Sonderkündigungsrecht Kabelfernsehen

22. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.09.2011 17:43:40
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 16x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Kabelfernsehen

Hallo,
ich wohne in einer Mehrfamilienwohnanlage und wir haben gemeinschaftlich einen Vertrag mit Kabel Deutschland bis 2013.
In letzter Zeit sind bei uns in Bayern bereits einige Sender weggefallen und nun verschwindet ab 1. 11. 10 auch noch die gesamte RTL-Gruppe und VOX. Von den ursprünglich 30 Sendern sind bislang nur noch 20 vorhanden.
Haben wir als Eigentümer die Möglichkeit, unseren Vetrag bei Kabel Deutschland vorzeitig zu kündigen?
Für hilfreiche Antworten im voraus besten Dank!

-----------------
" "

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Das betrifft wohl eher Vertrags- als WEG-Recht.

Es kommt halt auf den Vertrag bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, ob da ein Sonderkündigungsrecht bei Leistungsänderung gewährt wird. Oder was an Leistung zugesagt ist.

-----------------
"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Was soll das denn für Kabelfernsehen sein, 20 bzw. 30 Sender ??

Ok, RTL und Co werden demnächst ja eh kostenpflichtig, aber hier haben wir beim Kabelfernsehen bereits 50 analoge und 175 digitale Sender als Grundversorgung !



-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das zu muss man den Vertrag lesen.

Evtl. wäre es einfacher einen Digitalreceiver zu kaufen, dann hat man wieder ganz viele Sender.

Selbstverständlich kann nicht ein Vertragspartner die Leistungen laufend reduzieren. Sonst könnten die ja auch abschalten und Geld kassieren.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Folgende Vorgehensweise (in dieser Reihenfolge) wird empfohlen:

1. man führe einen Sendersuchlauf durch, manche Programme finden sich auf anderen Kanälen wieder.

2. man kaufe einen digitalen Receiver, manche Sender schalten analog ab und senden nur noch digital

3. man rüste das hausinterne Kabelnetz auf einen neueren Vertärker um. Die alten Verstärker verstärken nur Frequenzen bis 400 (und ein paar) MHz, neuere jedoch bis über 800 MHz. Viele, vorallem die digitalen Sender liegen inzwischen in den höheren Frequenzbereichen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.251 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen