Ich möchte in Erfahrung bringen, welcher Wohnung welches Sondernutzungsrecht zugewiesen ist.
Aus der "Teilungserklärung":
"Auf diesem Grundstück wird ... mit ... und 2 oberirdischen Abstellplätzen errichtet.
Für die oberirdischen Stellplätze werden Nutzungsrechte eingeräumt, die bei dem jeweiligen Wohnungseigentum
des Käufers gebucht werden."
In der "Flurstücks- und Eigentümerauskunft" finde ich aber keine Informationen zu diesen Nutzungsrechten.
Wo bitte muss ich nachsehen, welcher Wohnung welche Nutzungsrechte zugeordnet sind?
-----------------
""
Sondernutzungsrecht welcher Wohnung zugewiesen?
25. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 25. Mai 2014 | 16:42
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 107x hilfreich)
Sondernutzungsrecht welcher Wohnung zugewiesen?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Mai 2014 | 10:49
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
m.W. in den Wohnungsgrundbüchern.
Oder einfach den Verwalter fragen, dem sollten diese Infos vorliegen.
-----------------
"lg.
R.M. "
#2
Antwort vom 27. Mai 2014 | 11:25
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Ins Grundbuchamt fahren und sich die Teilungserklärung dort anschauen. Nicht überrascht sein, wenn man da ein paar "Überraschungen" findet.
Ich kann nach knapp 250' € Lehrgeld nur empfehlen, egal wie, auf einen Einblick ins Grundbuch zu bestehen, bevor man kauft. Und wenn einem der Verkäufer die Vollmacht nicht gibt. Pfoten weg. Das hat seine Gründe.
-- Editiert Lifeguard am 27.05.2014 12:03
Und jetzt?
Schon
266.653
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
Top WEG, Wohnungseigentum, Immobilien Themen
-
25 Antworten