Rohrisolisierung durch WEG oder Sondereigentum

20. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
epr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Rohrisolisierung durch WEG oder Sondereigentum

Hallo,
es gibt bei uns folgende Situation:

Es geht um eine Leitung zu einer Badewanne, welche im Winter regelmäßig einzufrieren droht.

1. Das Wasserrohr gehört dem Sondereigentum, da sie hinter der Wasserhauptleitung abzweigen.
2. Das Wasserrohr liegt so ungünstig in den Außenwänden (also im Gemeineigentum), dass die Rohre einfrieren können. Defacto ist die Wand wohl nicht dick genug bzw. gut genug isoliert.
3. Um ein Einfrieren zu verhindern, werden die betreffenden Wasserhähne im Winter leicht offen gelassen (Tropfenbildung), um ein Schaden vom Sonder- und Gemeinschaftseigentum abzuwenden.
4. Die Wasserrohre im Sondereigentum wurden bereits vor Aufteilung des Hauses in eine Eigentümergemeinschaft gelegt

Der Verwalter meint, dass das Aufgabe des Sondereigentümers z.B. eine Wandisolierung zu zahlen - es betrifft ja sein Sondereigentum.

Habt ihr Ideen? Teil ihr die Sicht des Verwalters?

beste Grüße
epr

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ist die Leitung schon mal eingefroren, oder wurde die Einfriergefahr anders festgestellt?

Als Wohnungseigentümer würde ich die Wasserleitung einfach neu verlegen - auf Putz innerhalb der Wohnung. Das ist deutlich billiger als die Isolierung innerhalb der Wand anzubringen.
Alternativ kann man warten bis die Leitung durch Frost platzt, dann zahlt die Versicherung.

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