Rücksichtslose Nachbarn

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
miki1000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksichtslose Nachbarn

Hallo,
wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 6 Parteien. Eine Wohnung ist vom Eigentümer vermietet. Dessen Mieter verstossen massiv gegen unsere Hausordnung. (z.B. massive Ruhestörungen bis Mitternacht uvm.).
Zahlreiche Gespräche mit den Mietern und die Bitte um Rücksichtnahme (wir haben ein Kleinkind) brachten nichts. Der Vermieter interessiert sich nicht dafür und erscheint nie auf Eigentümerversammlungen. Die Verwaltung führte wohl auch schon Gespräche, ohne erkennbaren Erfolg.
Meine Fragen: Können wir den Miteigentümer verpflichten, seine Mieter abzumahnen? Welche Möglichkeiten haben wir selbst, wirksam gegen das Verhalten der Mieter vorzugehen?
Vernünftige Gespräche brachten leider nichts.
Für Vorschläge wäre ich dankbar.

Schöne Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Meine Fragen: Können wir den Miteigentümer verpflichten, seine Mieter abzumahnen? Welche Möglichkeiten haben wir selbst, wirksam gegen das Verhalten der Mieter vorzugehen?


1. Nein, den Vermieter können sie dazu nicht verpflichten. Sie können es ihm "schmackhaft" machen, indem sie eine Mietminderung ankündigen. Dabei müssen sie allerdings erstmal beweisen, dass es sich wirklich um Ruhestörung handelt.

2. Vermieter informieren (möglichst mit Protokoll über die Störungen), bei Ruhestörung Polizei rufen.

die_wurzel

P.S.: Erkundigen sie sich bitte vorher, welcher Lärmpegel zu welchen Zeiten bei ihnen gem Hausordnung und Lärmschutzgesetz erlaubt sind ;) ..sonst kann das alles leicht nach hinten losgehen...

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

ät wurzel
Bitte die Posts richtig lesen, ein Eigentümer (ET) kann keine Miete mindern ;-)
Die HV kann den Vermieter als ET sehr wohl dazu verpflichten dafür zu sorgen dass die Hausordnung von seinen Mietern eingehalten wird.

Zu den Fragen :
Eure Möglichkeiten sind relativ begrenzt, leider.
Ich gehe davon aus, dass ihr 5 ET und 1 Mieter seit ?

Eure Hausverwaltung (HV) ist an für sich dazu verpflichtet für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen, wie und ob die HV diese auch durchsetzen kann steht leider auf einem ganz anderen Blatt Papier.

Wenn ihr 5 euch einig seit und von Allen unterschriebene Mahnungen an die HV keine Besserung bringen, dann bleibt euch letztendich nur der Weg zur Polizei,
d.h. gemeinsam Anzeige wegen Ruhestörung erstatten.

Die rechtlichen Möglichkeiten im WEG Recht sind recht beschränkt und nur sehr schwer anwendbar, diese wären : Entzug des Wohneigentums bei dem vermietenden ET weil er nicht für die Einhaltung der Hausordnung sorgt > ist aber sehr schwer dies durchzubringen. Wenn eure HV mitspielt genügt vielleicht ja schon die Androhung einen entsprechenden Beschluss auf die Tagesordnug der nächsten Versammlung zu setzen.

Mein Vorschlag wäre :
Ihr 5 ET geht zusammen zu dem Mieter und erklärt ihm in aller Deutlichkeit, dass ihr zukünftig bei jeder Ruhestörung die Polizei rufen werdet, und das dann auch konsequent durchzieht.

Ist zwar doof, aber wenn jemand normalen kommunikativen Argumenten nicht zugänglich ist bleibt nur noch dieser Weg.

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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