Schenkung von Teil des Hauses an Ehefrau

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
figurehead_1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 22x hilfreich)
Schenkung von Teil des Hauses an Ehefrau

Hallo,

meine Frau hat sich in einem abgetrennten Teil meines Hauses Gewerberäume eingerichtet. D.h. komplett komplett ausgebaut und saniert. Diesen Teil des Hauses (ehemalige Garage/Scheune) möchte ich Ihr schenken. Es soll allein ihr Besitz sein, auch im Falle einer Trennung. Dazu gehört dann natürlich auch ein Wegerecht um in diesen Gebäudeteil zu gelangen und die Erlaubnis, ihr Gewerbe dort weiter auszuführen. Das möchte ich ihr gerne alles schriftlich garantieren. Wir mache ich das am besten und was würde mich das kosten?

Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119597 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von figurehead_1):
D.h. komplett komplett ausgebaut und saniert. Diesen Teil des Hauses (ehemalige Garage/Scheune)

So richtig mit Nutzungsänderung und Baugenehmigung?



Zitat (von figurehead_1Wir mache ich das am besten und was würde mich das kosten?[/quote):

Es gibt nur einen rechtsicheren Weg: über einen Eintrag ins Grundbuch durch einen Notar.
Was es kostet, sagt einem der Notar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Diesen Teil des Hauses (ehemalige Garage/Scheune) möchte ich Ihr schenken.

Um die Garage/Scheune zu verschenken, muss diese erst mal grundbuchrechtlich gebucht werden (Vermessung). Hierzu sollte man sich beim Baurechtsamt erkundigen.

Wenn die Vermessung erfolgt ist, kann man den notariellen Vertrag beurkunden lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
figurehead_1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat:
So richtig mit Nutzungsänderung und Baugenehmigung?

Ja! Aber was hat das mit der Frage zu tun?

Zitat:
Um die Garage/Scheune zu verschenken, muss diese erst mal grundbuchrechtlich gebucht werden (Vermessung). Hierzu sollte man sich beim Baurechtsamt erkundigen.

Genügt hier die Bauzeichnung aus dem Antrag für die Baugenehmigung?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Genügt hier die Bauzeichnung aus dem Antrag für die Baugenehmigung?

Nein.
Zitat:
Um die Garage/Scheune zu verschenken, muss diese erst mal grundbuchrechtlich gebucht werden (Vermessung).

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
figurehead_1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat:
mal einen Steuerberater befragen, denn, wenn Grundvermögen Betriebsvermögen wird für die Ehefrau, kann es Nachteile geben bei einer späteren Beendigung des Gewerbes.


Soweit ich weiss, kann sie aktuell keine anteiligen Nebenkosten wie Wasser/Strom/Grundsteuer usw. anrechnen, da das Gebäude ja mir gehört und sie auch keine Miete o.ä. zahlt. Oder irre ich mich da?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119597 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von figurehead_1):
Ja! Aber was hat das mit der Frage zu tun?

Weil Schwarzbauten bei solchen Gelegenheiten gerne mal auffliegen und es dann richtig problema tisch werden kann.



Zitat (von figurehead_1):
Oder irre ich mich da?

Ja, das tut man.
Was dafür fehlt ist eigentlich ein Nutzungsvertrag und eine Nebenkostenabrechnung. Miete könnte sie auch zahlen.


Müsste man mal prüfen, welche Variante steuerlich die bessere wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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