Schneeräum/Streupflicht auf Privatwegen?

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
joerg aus halstenbek
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schneeräum/Streupflicht auf Privatwegen?

Hallo,

wir bewohnen als eigentümer ein endreihenhaus, das sich in einer reihenhaussiedlung mit weiteren 49 häusern befindet. Alle häuser sind durch zuwegungen verbunden, die gemeinschaftseigentum sind.
Die frage ist jetzt: 1)inwieweit besteht die verpflichtung, vor dem eigenen haus zu fegen, bzw. zu streuen, 2)wer kommt dafür auf, wenn jemand zu schaden kommt?
3) gibt es überhaupt die verpflichtung zu streuen, da es privatwege sind?

Ich bitte um rege kommentare, die uns weiterhelfen, danke.!

Mit freundlichen grüßen

joerg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Für die Privatgrundstücke besteht auch eine Verkehrssicherungspflicht.
D.h. wenn dort jemand zu Fall kommt, haftet der Eigentümer. Wenn er jemanden beauftragt, kann er diesen in Regress nehmen.

Du musst dein Eigentum so sichern, dass niemand zu Schaden kommen kann.

Für öffentliche Wege hat die Stadt die Verkehrssicherungspflicht.
Die Stadt gibt die Verpflichtung zum Schneefegen in der Regel an die anliegenden Bürger weiter.

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"Heike aus Bochum"

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