Hallo zusammen,
ein Miteigentümer hat als Sondereigentum eine alte Backstube. Die hat er bisher als Lager/Abstellraum genutzt.
Nun hat er sie zu einer Wohnung für seine Tochter umgebaut. Alles ganz offiziell mit Bauantrag.
Nun bin ich der Meinung, dass neuer Wohnraum geschaffen wurde und der zumindest bei der NK-Abrechung berücksichtigt werden müsse. Liege ich da falsch? Würden sich nicht auch die Miteigentumsanteile ändern, da die 1000. nach Wohnfläche pro WE gerechnet wurden.
Für eine Info wäre ich dankbar.
Liebe Grüße
Ilse Berger
Sondereigentum in WEG
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Die 1000-MEA sind nicht 1000-MEA "Wohnfläche", sonst müsste es ja noch xy-MEA "sonstige Fläche" geben, sondern 1000-Miteigentumsanteile
Es ist hier zwar neuer "Wohnraum" geschaffen worden, aber es sind keine neuen Miteigentumsanteile entstanden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Tobias.
Ja, ich verstehe. Aber, wie sieht es denn mit der NK-Abrechnung aus?
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Der Umverteilungsschlüssel der Betriebskosten kann abweichend von der Eigentümergemeischaft beschlossen werden.
Lies dir §16 des WEG
durch.
Backstube/Lager/Abstellraum haben auch einen gewissen Anteil von den 1000 Teilen.
Das heißt: Bei Kosten, die nach MEA verteilt werden wie auch beim Beitrag zur Rücklage ist dieses Sondereigentum bzw. Teileigentum sowieso dabei.
Falls die Räume früher nicht (oder anders) beheizt waren und es eine Zentralheizung gibt, könnten sich hier Veränderungen ergeben, die dann aber nachvollziehbar sein sollten. (ZB neue Heizkörper in den Räumen, für die dann auch Messeinrichtungen bestehen müssten.)
Also einfach mal die tatsächliche Kostenverteilung nachprüfen, auch beim Müll, Wasser, Abwasser usw.
-- Editiert von wohni am 27.04.2015 10:56
Vielen Dank an alle Helfenden für die gut verständliche Auskunft und den Link.
LG
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