ??
Meinung und Erfahrung erwünscht
PS . Hatte anteilig erstmal 400 € überwiesen , nun bekomme ich ständig Mahnungen den Rest von über 300 € zu zahlen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

"Fahstuhl . Dieser musste nache der Inspektion dringend repariert werden - sonst Stilllegung . Ich sollte anteilig über 700.-€ bezahlen , kamm mir sehr hoch vor bei 24 Parteien "
Das kann angesichts der dürftigen Informationslage zunächst durchaus einmal korrekt sein, wobei 16-17 T€ schon recht viel und fast ein neuer Aufzug ist, aber wir wissen nicht, was kaputt war.

"den Rest wollte der Verwalter als Sonderzahlung auf dem Reparatukonto belassen . ... nun bekomme ich ständig Mahnungen den Rest von über 300 € zu zahlen "
Das kann der verwalter nicht ohne ausdrückliche Beschlussfassung durch die WEG. Und ohne Beschluss auch kein Rehtsgrund für den Zahlungsanspruch.


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"lg.
R.M. "

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#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Zunächst einmal: durfte der Verwalter im Rahmen von normalen Reperaturen eigentlich das veranlassen ohne einen Beschluss der Eigentümerversammlung?
Wenn der Verwalter Arbeiten in Auftrag gibt, deren Bezahlung nicht gedeckt ist, handelt er fahrlässig.
Um eine Arbeit nicht nur durchzuführen sondern auch bezahlen zu lassen, hätte eine Versammlung darüber beschließen müssen, insbesondere in Fällen einer Sonderumlage.

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Naja, wer für 16 oder 17 T nen neuen Aufzug bekommt......grins

Aber mal Spass beiseite......

Die drohende Stillegung wegen bei der Wartung festgestellten Mängel berechtigt den Verwalter definitiv nicht zur Auftragsvergabe in dieser Grössenordnung - eventuell vorhandene Regelungen in der Teilungserklärung mal ausser acht gelassen.

Genauso wenig ist der Verwalter berechtigt mal eben von den Eigentümern Geld zu fordern - auch hier TE ausser acht gelassen - ohne Beschluss über eine Sonderumlage braucht man erstmal weder etwas zu bezahlen, und schon dreimal nicht, wenn man etwas bezahlt hat auch noch was drauflegen

Üblicher Ablauf :

Schaden wird bei der Wartung festgestellt, Kostenvoranschlag der Wartungsfirma kommt, Verwalter beruft ausserordentliche Versammlung ein, Verwalter holt zwei oder, wenn er gut ist, auch mehr Angebote ein.

Die Gemeinschaft beschliesst die Reparatur, die Vergabe, und wenn kein Geld da ist die Erhebung einer Sonderumlage.




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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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